03. Februar 2007
Im November 2000 wurde von der Hessischen Regierung ein neuer Landesentwicklungsplan
(LEP) erlassen, in dem die Flughafenerweiterung rechtsverbindlich
als Ziel festgeschrieben wurde. Das Nachtflugverbot hingegen wurde
nur in den rechtlich unverbindlichen Grundsätzen erwähnt.
Mehrere Kommunen klagten gegen den Landesentwicklungsplan.
Der VGH Kassel gab ihnen im August 2002 teilweise Recht. Zwar
wurde nicht der gesamte Landesentwicklungsplan als rechtswidrig
eingestuft, wohl aber der entscheidende Satz: "Hierzu ist
eine Erweiterung über das bestehende Start- und Landebahnsystem
hinaus zu planen und zu realisieren."
In diesem Satz sah der VGH die verbindliche Festlegung darauf,
dass der Flughafen Frankfurt unter allen Umständen am vorgesehenen
Standort erweitert werden müsse. Das sei aber nur rechtmäßig,
wenn bei der Planentscheidung "sämtliche Belange"
abschließend abgewogen worden seien. Dies sei hier nicht
geschehen: Einem Flughafenausbau entgegen stehende Belange - wie
die Anzahl der künftig möglichen Flugbewegungen, die
Lärmbelastung, die Vogelschutzgebiete und die potenziellen
FFH-Gebiete - seien gar nicht erst abgewogen worden.
Das Land mußte deshalb den LEP nachbessern
und eine Interessens-abwägung vornehmen.
Außerdem wurde nach einer neuen EU-Richtlinie
eine Öffentlichkeits-beteiligung für den neuen Landesentwicklungsplan
vorgeschrieben. Der LEP wurde daraufhin im Jahr 20005 für
drei Monate ausgelegt und die Bürgerinnen und Bürger
Hessens konnten Anregungen und Bedenken gegen die Pläne der
Landesregierung erheben.
Im September 2005 übergaben Vertreterinnen
und Vertreter der Bürgerinitiativen dem Hessischen Wirtschaftsministerium
20.000 Unterschriften gegen die Festschreibung der Nordwestlandebahn
im Landesentwicklungsplan.
Im September 2006 änderte die Hessische
Landesregierung den LEP im Sinne des Flughafenbetreibers Fraport
und wies für die vierte Piste und das dritte Terminal im
Süden des Flughafens so genannte Vorranggebiete aus. Nach
der überarbeiteten Verkehrsprognose geht der LEP nun von
701.000 Flugbewegungen im Jahre 2020 aus (in der ursprünglichen
Planung ging man von 656.000 Flugbewegungen im Jahr 2015 aus).
Um den Forderungen des VGH Kassel Rechnung
zu tragen, nahm das Hessische Wirtschaftsministerium rein formal
die geforderten Abwägungen vor. Mit anderen Worten: es hat
sich nichts geändert. Der Flughafenausbau ist als Ziel im
LEP festgeschrieben, das Nachtflugverbot nicht.
Als Konsequenz aus dem Urteil zum Ausbau des Flughafens Schönefeld
gibt es unterschiedliche juristische Auffassungen darüber,
ob es statthaft ist, dass Nachtflugverbot als rechtsverbindliches
Ziel im LEP festzuschreiben oder nicht.
Fakt ist: Wenn es nicht als Ziel im LEP ausgewiesen ist, kann
auch ohne Nachtflugverbot ausgebaut werden. Die wolkigen Versprechungen
aus der Mediation (Ausbau nur mit Nachtflugverbot, schärfere
Lärmgrenzwerte) hätten sich endgültig in Luft aufgelöst.
Nun liegt die Entscheidung über den
LEP beim Hessischen Landtag – bei der herrschenden absoluten
CDU-Mehrheit kann man davon ausgehen, daß der LEP durchgewunken
wird.
Nach der Beratung soll der LEP noch vor der Sommerpause 2007 verabschiedet
werden. Sollte der ehrgeizige Wunsch von MP Koch und Fraport-Chef
Bender in Erfüllung gehen und ein Planfeststellungsbeschluß
im Herbst 2007 ergehen, dann würden mit der Verabschiedung
des LEP wenige Wochen vorher gerade noch rechtzeitig die landesplanerischen
Grundlagen dafür geschaffen werden.
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