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Abschrift
Amtsgericht Rüsselsheim
24 Cx 6140 Js 210559/09
Sitzungspolizeiliche Verfügung
zur Durchführung der Hauptverhandlung in der Strafsache gegen
NN
1.
Die Hauptverhandlung findet im Saal 3 statt. Dieser hat Sitzplätze
für Zuhörer. Davon sind 3 Sitzplätze für die
Presse reserviert.
Einlass in den Sitzungssaal erfolgt in der Reihenfolge der Ankunft
der Zuhörer. Sind die Sitzplätze besetzt, werden weitere
Personen nicht in den Zuhörerteil des Sitzungsraumes eingelassen.
2.
Zuhörer müssen sich vor dem Sitzungssaal mit einem gültigen
Bundespersonalausweis - Ausländer mit einem entsprechendem
Legitimationspapier - ausweisen.
Zuhörer, die sich nicht ausweisen können oder wollen,
werden nicht eingelassen.
Die Polizei prüft im Wege der Amthilfe die Echtheit der Ausweise.
Zeugen, Sachverständige und Pressevertreter werden an der
Kontrollstelle nach dem für Zuhörer geltendem Verfahren
eingelassen.
Personen, die den Sitzungssaal vorübergehend verlassen haben,
müssen sich bei Wiedereintritt erneut der für sie geltenden
Einlasskontrolle unterziehen.
3.
Zuhörer, die nicht ordnungsgemäß gekleidet sind,
insbesondere Bekleidungsstücke mit Aufdrucken, Parolen, etc.
tragen werden nicht in den Sitzungssaal eingelassen.
Personen, die erheblich unter Alkoholeinfluss stehen, können
zurückgewiesen werden.
Sind die angegebenen Sitzplätze vergeben, so werden weitere
Personen zurückgewiesen.
4.
Es ist verboten, während der Verhandlung im Sitzungssaal
zur rauchen, zu fotografieren, zu filmen, mit Gegenständen
zu werfen, zu applaudieren oder Speisen und Getränke einzunehmen.
Beim ersten Erscheinen des Gerichts, bei der Vereidigung von Zeugen
und bei der Urteilsverkündigung erheben sich die Zuhörer
- wie auch die übrigen Verfahrensbeteiligten - von ihren
Sitzen. Gegen Personen, die diesen Anweisungen zuwiderhandeln,
kann wegen Ungebühr ein Ordnungsgeld bis zu 1.000,- Euro
oder Ordnungshaft bis zu einer Woche festgesetzt und sofort vollstreckt
werden.
5.
Es ist untersagt, Waffen, gefährliche Werkzeuge, Wurfgegenstände,
Flugblätter, Transparente und andere Gegenstände in
den Sitzungssaal einzubringen, die zur Störung der Hauptverhandlung
geeignet sind.
6.
Personen, die den zur Aufrechterhaltung der Ordnung getroffenen
Anordnungen nicht Folge leisten, können aus dem Sitzungszimmer
entfernt sowie zur Ordnungshaft abgeführt werden. Diese wird
für die Dauer der Sitzung, höchstens 24 Stunden, vollstreckt.
Die Vorsitzende
Köster-Staples
(Richterin am Amtsgericht)
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