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Frankfurt, 04. Juli 2006

FDP-Politiker Posch verabschiedet sich vom Rechtsstaatsprinzip - BUND weist Forderung zur Abschaffung der Verbandsklage zurück

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) weist die Forderung des FDP-Abgeordneten Dieter Posch hinsichtlich der Abschaffung gerichtlicher Kontrollmöglichkeiten gegenüber umweltrelevanten Vorhabensgenehmigungen als völlig überzogen und offenkundigen Wunsch nach Verabschiedung vom Rechtsstaat zurück.

Die vorgebrachten Argumente gegen das Recht der Naturschutzverbände, gerichtlich überprüfen zu lassen, ob die Vorschriften der Natur- und Umweltschutzgesetze eingehalten werden, sind falsch und widersprüchlich. "Dass der FDP der Schutz und die Erhaltung der Umwelt nicht wichtig sind, war bekannt; wenn ein führender FDP-Landespolitiker wie Dieter Posch nunmehr jedoch auch noch zur Hintanstellung und Schwächung des Rechtsstaates aufruft, vollzieht sich ein grundlegender Wandel ehemaliger Werte der FDP", kritisiert BUND Vorstandssprecher Dirk Teßmer. Es werde überdeutlich, dass es Posch einseitig um die Durchsetzung großer Infrastrukturprojekte geht und er die richterliche Kontrolle zur Einhaltung der Umweltschutzbestimmungen ablehne.

Die Verbandsklage wurde vor über 20 Jahren in das Hessische Naturschutzgesetz und vor 4 Jahren in das Bundesnaturschutzgesetz aufgenommen, um die Einhaltung der Naturschutzvorschriften durch Verwaltung und Behörden sicher zustellen. Der wichtigste Effekt der Verbandsklagemöglichkeit lag und liegt in der Möglichkeit von ihr Gebrauch zu machen. "Die Verbandsklage wurde aus der Erfahrung eingeführt, dass die Naturschutzbestimmungen bei strittigen Projekten nur beachtet werden, wenn die Rechtmäßigkeit der Entscheidung am Ende des Verfahrens auch von unabhängiger Stelle überprüft werden kann", erläutert Dirk Teßmer vom BUND. Die Argumentation von Posch, die Klagemöglichkeit könne entfallen, weil die Naturschutzbehörden heute besser ausgestattet seien, geht an der Sache vorbei. "Tatsächlich wurden im Zuge des allgegenwärtigen Personalabbaus gerade in den Umweltbehörden viele Stellen gestrichen", stellt Dirk Teßmer klar. Künftig sollen diese Behörden wohl in Bezug auf die Einhaltung der Umweltgesetze vermehrt "auch 5 mal gerade sein lassen" können, frei nach dem Motto: "wo es keinen Kläger gibt, gibt es auch keinen Richter".

In der Sache ist der Vorstoß des früheren hessischen Verkehrsministers nach Meinung des BUND freilich chancenlos. Die Verbandsklage ist seit der 1998 von allen europäischen Staaten und der Europäischen Gemeinschaft beschlossenen Aarhus-Konvention und deren Umsetzung im Europarecht abgesichert.

Rückfragen beantworten Ihnen

Dirk Teßmer, Landesvorstandssprecher des BUND Hessen 069/232071
Thomas Norgall, Naturschutzreferent des BUND Hessen
Telefon 069 – 67 73 76 14, Telefax: 069 - 67 73 76 20
Triftstr. 47, 60528 Frankfurt/M. - Niederrad
eMail: thomas.norgall@bund.net
www.bund-hessen.de


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Verantwortlich: Winfried Heuser, Frankfurt/Main, Sprecher des Bündnisses