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16. August 2012

Stellungnahme zum Urteil des Bundesververwaltungs-gerichts


Nach einer ersten Durchsicht zeigte sich Berthold Fuld, Sprecher des Bündnisses der Bürgerinitiativen, über das Urteil insgesamt enttäuscht. Die einzigen Lichtblicke sind das Verbot der 17 planmäßigen Flüge zwischen 23 und 5 Uhr sowie die Festsetzung der Notwendigkeit von Schallschutzmaßnahmen für Gewerbeimmobilien - zwei schallende Ohrfeigen für die hessische Landesregierung.  Die vom Gericht in der mündlichen Verhandlung in Aussicht gestellte Regelung für die Nachtrandstunden, wonach die Nacht nicht zum Tage werden dürfe, wurde aber nur für den Fall ausformuliert, dass mehr als durchschnittlich 133 nächtliche Flüge zugelassen werden. Tatsächlich müssen schon derzeit viele Betroffene in diesen Randstunden mehr Lärm hinnehmen als tagsüber. Wie befürchtet, hat sich das Gericht dem Anliegen der Bürger, dass insbesondere die Lärmgutachten kritisch geprüft werden, nicht entsprochen und damit das Überzeichnen des Nutzens und das Kleinrechnen von Auswirkungen im Ergebnis gebilligt. Als rote Linie zieht sich durch das Urteil - wie auch schon im Urteil des VGH Kassel - dass an die Vorträge der Betroffenen enorm hohe Anforderungen an ihre Begründheit gestellt werden, während von der anderen Seite Gutachten akzeptiert werden, solange Mängel nicht offensichtlich sind. 

Es wurde überhaupt nicht geprüft, ob in Bezug auf Immobilienvermögen das Grundrecht auf Schutz des Eigentums verletzt wird. Das Gericht lässt die Verletzung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit zu - nicht nur durch die Zulassung enorm vieler Nachtflüge besonders lauter Flugzeuge, sondern auch durch die Duldung verzögerter Realisierung von Schallschutz. Mit diesem Urteil - geprägt von einer Gesetzesauslegung zum Nachteil der Bürger - entsteht ein Bild einer Gerichtsbarkeit, die nicht den einzelnen Bürger vor staatlichen Übergriffen schützt, sondern sich als Erfüllungsgehilfe einer selbstherrlich regierenden Obrigkeit versteht.

Die Ausbaugegner und ihre Anwälte werden jetzt prüfen,  inwieweit die Fortführung der ruhend gestellten Verfahren vor dem VGH Kassel sinnvoll ist. Bereits angekündigt haben Kläger aus Sachsenhausen, Verfassungsbeschwerde einzulegen und später vielleicht auch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen.

Bei der nächsten Montagsdemonstration am 20.8. um 18 Uhr in Terminal 1, Abflughalle B, wird Joy Hensel, Rechtsanwältin und Ruhebeauftragte der Stadt Hattersheim, über dieses Urteil sprechen.


Berthold Fuld

Rückfragen an Berthold Fuld, Tel. 0178 2928928 od. 06172 928928


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Bündnis der Bürgerinitiativen
Kein Flughafenausbau - Für ein Nachtflugverbot von 22 - 06 Uhr