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08. Mai 2006
Mehr Lärm,
weniger Schutz / Fluglärmgesetz inakzeptabel
Berlin (ots) - Umwelt- und Lärmschutzverbände lehnen den
heute im Bundestags-ausschuss vorgestellten Entwurf für das
neue Fluglärmgesetz ab. Die künftig erlaubten Grenzwerte
für einen Lärmdauerschallpegel von 65 Dezibel tagsüber
und 55 Dezibel nachts seien nicht geeignet, die Gesundheit von Flughafenanwohnern
wirksam zu schützen. Die Werte müssten um mindestens fünf
Dezibel verringert werden. Wünschenswert sei sogar eine Senkung
um zehn Dezibel. Zudem sehe der Entwurf beim Überschreiten
der Grenzwerte lediglich passive Lärmdämpfungsmaßnahmen
wie z.B. Schallschutzfenster vor. Um den Lärm aber an der Quelle
zu bekämpfen, seien aktive Schutzmaßnahmen wie Nachtflugbeschränkungen
und die Bevorzugung lärmarmer Flugzeuge erforderlich. Der Gesetzentwurf
widerspreche außerdem Plänen der EU, eine Betriebsbeschränkungsrichtlinie
und zusätzliche aktive
Schutzmaßnahmen vor Fluglärm zu verabschieden.
Werner Reh, BUND-Verkehrsexperte: "Besser
kein Gesetz als dieses. Das so genannte 'Gesetz zur Verbesserung
des Schutzes vor Fluglärm' verschlechtert den Schutz der
Anwohner vor Lärm. Bestehende Schutzstandards werden an einigen
Flughäfen auf ein medizinisch nicht verantwortbares Niveau
abgesenkt. Wer nur die Kosten für
Lärmschutzfenster tragen will, anstatt den Lärm an der
Quelle zu mindern, kapituliert vor der Lärmbelastung durch
den wachsenden Luftverkehr."
Entgegen den Ankündigungen seitens des
Bundesverkehrsministeriums
würden mit der vorgeschlagenen Novelle bereits bestehende
Lärmschutzgebiete im Umfeld mehrerer Flughäfen sogar
verkleinert. In Düsseldorf beispielsweise würden Lärmschutzzonen
künftig nur noch weniger als die Hälfte der jetzigen
Fläche beinhalten.
Helmut Breidenbach, Präsident der Bundesvereinigung
gegen Fluglärm: "Die Novelle genügt nicht den selbst
gesetzten Ansprüchen auf einen ausreichenden Lärmschutz.
Die vorgesehenen Grenzwerte sind vor allem in der Nacht viel zu
hoch. Sie befinden sich unmittelbar an der Grenze zur Gesundheitsgefährdung.
Ein präventiver Schutz der
Bevölkerung wird nicht gewährleistet. Damit widerspricht
das Gesetz in seiner derzeitigen Form dem Vorsorgegebot."
Hinzu komme, dass die Gesetzesnovelle bei
Neu- und Ausbauvorhaben von Flughäfen das zeitliche Strecken
von Schallschutzmaßnahmen bis ins Jahr 2018 vorsehe. Damit
würden Betroffene über einen Zeitraum von bis zu 12
Jahren unzumutbarem Fluglärm ausgesetzt. Dies lege den Verdacht
nahe, dass Großprojekte wie der Ausbau des Frankfurter Flughafens
oder des Großflughafens Berlin-Brandenburg ohne den
notwendigen Lärmschutz realisiert werden sollen. Durch das
vorgesehene Verkleinern der Schutzzonen und viele Ausnahmeregeln
wachse auch die Gefahr, dass Siedlungsgebiete sehr dicht an Flughäfen
heranrücken würden.
Pressekontakt: Werner Reh, BUND-Verkehrsexperte,
Tel. 030-27586-435,
E-Mail: werner.reh@bund.net bzw. Rüdiger Rosenthal,
BUND-Pressesprecher, Tel. 030-27586-425/-464 (0171-8311051), Fax:
-449;
E-Mail: presse@bund.net, www.bund.net
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