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04. März 2013, Frankfurter Flughafen, Terminal 1

Dreiundfünfzigste Montagsdemonstration im Terminal

Dirk Treber (IGF)

Liebe Freunde, Mitstreiter und Montagsdemonstranten

in dieser Woche beschäftigt sich die Internationale Zivilluftfahrtbehörde (ICAO) bei ihrer Jahrestagung in Montreal mit dem Thema „Flugverkehr und Klima“. Wir nehmen dies zum Anlass, über diese Institution zu informieren, weil bisher in der Öffentlichkeit viel zu wenig bekannt ist, welche Bedeutung und Einflussnahme diese Organisation weltweit auf alle Fragen des Luftverkehrs hat und in allen Ländern verbindliche Vorgaben und Standards setzt, die auch uns hier am Frankfurter Flughafen betreffen:

Die International Civil Aviation Organization ( ICAO ) (deutsch: Internationale Zivilluftfahrt-Organisation ) wurde durch das Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt vom 7. Dezember 1944 (Chicagoer Abkommen) gegründet und hat ihren Hauptsitz in Montréal ( Kanada ). Ihr gehören nunmehr 191 Vertragsstaaten an (Stand Ende 2011). Auf Grund einer am 13. Mai 1947 in Kraft getretenen Vereinbarung hat die ICAO den Status einer Sonderorganisation der Vereinten Nationen .

Das für Europa zuständige ICAO-Regionalbüro befindet sich in Paris . Deutschland wird durch eine ständige Delegation des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) vertreten, Österreich durch das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie .

Die wichtigsten Aufgaben sind:

  • Erarbeiten und festlegen von verbindlichen Standards für die Luftfahrt, die von den Mitgliedsländern umgesetzt werden müssen
  • Regelung der internationalen Verkehrsrechte , der Freiheiten der Luft
  • Entwicklung von Infrastrukturen
  • Erarbeitung von Empfehlungen und Richtlinien
  • Zuteilung der ICAO-Codes für Länder und Flugzeugtypen
  • Entwicklung eines Standards für maschinenlesbare Reisedokumente
  • Definition der Grenzwerte für Fluglärmemissionen (Klasse-I-/-II-/-III-Flugzeuge nach Annex 16).

Noch einige Zitate aus den ICAO-Grundsätzen:

•  Die Richtlinien sind verbindlich, Anhänge zum Chicagoer Abkommen setzt jedes ICAO-Mitglied eigenständig innerstaatlich in Kraft.

•  Wenn Richtlinien in einer bestimmten Zeit nicht ratifiziert werden, kann das Land aus der ICAO ausgeschlossen werden.

•  …als Sonderorganisation hat sich die ICAO der Aufgabe angenommen, einheitliche Regelungen für die Sicherheit, Regelmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des internationalen

Luftverkehrs zu erarbeiten und weiterzuentwickeln. Diese Richtlinien der ICAO gelten nicht unmittelbar in den Mitgliedsstaaten. Diese müssen vielmehr von den Vertragsstaaten in entsprechende nationale Rechtsvorschriften umgesetzt werden …

Diese Beispiele mögen genügen, um aufzuzeigen, wie die Luftfahrt und der Flugverkehr als ein bedeutsamer Industrie- und Wirtschaftszweig globalen Strukturen und Vorgaben unterliegt, die von einem kleinen Gremium aus Lobbyisten und Experten erarbeitet und kontrolliert werden.

An zwei konkreten Punkten will ich deutlich machen, welche Auswirkungen dies für uns hat.

Mittlerweile ist bekannt, dass das ständige Ansteigen der Flugbewegungen einen erheblichen Beitrag zur Beschleunigung des Klimawandels leistet. Hier sind dringend ein Gegensteuern und eine Reduzierung des Flugverkehrs notwendig, aber von Seiten der Internationalen Zivilluftfahrtbehörde besteht daran kein Interesse. Deshalb hier und heute unser Protest, wirksame Maßnahmen zur Reduzierung der Schadstoffbelastungen durch Flugverkehr gehören sofort angepackt.

Ein anderer sehr wichtiger Bereich, der uns hier am Frankfurter Flughafen betrifft, aber auch für alle anderen Flughäfen europaweit gilt, an denen sich Bürger für mehr Nachtruhe und Lärmschutz einsetzen, ist der von der EU-Kommission vorgelegte Entwurf für fluglärmbedingte Betriebsbeschränkungen. Dieser von der ICAO angestoßene Entwurf (ausgewogener Ansatz) stellt die Wirtschaftlichkeit und die Effektivität für den Luftverkehr in den Mittelpunkt: Lärm-, Gesundheits- und Umweltschutz spielen keine Rolle, letztlich soll und will die EU-Kommission über die Lärmschutzpolitik in den einzelnen Mitgliedsstaaten entscheiden.

Dagegen fordern wir:

•  Anstelle der vorliegenden Verordnung die bestehende Richtlinie 2002/30/EG über Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flug­häfen der Gemeinschaft fortzuschreiben. Durch die gewählte Rechtsform einer Verordnung wird wegen der Höher­rangigkeit von Verordnungsregelungen die Anwendung von Vorschriften der Umgebungs­lärm- und der Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie verhindert.

•  Die gesundheitlichen Auswirkungen von Fluglärm sind sowohl bei der Bewertung der Lärm­situation an Flughäfen und bei der Auswahl der Lärmminderungsmaß­nahmen im Rahmen eines „ausgewogenen Ansatzes“ vor­rangig zu berücksichtigen. Ein ausgewogener Ansatz muss durch die gesetzgebenden Organe der EU angemessen definiert werden. Es ist menschenver­achtend, den Gesundheitsschutz dem kostenorientierten und dem Luftverkehrswachstum verpflichteten Abwägungsverfahren der ICAO zu unterwerfen.

•  Die Streichung der rechtsförmlichen Anbindung des „ausgewogenen Ansatzes“ an den ICAO-Ansatz. Ohne diese Streichung

•  kann die ICAO jederzeit ohne Beteiligung der Parlamente den ausgewogenen Ansatz ändern und damit Verkehrs- und Umweltpolitiker entmündigen.

•  schränkt der "ausgewogene Ansatz der ICAO" das dem Verhältnismäßigkeitsprinzip und dem Allgemeinwohl verpflichtete Ermessen der zuständigen Behörden ein und

•  engt der "ausgewogene Ansatz der ICAO" die politische regionale Gestaltungs­freiheit und damit das demokratische Mitwirkungsrecht der Bürger ein.

Das BBI wird, wie bereits in der Vergangenheit auf Bundes- und Europa-ebene aktiv sein, um gegen die internationale Luftfahrtlobby unsere Stimme zu erheben und für unsere berechtigten Gesundheits- und Umweltinteressen zu kämpfen.

Zum Schluss noch eine kurze Anmerkung zu einem anderen Thema:

In der vergangenen Woche bin ich zusammen mit fünf weiteren von fluglärmbetroffenen Bürgern aus Mörfelden-Walldorf, Darmstadt, Wiesbaden und Flörsheim in Berlin gewesen. Wir haben dort parallel zu der hier stattgefundenen 52. Montagsdemonstration an der 87. Montagsdemonstration in Berlin-Friedrichshagen teilgenommen und den etwa 200 Demonstranten unsere solidarischen Grüße aus Frankfurt überbracht.

Ich möchte Euch nun die besten Grüße aus Berlin übermitteln.

Wir waren uns einig, dass wir wenn wir solidarisch zusammenstehen, uns vernetzen, koordinieren und zusammenarbeiten, in Zukunft gemeinsam noch viel erreichen können.


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