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Frankfurt, 01. August 2006
Novelle des Hessischen
Naturschutzgesetzes (HENatG)
Interner Aufruf löst bereits massenhaft Protest-Mails aus
Innerhalb von vier Tagen sind auf den am
Donnerstagabend versendeten Aufruf des Bund für Umwelt und
Naturschutz Deutschland (BUND) zu E-Mailprotesten gegen die Novelle
des Naturschutzgesetzes bereits 800 persönliche Protest-Mails
an Umweltminister Wilhelm Dietzel (CDU) verschickt worden. "Angesichts
der Ferienzeit und dem Fehlen jeglicher öffentlicher Bekanntmachung
sind wir mit diesem Start hoch zufrieden", sagt BUND Vorstandssprecher
Jörg Nitsch.
Für den Aufruf hat der BUND die Internetseite
www.fuer-ein-gutes-Naturschutzgesetz.de
gestaltet. Dort können sich die Bürgerinnen und Bürger
ausführlich über das Gesetzesvorhaben informieren. In
den von dort versendeten Protest-Mails wird der hessische Umweltminister
Wilhelm Dietzel aufgefordert, den Gesetzentwurf zurückzuziehen.
Der Protest richtet sich insbesondere gegen
- die ersatzlose Streichung der Landschaftsschutzgebiete in den
hessischen Mittelgebirgen,
- die Streichung des gesetzlichen Schutzes der hessischen Streuobstbestände,
- die Streichung der Pflegepflicht für Hessens Naturschutzgebiete
und gegen
- die Streichung der Pflicht, Verstöße gegen das Naturschutzrecht
zu verfolgen
Die Aktion ist Teil einer Kampagne, mit der der BUND die Landesregierung
zur Rücknahme des vorgelegten Gesetzentwurfes bewegen will.
Das Gesetz soll nach dem Willen der Landesregierung im kommenden
Herbst novelliert werden. In der vorgelegten Fassung wird der
Entwurf das Artensterben beschleunigen und ist deshalb ein Frontalangriff
auf die Natur in Hessen. Erstmals soll das Naturschutzgesetz ausschließlich
mit dem Ziel novelliert werden, den Naturschutz zu schwächen.
In der Gesetzesbegründung kündigt die Landesregierung
darüber hinaus noch weitergehende Einschnitte an, sobald
das Bundesnaturschutzgesetz dies zulässt.
Als glatte Irreführung bezeichnet
der BUND die von der Landesregierung hergestellten Bezüge
zum europäischen Naturschutzrecht. Dieses habe überhaupt
keinen Bezug zu den nun vorgesehenen Einschränkungen. "Ob
Naturschutzgebiete in Hessen gepflegt werden oder wie wir in Hessen
das ökologisch wertvolle Streuobst schützen, interessiert
in Brüssel niemanden", erläutert Herwig Winter
vom BUND. Außerdem verschweigt der Umweltminister, dass
er sich bereits für die massive Schwächung der europäischen
Naturschutzvorschriften einsetzt.
Die vom Umweltminister behauptete Vergrößerung der
Schutzgebietsfläche auf 60 % der Landesfläche ist schlicht
Unfug. Tatsächlich überlagern sich die seit vielen Jahrzehnten
bestehenden Landschaftsschutzgebiete mit den neuen europäischen
Schutztypen nach der FFH- und Vogelschutzrichtlinie. Da die Situation
in anderen Bundesländern vergleichbar ist, sieht das Bundesnaturschutzgesetz
unter anderem die Möglichkeit der Integration der Schutzziele
des europäischen Rechts in bestehende Schutzverordnungen
vor.
Rückfragen beantworten Ihnen
Thomas Norgall, Naturschutzreferent
BUND Hessen
Telefon 069 – 67 73 76 14, Telefax: 069 - 67 73 76 20
Triftstr. 47, 60528 Frankfurt/M. - Niederrad
eMail: thomas.norgall@bund.net
www.bund-hessen.de
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