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03. Februar 2007

Der Landesentwicklungsplan - ein Rückblick

Im November 2000 wurde von der Hessischen Regierung ein neuer Landesentwicklungsplan (LEP) erlassen, in dem die Flughafenerweiterung rechtsverbindlich als Ziel festgeschrieben wurde. Das Nachtflugverbot hingegen wurde nur in den rechtlich unverbindlichen Grundsätzen erwähnt.

Mehrere Kommunen klagten gegen den Landesentwicklungsplan.
Der VGH Kassel gab ihnen im August 2002 teilweise Recht. Zwar wurde nicht der gesamte Landesentwicklungsplan als rechtswidrig eingestuft, wohl aber der entscheidende Satz: "Hierzu ist eine Erweiterung über das bestehende Start- und Landebahnsystem hinaus zu planen und zu realisieren."
In diesem Satz sah der VGH die verbindliche Festlegung darauf, dass der Flughafen Frankfurt unter allen Umständen am vorgesehenen Standort erweitert werden müsse. Das sei aber nur rechtmäßig, wenn bei der Planentscheidung "sämtliche Belange" abschließend abgewogen worden seien. Dies sei hier nicht geschehen: Einem Flughafenausbau entgegen stehende Belange - wie die Anzahl der künftig möglichen Flugbewegungen, die Lärmbelastung, die Vogelschutzgebiete und die potenziellen FFH-Gebiete - seien gar nicht erst abgewogen worden.

Das Land mußte deshalb den LEP nachbessern und eine Interessens-abwägung vornehmen.

Außerdem wurde nach einer neuen EU-Richtlinie eine Öffentlichkeits-beteiligung für den neuen Landesentwicklungsplan vorgeschrieben. Der LEP wurde daraufhin im Jahr 20005 für drei Monate ausgelegt und die Bürgerinnen und Bürger Hessens konnten Anregungen und Bedenken gegen die Pläne der Landesregierung erheben.

Im September 2005 übergaben Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerinitiativen dem Hessischen Wirtschaftsministerium 20.000 Unterschriften gegen die Festschreibung der Nordwestlandebahn im Landesentwicklungsplan.

Im September 2006 änderte die Hessische Landesregierung den LEP im Sinne des Flughafenbetreibers Fraport und wies für die vierte Piste und das dritte Terminal im Süden des Flughafens so genannte Vorranggebiete aus. Nach der überarbeiteten Verkehrsprognose geht der LEP nun von 701.000 Flugbewegungen im Jahre 2020 aus (in der ursprünglichen Planung ging man von 656.000 Flugbewegungen im Jahr 2015 aus).

Um den Forderungen des VGH Kassel Rechnung zu tragen, nahm das Hessische Wirtschaftsministerium rein formal die geforderten Abwägungen vor. Mit anderen Worten: es hat sich nichts geändert. Der Flughafenausbau ist als Ziel im LEP festgeschrieben, das Nachtflugverbot nicht.
Als Konsequenz aus dem Urteil zum Ausbau des Flughafens Schönefeld gibt es unterschiedliche juristische Auffassungen darüber, ob es statthaft ist, dass Nachtflugverbot als rechtsverbindliches Ziel im LEP festzuschreiben oder nicht.
Fakt ist: Wenn es nicht als Ziel im LEP ausgewiesen ist, kann auch ohne Nachtflugverbot ausgebaut werden. Die wolkigen Versprechungen aus der Mediation (Ausbau nur mit Nachtflugverbot, schärfere Lärmgrenzwerte) hätten sich endgültig in Luft aufgelöst.

Nun liegt die Entscheidung über den LEP beim Hessischen Landtag – bei der herrschenden absoluten CDU-Mehrheit kann man davon ausgehen, daß der LEP durchgewunken wird.
Nach der Beratung soll der LEP noch vor der Sommerpause 2007 verabschiedet werden. Sollte der ehrgeizige Wunsch von MP Koch und Fraport-Chef Bender in Erfüllung gehen und ein Planfeststellungsbeschluß im Herbst 2007 ergehen, dann würden mit der Verabschiedung des LEP wenige Wochen vorher gerade noch rechtzeitig die landesplanerischen Grundlagen dafür geschaffen werden.

 


     


Bündnis der Bürgerinitiativen
Kein Flughafenausbau - Für ein Nachtflugverbot von 22 - 06 Uhr