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17. Februar 2014, Frankfurter Flughafen, Terminal 1
Neunundachzigste Montagsdemonstration


Achim Fey, BI Sachsenhausen

Liebe Mitstreiterinnen und liebe Mitstreiter,

ich begrüße Sie heute auch ganz herzlich zur 89. Montagsdemo. Mein Name ist Achim Fey und bin seit ca. 15 Jahren Mitglied der Bürgerinitiative Sachsenhausen. Hier bin ich im Sprechergremium aktiv und kümmere mich zusammen mit meinem Kollegen Hans Partmann um die AG Recht, in der wir die rechtlichen Aktivitäten und Maßnahmen der Bürgerinitiative koordinieren.

Darüber hinaus sind wir verantwortlich für den Rechtshilfefond der Bürgerinitiative. Dieser wurde im Jahr 2000 aufgelegt und dient dazu, insbesondere die von uns angestoßenen rechtlichen Verfahren zu finanzieren. Die Bürgerinitiative Sachsenhausen hat, wie sie an der Gründung des Rechtshilfefonds im Jahr 2000 sehen können, schon sehr früh auch auf juristische Maßnahmen und Schritte gesetzt, die neben der Öffentlichkeitsarbeit, dem Aufbau von öffentlichen Druck und ähnlichen Maßnahmen zur Geltung kommen müssen. Während in den vergangenen Jahren die juristische Auseinandersetzung immer weiter voran Schritt und auch zu dem einen oder anderen Ergebnis führte, wurde die Mobilisierung von Mitstreitern im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit (Demonstrationen, Maßnahmen, Aktionen etc.), insbesondere in den Jahren vor der Eröffnung der Landebahn, immer schwieriger.

Aus diesem Grund möchte ich Ihnen heute ganz herzlich für Ihr Kommen danken, insbesondere dafür, dass Sie nicht nur heute kommen, sondern seit über 2 Jahren beständig hier auf den Montagsdemonstrationen Flagge zeigen. Dies ist ein großes Zeichen an die Politik und die Öffentlichkeit und wird auch entsprechend wahrgenommen. Wichtig ist diese Öffentlichkeitsarbeit aber auch für unsere juristische Auseinandersetzung. Nicht nur weil hierdurch die Kontinuität gezeigt wird, sondern weil auch in den Richtergremien in Kassel, Leipzig und Karlsruhe Richter sitzen, die die Entwicklung aufmerksam verfolgen. So geraten unser Thema und unser Anliegen nicht zu einer Eintagsfliege. Von daher kann ich Sie nur ermutigen…bleiben Sie bei der Stange, kommen Sie weiter zu den Montagsdemos, unterstützen Sie das Anliegen.

Mein Thema heute soll eine Darstellung und Zusammenfassung der rechtlichen Schritte sein. Diese wurdennatürlich nicht nur von uns, der Bürgerinitiative Sachsenhausen, wahrgenommen, sondern auch von anderen Kommunen und auch Bürgerinitiativen. Hier gibt es „Gott sei Dank“ entsprechende Absprachen und Koordination mit den anderen Bürgerinitiativen auf der Ebene des Bündnisses, so dass Doppelarbeiten vermieden werden können und wir unsere Kräfte bündeln können.

Lassen Sie mich zunächst mit einem Märchen aufräumen, dass von der Landesregierung und Fraport, den Flughafenbetreibern, gebetsmühlenartig vor sich hergetragen wird wie früher das Thema Arbeitsplätze. Der Planfeststellungsbeschluss ist nicht in Stein gemeißelt. Er lässt sich ändern, er lässt sich zurücknehmen, er lässt sich erweitern. Wäre dies nicht der Fall, wären ja die von Herrn Posch verfügte Planklarstellung und die später von Herrn Rentsch erlassene Planergänzung auch nicht möglich gewesen. Dies war aber möglich bzw. hat die Landesregierung dies möglich gemacht. Ich werte das insofern als Erfolg unserer juristischen Arbeit, als hier hat die Regierung in einem Fall auf das Urteil aus Leipzig reagiert, das wir juristisch erstritten haben. Im anderen Fall hat die Regierung schon im Vorgriff auf ein zu ergehendes Urteil hinsichtlich auf der Gefahrender Wirbelschleppen mit einer Planergänzung reagiert bzw. reagieren müssen. Derzeit gibt es hier nur eine Entscheidung zu dem Vorverfahren, dem Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung.

