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Ingrid Kopp, BBI, 05.12.2011

Zu Beginn müssen wir die Bürokratie über uns ergehen lassen.

Die Polizei wird das Verlesen der Verfügung dokumentieren.

Ich verlese die Verfügung vom 2. 12. und gebe sie hiermit den Demonstranten zur Kenntnis:

(Auszug)
"6. Der Einsatz von Trillerpfeifer, Vuvuzelas, Sirenen und Drucklufthupen
wird untersagt.
Hinsichtlich des Einsatzes von Lautsprecheranlagen und Megaphonen ist im
Einzelfall den polizeilichen Weisungen vor Ort Folge zu leisten. Bei polizeilichen Durchsagen und Sicherheitsdurchsagen des Flughafenbetreibers sind der Lautsprecherbetrieb und der Betrieb von Megaphonen unverzüglich ganz einzustellen.
"

(Anm.: es wurde damit gedroht, daß der Anmelder schadensersatzpflichtig sei, wenn die Auflagen nicht eingehalten würden)

Eigentlich hatte ich nicht vor heute eine Rede zu halten,

aber diese Auflagen können nicht unkommentiert von uns hingenommen werden.

Das Ordnungsamt der Stadt Frankfurt weist uns darauf hin, dass während unserer Demo die Sicherheit und die Funktionsfähigkeit des Flughafens nicht gefährdet werden dürfen.

Wer um alles in der Welt sorgt dafür, dass unsere Sicherheit und Funktionsfähigkeit nicht gefährdet wird?

Fraport wird noch nicht einmal daran gehindert unser Leben und unsere Gesundheit zu gefährden, geschweige denn unsere Funktionsfähigkeit.

Wir machen wöchentlich 1 Stunde Lärm. Das sind 125 Stunden weniger, als Fraport uns pro Woche verlärmt.

Das Bundesverfassungsgericht weist in seinem Urteil, das das Demonstrationsrecht im Flughafen bestätigte, darauf hin, dass bei Demonstrationen im Terminal eines Flughafens der besonderen Gefährdungslage eines Flughafens Rechnung getragen werden muß.

Wäre es nicht zwingend erforderlich, dass dieses Gericht zuerst einmal fordern würde, dem Schutz der Menschen und der besonderen Gefährdung der Kinder Rechnung zu tragen?

Das Bundesverfassungsgericht wacht über die Einhaltung der Grundgesetze.

In der Präambel steht: „Damit gilt das Grundgesetzt für das gesamte Deutsche Volk“.

Unter Volk verstehe ich, dass nicht Fraport damit gemeint ist, sondern wir Bürger.

Und das gesamt deutsche Volk schließt doch wohl die Bewohner des Rhein-Main-Gebietes ein.

Auch für uns gilt der Artikel 2, Absatz 2 des Grundgesetzes und wir fordern dessen Einhaltung auf körperliche Unversehrtheit.

Wir werden in unserem Demonstrationsrecht eingeschränkt, wir wären zu laut, wir wären zu viele, wir bekommen Auflagen bezüglich unseres Lärms.

90 d(B)A wären für den Flughafen nicht zumutbar

Wenn die Lautsprecheranlage von Fraport nur über 75 dB(A) verfügt, damit die Wohlfühl-Atmosphäre im Flughafen nicht gestört wird, uns aber nicht mehr übertönen kann, soll sie mal nach Flörsheim oder Hochheim gehen, wie wohl sie dort 90 bB(A) schafft und jegliche Kommunikation stört.

Dies verbietet ihr bisher keine Behörde.

Uns mutet man den Höllenlärm 18 Stunden pro Tag zu, Fraport selbst fühlt sich bei einer Stunde pro Woche schon gefährdet.

Wir werden unser Demonstrationsrechts in Anspruch zu nehmen und wir werden weiter demonstrieren und zwar so lange, bis unsere Region wieder lebenswert ist.

Das Rhein-Main-Gebiet ist ein Pulverfass.

Fritz Quant von der BI Offenbach wird jetzt zum hochbrisanten Thema Vogelschlag reden, für uns ein weiterer Grund, warum wir die sofortige Stilllegung der Nordbahn fordern.

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Bündnis der Bürgerinitiativen
Kein Flughafenausbau - Für ein Nachtflugverbot von 22 - 06 Uhr