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18. Dezember 2007

IAGL - Institut zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm e.V.

Sehr geehrte Mitglieder und Förderer,

der Planfeststellungsbeschluss, die Baugenehmigung für die neue Landebahn des Frankfurter Flughafens, ist am 18.12.2008 durch den zuständigen Hess. Minister für Wirtschaft, Herrn Riehl, unterzeichnet worden. Nach den Ereignissen der letzten Tage war dies kaum anders zu erwarten.

In dem Planfeststellungsbeschluss ist auch enthalten, dass selbst in der Mini-Mediationsnacht von 23 bis 5 Uhr siebzehn geplante Flüge (dazu kommen noch die ungeplanten = verspäteten und verfrühten) stattfinden dürfen. Das versprochene Nachtflugverbot verdient daher seinen Namen nicht mehr. Ministerpräsident Koch hat also eindeutig sein Wort gebrochen, das da lautete: "Kein Ausbau ohne Nachtflugverbot". Seine Begründung, ein striktes Nachtflugverbot sei rechtlich nicht haltbar, ist zum einen falsch, zum anderen hätte er dann seine Zusicherung nicht geben dürfen. Koch wird hier von den Landtagsfraktionen von CDU und FDP unterstützt.

In dem Mediationsergebnis war vermerkt, dass die Randstunden der Mini-Mediationsnacht, also die Stunden von 22 bis 23 und von 5 bis 6 Uhr, nur schonend beflogen werden sollten. Davon ist nun ebenfalls keine Rede mehr, im Gegenteil: Statt derzeit ca. 138 Flügen durchschnittlich in der gesetzlichen Nacht von 22 bis 6 Uhr sollen nunmehr 150 zulässig sein; dazu kommen noch die sog. ungeplanten Flüge. Es wird also mit Sicherheit am Tag und in der Nacht lauter als bisher.

Falsch ist auch die Aussage, es seien 700.000 jährliche Flüge genehmigt worden. Auf dem nach einem Ausbau entstehenden System können mindestens 900.000 Bewegungen abgewickelt werden. Nicht die Anzahl der jährlichen Flüge, sondern die Errichtung der neuen Landebahn ist planfestgestellt.

Die vor einigen Tagen erfolgte "Gemeinsame Erklärung" des Landes Hessen, der Fraport AG und (nur einiger) Luftfahrunternehmen zum aktiven Schallschutz hilft der lärmgeplagten Einwohnerschaft auch nicht weiter. Sie ist so wachsweich formuliert, dass sie das Papier nicht wert ist, auf dem sie geschrieben wurde, denn alles steht unter der Prämisse der "Gesamtwirtschaftlichkeit" und es sind nur unverbindliche Absichtserklärungen enthalten. Besonders lächerlich wird die Erklärung, wenn sie die Einrichtung eines Regionalfonds fordert. Dieser soll nämlich vornehmlich durch Steuergelder alimentiert werden. Mit andern Worten: nicht die Verursacher, nämlich der Flughafenbetreiber und die Fluggesellschaften, sollen die Zeche zahlen, sondern die betroffenen Bürger selbst. Es handelt sich hier um eine weitere Facette des Märchens, dass die Fraport AG von der öffentlichen Hand nicht subventioniert werde und die Luftfahrt das einzige Verkehrsmittel sei, das die Allgemeinheit nichts koste.

Wie geht es weiter?

Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann geklagt werden. Die Klage ist zu richten an den Hess. Verwaltungsgerichtshof in Kassel; es besteht Anwaltszwang, d.h. eine Klage ist nur dann zulässig, wenn sie von einem Rechtsanwalt/einer Rechtsanwältin unterzeichnet ist. Die Klagefrist beträgt einen Monat und beginnt mit der Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses zu laufen. Sofern eine Rechtsanwältin /ein Rechtsanwalt die Vertretung einer Privatperson im bisherigen Verfahren, also beim Regierungspräsidenten in Darmstadt oder gegenüber dem Hess. Wirtschaftministerium angezeigt hat, wird dem Anwalt/der Anwältin eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses zugestellt.

Ansonsten erfolgt die sog. öffentliche Zustellung. Zu diesem Zweck wird das Ministerium den Städten und Gemeinden eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses übersenden mit der Weisung, diesen öffentlich bekannt zu machen. Dies geschieht in den Blättern (Zeitungen), die die betreffende Gemeinde bzw. Stadt als amtliches Bekanntmachungsorgan bestimmt hat. Nach der Bekanntmachung gilt die Zustellung als bewirkt und die Klagefrist läuft. Nach unseren Informationen wird diese öffentliche Bekanntmachung am 11.Januar 2008 erfolgen.

Mit der Klage wird ein Eilantrag auf einstweiligen Rechtsschutz verbunden sein. Mit ihm wird beantragt, anzuordnen, dass die Fraport AG bis zur Entscheidung über die Klage nicht von dem Planfeststellungs-beschluss Gebrauch machen darf, also den Wald nicht abholzen und bauen kann. Hierfür steht eine Antrags- und Begründungsfrist von einem Monat nach Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses zur Verfügung.

