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[28. März 2005]
Neues zum Vogelschutzgebiet „Mark-und Grundwald
Von der Bürgerinitiative wurde mehrfach
kritisiert, dass durch taktische Tricks und Winkelzüge des
Regierungspräsidiums das für die A-380 Werft und die
Verlegung der Okrifteler Straße benötigte Gelände
von der Ausweisung als Vogelschutzgebiet ausgenommen wurde.
Die offizielle Begründung lautete, dass in diesem Gelände
die geschützten Vogelarten, insbesondere der Mittelspecht,
nicht vorkommen würden.
Jetzt, nachdem das Genehmigungsverfahren
im Sinne der Fraport AG beendet wurde, kommt man zu einem anderen
Ergebnis. Im Dezember 2004 wurde ein Gutachten im Zusammenhang
mit dem gemeldeten FFH-Gebiet veröffentlicht, das den vorgesehenen
Werftstandort (ausgegrenztes Gebiet) außerhalb des Vogelschutzgebietes
einschließt.
Das amtliche Gutachten bestätigt, dass durch das Vorkommen
der maßgeblichen Vogelarten, zu denen u.a. der Mittelspecht,
der Schwarzspecht und der Grauspecht gehören, auch der bisher
ausgegrenzte Planungsbereich zum ausgewiesenen Vogelschutzgebiet
gehören müsste.
Die Daten wurden im Oktober 2004 vom Büro für Angewandte
Landschaftsökologie von Dipl.-Geogr. Berthold Hilgendorf
erstellt. Auftraggeber ist die gleiche Behörde, die noch
im Juli 2004 das Vorkommen abgestritten hatte, nämlich das
Regierungspräsidium Darmstadt.
Bis zum 29.4.2005 läuft ein Anhörungsverfahren
zur Ausweisung. Dort heißt es:
„Die Eignung der Flächen als EU-Vogelschutzgebiet resultiert
aus einem Konzept der Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen,
Rheinland-Pfalz und Saarland. Dieses Konzept basiert auf einer
landesweiten Studie aus dem Jahre 2002. Ziel der Verordnung ist
es, die Lebensstätten und -räume der in diesem Gebiet
vorkommenden Vogelarten zu erhalten und wieder herzustellen.“
Da die Planfeststellung für die Lufthansa-Werft erfolgt ist
- die Klagen dagegen werden voraussichtlich Ende Mai, Anfang Juni
vor Gericht verhandelt – werden zum Ausweisungsverfahren
wohlweislich nicht die aktuellen Daten der Grunddatenerhebung
aus dem Herbst 2004 herangezogen. Denn die Konsequenz daraus wäre,
dass das für den Bau der A-380 Werft vorgesehene und ausgegrenzte
Gelände nachträglich als Schutzgebiet ausgewiesen werden
müsste.
Wir sind der Meinung, dass in einem staatlichen Genehmigungsverfahren
aktuelle Daten maßgeblich sind, und nicht veraltete Daten.
Schon Mitte Januar wurde Herr Hilgendorf angeschrieben, um von
ihm eine Stellungnahme zu den unterschiedlichen Aussagen zu erhalten.
Bis heute ist keine Antwort auf das Schreiben eingetroffen.
Einwände und Anregung zum Entwurf können
noch bis zum 29.4.2005 beim Regierungspräsidium abgegeben
werden. Wir rufen dazu auf, massive Einwände zu erheben und
das wissentliche Ignorieren des neuen Gutachtens nicht einfach
hinzunehmen.
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