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Abschrift

Amtsgericht Rüsselsheim
24 Cx 6140 Js 210559/09

Sitzungspolizeiliche Verfügung

zur Durchführung der Hauptverhandlung in der Strafsache gegen NN
1.
Die Hauptverhandlung findet im Saal 3 statt. Dieser hat Sitzplätze für Zuhörer. Davon sind 3 Sitzplätze für die Presse reserviert.
Einlass in den Sitzungssaal erfolgt in der Reihenfolge der Ankunft der Zuhörer. Sind die Sitzplätze besetzt, werden weitere Personen nicht in den Zuhörerteil des Sitzungsraumes eingelassen.

2.
Zuhörer müssen sich vor dem Sitzungssaal mit einem gültigen Bundespersonalausweis - Ausländer mit einem entsprechendem Legitimationspapier - ausweisen.
Zuhörer, die sich nicht ausweisen können oder wollen, werden nicht eingelassen.

Die Polizei prüft im Wege der Amthilfe die Echtheit der Ausweise.
Zeugen, Sachverständige und Pressevertreter werden an der Kontrollstelle nach dem für Zuhörer geltendem Verfahren eingelassen.
Personen, die den Sitzungssaal vorübergehend verlassen haben, müssen sich bei Wiedereintritt erneut der für sie geltenden Einlasskontrolle unterziehen.



3.
Zuhörer, die nicht ordnungsgemäß gekleidet sind, insbesondere Bekleidungsstücke mit Aufdrucken, Parolen, etc. tragen werden nicht in den Sitzungssaal eingelassen.
Personen, die erheblich unter Alkoholeinfluss stehen, können zurückgewiesen werden.
Sind die angegebenen Sitzplätze vergeben, so werden weitere Personen zurückgewiesen.

4.
Es ist verboten, während der Verhandlung im Sitzungssaal zur rauchen, zu fotografieren, zu filmen, mit Gegenständen zu werfen, zu applaudieren oder Speisen und Getränke einzunehmen. Beim ersten Erscheinen des Gerichts, bei der Vereidigung von Zeugen und bei der Urteilsverkündigung erheben sich die Zuhörer - wie auch die übrigen Verfahrensbeteiligten - von ihren Sitzen. Gegen Personen, die diesen Anweisungen zuwiderhandeln, kann wegen Ungebühr ein Ordnungsgeld bis zu 1.000,- Euro oder Ordnungshaft bis zu einer Woche festgesetzt und sofort vollstreckt werden.

5.
Es ist untersagt, Waffen, gefährliche Werkzeuge, Wurfgegenstände, Flugblätter, Transparente und andere Gegenstände in den Sitzungssaal einzubringen, die zur Störung der Hauptverhandlung geeignet sind.

6.
Personen, die den zur Aufrechterhaltung der Ordnung getroffenen Anordnungen nicht Folge leisten, können aus dem Sitzungszimmer entfernt sowie zur Ordnungshaft abgeführt werden. Diese wird für die Dauer der Sitzung, höchstens 24 Stunden, vollstreckt.

Die Vorsitzende
Köster-Staples
(Richterin am Amtsgericht)

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