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24. Oktober 2008

Koalitionsvereinbarung SPD - Grüne zum Flughafen Frankfurt

Für das wirtschaftliche Gewicht der Rhein-Main Region, des Landes Hessen und Deutschlands besitzt der Flughafen Frankfurt eine Schlüsselfunktion. Zur Frage seines Ausbaus haben die Koalitionspartner grundsätzlich unterschiedliche Auffassungen. Für die SPD ist der Ausbau als das wichtigste Infrastrukturprojekt für unser Bundesland in den kommenden Jahren ausdrücklich gewollt und vordringlich zu realisieren. Bündnis 90 / DIE GRÜNEN lehnen diesen Ausbau ab, da sie ihn für weder ökologisch noch ökonomisch gerechtfertigt ansehen und sie im Übrigen die Kapazitätsprobleme durch eine Vernetzung vorhandener Flughafenkapazitäten lösen wollen.

In diesem Spannungsfeld sehen die Koalitionspartner gemeinsam die Verpflichtung insbesondere auch in Erinnerung an die Eskalation gewaltsamer Auseinandersetzungen in Zusammenhang mit dem Bau der Startbahn 18 West, alles dafür zu tun, dass der aktuelle Konflikt nicht wieder eskaliert.

Nachdem ein Planfeststellungsbeschluss (PFB) zum Ausbau des Flughafens Frankfurt von der CDU-Landesregierung am 18. Dezember 2007 erlassen wurde, muss für die weiteren Maßnahmen von diesem Faktum ausgegangen werden. Eine abschließende Gesamtbewertung über den PFB wird damit nicht mehr durch die Politik sondern durch gerichtliche Entscheidung erfolgen.

Der PFB enthält allerdings statt des versprochenen Nachtflugverbots eine dauerhafte Nachtflugerlaubnis für durchschnittlich 17 geplante Flugbewegungen in der Zeit von 23.00 Uhr bis 5.00 Uhr sowie für insgesamt geplante 150 Flugbewegungen in jeder gesetzlichen Nacht und steht damit im Widerspruch u. a. zum einstimmigen Beschluss des Landtags vom 18. Mai 2000, der danach mehrfach bestätigt wurde.

Die Landesregierung wird deshalb alle ihre rechtlichen und politischen Einflussmöglichkeiten nutzen, um sowohl die Vorgabe des Nachtflugverbots gemäß dem Ergebnisbericht der Mediation umzusetzen als auch sicherzustellen, dass eine Realisierung des Ausbaus nicht vor gerichtlicher Überprüfung und Entscheidung durch den Hessischen Verwaltungsgerichtshof in den Hauptsacheverfahren vorgenommen wird.

Deshalb wird die Landesregierung ein ergänzendes Verfahren zu den flugbetrieblichen und flughafenbetrieblichen Regelungen im PFB einleiten, um die Umsetzung des Mediationsergebnisses bezüglich der Nachtflüge zu erreichen.

Die Landesregierung wird auch darauf hinwirken, dass die Fraport AG verbindlich schriftlich zusichert, dass sie vor einer abschließenden Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs über die Klagen gegen den PFB von diesem im Bereich außerhalb des bestehenden Areals des Flughafens und mit Ausnahme der im Besitzeinweisungsbeschluss genannten Maßnahmen keinen Gebrauch machen wird.

Das Wirtschafts- und Verkehrsministerium als Planfeststellungsbehörde wird den Verwaltungsgerichtshof unverzüglich entsprechend informieren.

Es wird ihm darüber hinaus mitteilen, dass es im Fall der fehlenden Zusicherung der Fraport AG seinerseits eine Aussetzung der Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses (gemäß § 80 Abs. 4 VwGO) vorzunehmen beabsichtigt.

Das Ministerium wird weiterhin mitteilen, dass es in der Zwischenzeit, während und soweit sich das Gericht mit den Klagen gegen das Vorhaben im Übrigen befasst, in einem ergänzenden Verfahren die Umsetzung des Nachtflugverbots gemäß Mediationsergebnis beabsichtigt.

Sollte die Fraport AG die o. g. Zusicherung nicht bis zum 15. November 2008 abgeben, wird die Planfeststellungsbehörde den Sofortvollzug des PFB gemäß § 80 Abs. 4 VwGO bis zum Abschluss der Hauptsacheverfahren vor dem VGH aussetzen. Da davon auszugehen ist, dass diese Verfahren noch im Laufe des Jahres 2009 entschieden werden, wird die Aussetzung bis zum Jahresende 2009 befristet.

Unabhängig vom Umgang mit dem Planfeststellungsbeschluss wird die Landesregierung in Kooperation mit dem Flughafenbetreiber Fraport AG

  • eine Überprüfung und Verschärfung der emissionsbezogenen Landegebühren durchführen;
  • sich für eine Neutralisierung der klimaschädlichen Wirkungen des von Frankfurt generierten Flugverkehrs durch die Verursacher einsetzen;
  • sich mit Nachdruck und unter Vorgabe von Fristen für die Realisierung wirksamer Lärm mindernder Flugverfahren (CDA, Steilstart, Schwellenversatz etc.) einsetzen;
  • den vom Flughafen erzeugten Bodenlärm (insbes. Triebwerksprobeläufe) verstärkt kontrollieren und Maßnahmen zur Reduzierung desselben durchsetzen;
  • eine permanente Kontrolle der seit der Mediation von Fraport übernommenen Selbstverpflichtung zur kontinuierlichen Verminderung der Lärmbelastung der Bevölkerung durch das Land (evtl. mit FFR) durchführen;

Flughafensystem
Das Land wird sich verstärkt dafür einsetzen, das Frankfurt (FRA) mit den Flughäfen Hahn (HHN) und auch Köln/Bonn (CGN) ein Flughafensystem bilden kann. Die Kooperation mit diesen Flughäfen auf unternehmerischer Ebene soll darüber hinaus intensiviert werden.

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Bündnis der Bürgerinitiativen
Kein Flughafenausbau - Für ein Nachtflugverbot von 22 - 06 Uhr