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[28. März 2005]
Der Specht besteht auf seinem Recht –
Neues zum Vogelschutzgebiet „Mark-und Grundwald

Von der Bürgerinitiative wurde mehrfach kritisiert, dass durch taktische Tricks und Winkelzüge des Regierungspräsidiums das für die A-380 Werft und die Verlegung der Okrifteler Straße benötigte Gelände von der Ausweisung als Vogelschutzgebiet ausgenommen wurde.
Die offizielle Begründung lautete, dass in diesem Gelände die geschützten Vogelarten, insbesondere der Mittelspecht, nicht vorkommen würden.

Jetzt, nachdem das Genehmigungsverfahren im Sinne der Fraport AG beendet wurde, kommt man zu einem anderen Ergebnis. Im Dezember 2004 wurde ein Gutachten im Zusammenhang mit dem gemeldeten FFH-Gebiet veröffentlicht, das den vorgesehenen Werftstandort (ausgegrenztes Gebiet) außerhalb des Vogelschutzgebietes einschließt.
Das amtliche Gutachten bestätigt, dass durch das Vorkommen der maßgeblichen Vogelarten, zu denen u.a. der Mittelspecht, der Schwarzspecht und der Grauspecht gehören, auch der bisher ausgegrenzte Planungsbereich zum ausgewiesenen Vogelschutzgebiet gehören müsste.

Die Daten wurden im Oktober 2004 vom Büro für Angewandte Landschaftsökologie von Dipl.-Geogr. Berthold Hilgendorf erstellt. Auftraggeber ist die gleiche Behörde, die noch im Juli 2004 das Vorkommen abgestritten hatte, nämlich das Regierungspräsidium Darmstadt.

Bis zum 29.4.2005 läuft ein Anhörungsverfahren zur Ausweisung. Dort heißt es:
„Die Eignung der Flächen als EU-Vogelschutzgebiet resultiert aus einem Konzept der Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland. Dieses Konzept basiert auf einer landesweiten Studie aus dem Jahre 2002. Ziel der Verordnung ist es, die Lebensstätten und -räume der in diesem Gebiet vorkommenden Vogelarten zu erhalten und wieder herzustellen.“

Da die Planfeststellung für die Lufthansa-Werft erfolgt ist - die Klagen dagegen werden voraussichtlich Ende Mai, Anfang Juni vor Gericht verhandelt – werden zum Ausweisungsverfahren wohlweislich nicht die aktuellen Daten der Grunddatenerhebung aus dem Herbst 2004 herangezogen. Denn die Konsequenz daraus wäre, dass das für den Bau der A-380 Werft vorgesehene und ausgegrenzte Gelände nachträglich als Schutzgebiet ausgewiesen werden müsste.
Wir sind der Meinung, dass in einem staatlichen Genehmigungsverfahren aktuelle Daten maßgeblich sind, und nicht veraltete Daten.
Schon Mitte Januar wurde Herr Hilgendorf angeschrieben, um von ihm eine Stellungnahme zu den unterschiedlichen Aussagen zu erhalten. Bis heute ist keine Antwort auf das Schreiben eingetroffen.

Einwände und Anregung zum Entwurf können noch bis zum 29.4.2005 beim Regierungspräsidium abgegeben werden. Wir rufen dazu auf, massive Einwände zu erheben und das wissentliche Ignorieren des neuen Gutachtens nicht einfach hinzunehmen.

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Bündnis der Bürgerinitiativen Kein Flughafenausbau - Für ein Nachtflugverbot
Verantwortlich: Winfried Heuser, Frankfurt/Main, Sprecher des Bündnisses