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Frankfurt, 04. Juli 2006
FDP-Politiker
Posch verabschiedet sich vom Rechtsstaatsprinzip - BUND
weist Forderung zur Abschaffung der Verbandsklage zurück
Der Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland (BUND) weist die Forderung des FDP-Abgeordneten Dieter
Posch hinsichtlich der Abschaffung gerichtlicher Kontrollmöglichkeiten
gegenüber umweltrelevanten Vorhabensgenehmigungen als völlig
überzogen und offenkundigen Wunsch nach Verabschiedung vom
Rechtsstaat zurück.
Die vorgebrachten Argumente gegen das Recht
der Naturschutzverbände, gerichtlich überprüfen
zu lassen, ob die Vorschriften der Natur- und Umweltschutzgesetze
eingehalten werden, sind falsch und widersprüchlich. "Dass
der FDP der Schutz und die Erhaltung der Umwelt nicht wichtig
sind, war bekannt; wenn ein führender FDP-Landespolitiker
wie Dieter Posch nunmehr jedoch auch noch zur Hintanstellung und
Schwächung des Rechtsstaates aufruft, vollzieht sich ein
grundlegender Wandel ehemaliger Werte der FDP", kritisiert
BUND Vorstandssprecher Dirk Teßmer. Es werde überdeutlich,
dass es Posch einseitig um die Durchsetzung großer Infrastrukturprojekte
geht und er die richterliche Kontrolle zur Einhaltung der Umweltschutzbestimmungen
ablehne.
Die Verbandsklage wurde vor über 20
Jahren in das Hessische Naturschutzgesetz und vor 4 Jahren in
das Bundesnaturschutzgesetz aufgenommen, um die Einhaltung der
Naturschutzvorschriften durch Verwaltung und Behörden sicher
zustellen. Der wichtigste Effekt der Verbandsklagemöglichkeit
lag und liegt in der Möglichkeit von ihr Gebrauch zu machen.
"Die Verbandsklage wurde aus der Erfahrung eingeführt,
dass die Naturschutzbestimmungen bei strittigen Projekten nur
beachtet werden, wenn die Rechtmäßigkeit der Entscheidung
am Ende des Verfahrens auch von unabhängiger Stelle überprüft
werden kann", erläutert Dirk Teßmer vom BUND.
Die Argumentation von Posch, die Klagemöglichkeit könne
entfallen, weil die Naturschutzbehörden heute besser ausgestattet
seien, geht an der Sache vorbei. "Tatsächlich wurden
im Zuge des allgegenwärtigen Personalabbaus gerade in den
Umweltbehörden viele Stellen gestrichen", stellt Dirk
Teßmer klar. Künftig sollen diese Behörden wohl
in Bezug auf die Einhaltung der Umweltgesetze vermehrt "auch
5 mal gerade sein lassen" können, frei nach dem Motto:
"wo es keinen Kläger gibt, gibt es auch keinen Richter".
In der Sache ist der Vorstoß des früheren
hessischen Verkehrsministers nach Meinung des BUND freilich chancenlos.
Die Verbandsklage ist seit der 1998 von allen europäischen
Staaten und der Europäischen Gemeinschaft beschlossenen Aarhus-Konvention
und deren Umsetzung im Europarecht abgesichert.
Rückfragen
beantworten Ihnen
Dirk Teßmer, Landesvorstandssprecher des BUND Hessen 069/232071
Thomas Norgall, Naturschutzreferent des BUND Hessen
Telefon 069 – 67 73 76 14, Telefax: 069 - 67 73 76 20
Triftstr. 47, 60528 Frankfurt/M. - Niederrad
eMail: thomas.norgall@bund.net
www.bund-hessen.de
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