Klagebefugt sind grundsätzlich nur solche Personen, die im Planfeststellungsverfahren schriftlich eine Einwendung erhoben haben. Weiterhin ist nur der/die klagebefugt, der/die eine Verletzung eigener Rechtsgüter geltend machen kann. Dies sind insbesondere die Personen, die durch den Betrieb der neuen Landebahn mit zusätzlichem Fluglärm rechnen müssen.

Eine Klage ist eine recht teure Angelegenheit. Wie bereits erwähnt, besteht für das Verfahren Anwaltszwang, so dass auf jeden Fall der eigene Prozessvertreter bezahlt werden muss. Wenn wir auch nicht mit einem Unterliegen im Rechtsstreit rechnen, so ist dennoch - gleichsam als vorsichtiger Kaufmann - dies in Betracht zu ziehen. Dann sind auch noch die (gesetzlichen) Anwaltskosten des Prozessgegners (Land Hessen) und etwaiger sog. Beigeladener zu erstatten. Die Fraport AG als Antragstellerin wird mit Sicherheit vom Gericht beigeladen werden. Weiterhin sind dann die Gerichtskosten, darüber hinaus möglicherweise Gutachterkosten zu tragen.

Da es Privatpersonen kaum zumutbar sein dürfte (Rechtsschutzversicherungen sind hier nicht eintritts-pflichtig), ein derartig hohes finanzielles Risiko zu tragen, hat das Bündnis der Bürgerinitiativen einen "Klägerunterstützungsverein" initiiert, das Institut für Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm e.V., kurz IAGL. Die Idee, die dahintersteht, kann folgendermaßen kurz zusammengefasst werden:

Viele Menschen spenden einen Betrag, um MusterklägerInnen von dem finanziellen Risiko einer Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss freizustellen; IAGL ist also gleichsam die Rechtschutzversicherung für die KlägerInnen. Die MusterklägerInnen werden und wurden aus den Städten und Gemeinden rund um den Flughafen ausgewählt, um alle möglichen Betroffenheiten durch den Ausbau abbilden zu können. Damit ist IAGL der einzige "Klageverein", dessen KlägerInnen in ihrer Gesamtheit alle lärmindizierten Klagegründe aufführen können. Wenn nur einer von ihnen den Rechtstreit gewinnt, nützt es allen, denn dann wird nicht ausgebaut.

Angemerkt muss noch werden, dass es sehr begrüßenswert ist, wenn auch Städte und Gemeinden gegen den Ausbau klagen. Sie können aber nur ihre eigenen Rechtsgüter verteidigen, insbesondere die Einschränkung ihrer Planungshoheit. Auch die Naturschutzverbände, allen voran der BUND Hessen, können sich bei einer Klage nur auf die Verletzung naturschutzrechtlicher Belange stützen. Die Rechtsgüter der natürlichen Personen, vornehmlich das Recht auf Gesundheit und auf Eigentum (insbes. die Wertminderung des Immobilieneigentums) Privater, kann aber nur von betroffenen Mitbürgern und Mitbürgerinnen selbst verteidigt werden. Daher ist es so wichtig, dass auch die MusterklägerInnen des IAGL klagen.

Deren Klagen sind durch unsere Rechtsanwältin in erheblichem Masse bereits vorbereitet; es muss naturgemäß noch die "Feinabstimmung" in Bezug auf den Inhalt des Planfeststellungsbeschlusses stattfinden; die Kosten der Klageeinreichung sind durch IAGL gesichert. Es wäre fatal, wenn wir mitten im Prozess aus Geldmangel aufhören müssten . Es wird daher - soweit noch nicht geschehen - dringend gebeten, in den Verein IAGL einzutreten und eine regelmäßige Spende zu leisten - aber auch Einzelspenden sind selbstverständlich willkommen. Für bereits geleistete Beträge bedanken wir uns sehr. Bitte werben Sie in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis für unseren Verein. Nur gemeinsam sind wir stark! Wir müssen uns heute schon darauf einrichten, dass es eine zweite Instanz geben wird - derjenige, der in erster Instanz verliert (wir denken, der Flughafen), wird bestimmt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig anrufen. Ein Flyer des IAGL mit Eintrittsformular ist diesem Schreiben beigefügt. Weitere können über unsere Homepage www.iagl.de heruntergeladen oder bei mir angefordert werden

Nochmals unsere Bankverbindung: VVB (BLZ 505 613 15) Konto Nr. 40150 .

Ich grüße Sie, verbunden den besten Wünschen zum Weihnachtsfest und zum neuen Jahr

(Dr. Hartmut Wagner)

1. Vorsitzender des IAGL

 


     


Bündnis der Bürgerinitiativen
Kein Flughafenausbau - Für ein Nachtflugverbot von 22 - 06 Uhr