Auch wenn diese Planklarstellung und Planergänzung möglich gemacht wurden, sehe ich es kritisch.. Diese Verfahren haben im stillen Kämmerlein von Herrn Posch bzw. Herrn Rentsch stattgefunden, obwohl meines Erachtens - diese Meinung teile ich auch mit anderen Juristen- das normale Beteiligungsverfahrenhätte angewandt werden müssen, wie es auch bei dem Planfeststellungsbeschluss zugrunde gelegt wurde. Eine Bürgerbeteiligung fand nicht statt. Das werden wir nicht mehr hinnehmen! Und daher geht jetzt meineForderung an die Koalitionäre, insbesondere an den Verkehrs- und Wirtschaftsminister, Herrn Al Wazir. Bei zukünftigen Planergänzungen/Planänderungen ist der richtige Weg nämlich die Beteiligung der Bürger einzuhalten. Dies haben die Koalitionspartner in ihrem Koalitionsvertrag entsprechend niedergelegt. Sofern dies in der Zukunft nicht geschehen sollte, haben wir es hier wieder mit einem weiteren Märchen aus Wiesbaden zu tun, und das obwohl Wiesbaden nicht an der deutschen Märchenstrasse liegt. Daher, liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter, fordere ich Herrn Al Wazir auf, bei allen zukünftigen Planänderungen entsprechende Bürgerbeteiligungen einzurichten.

Es gibt nur eine einzige Änderung des Planfeststellungsbeschlusses, bei der ich auf eine Bürgerbeteiligung verzichten kann, und das ist dessen Aufhebung und Widerruf.

Lassen Sie mich nun noch kurz einen Blick zurück auf die Erfolge der juristischen Arbeit der Bürgerinitiative Sachsenhausen und auch der anderen BIS und Kommunen werfen. Einen ersten kleinen Erfolg konnten wir während des dem Planfeststellungsverfahren vorgeschalteten Raumordnungsverfahren im Jahr 2001/2002 erreichen. Hier hatten wir erfolgreich die Akteneinsicht in die Dokumente erstritten. Ergebnis des Raumordnungsverfahrens ist ja das raumordnerische Gutachten des Regierungspräsidiums Darmstadt, welches dieses in eigener Zuständigkeit erstellt und dem Wirtschaftsministerium zuleitet. Im Rahmen unserer Akteneinsicht konnten wir feststellen, dass bevor das Gutachten endgültig fertiggestellt wurde, ein Entwurf dem Ministerium zugeleitet wurde. Dieser enthielt immerhin die Formulierung „die drei vorgelegten Varianten sind nicht raumverträglich“. Durch Korrekturen im Ministerium wurde dieser Passus der Gesamtaussage des Gutachtens geändert in „die beiden ersten Varianten sind nicht raumverträglich“. Bei der Variante drei Nordwestlandebahn, „kann die Raumverträglichkeit hergestellt werden, wenn verschiedene Verordnungen und Gesetze, unter anderem das Forstgesetz, geändert werden“. Dies ist unseres Erachtens nach ein Unding, dass hier das Ministerium in die Zuständigkeit des Regierungspräsidiums in der Form eingreift, dass ein Gutachten, insbesondere von der Gesamtaussage her, geändert wird.

Ein wesentlicher Erfolg unserer auch juristischen Bemühungen waren natürlich die Verzögerung des Ausbaus und damit die Inbetriebnahme der Landebahn insgesamt. Nachdem in den Anfängen als Datum für die Inbetriebnahme das Jahr 2006 vorgegeben war, verbunden mit der Aussage, dass die Fußballweltmeisterschaft in Deutschland nicht stattfinden könne, wenn die Landebahn nicht fertiggestellt sei, wurden wir ja durch die tatsächlichen Umstände eines besseren Belehrt. Gott sei Dank! Somit haben wir zu mindestens 5 Jahre zusätzliche Lärmbelastung erspart bekommen.

Ein weiterer, wenn auch sehr kleiner, Teilerfolg kommt aus dem Urteil von Leipzig hinsichtlich der Verbesserung der Nachtflugbedingungen, auch wenn hier noch viel Handlungsbedarf besteht.

Erfolgreich waren auch unsere Bemühungen hinsichtlich der Nachtflugbeschränkungen bzw. der Überwachung der Einhaltung der Nachtflugbeschränkungen. Hier haben wir eine Aktion zur Akteneinsichtnahme nach dem Umweltinformationsgesetz gestartet und die Mitglieder großflächig gebeten, von dieser Möglichkeit gebrauch zu machen. Danach kann eine Person nach dem Umweltinformationsgesetz Akteneinsicht in die Unterlagen der Behörden nehmen, sofern Umweltbelange davon berührt sind. Zu denen gehört auch Lärm. Hier haben wir Akteneinsicht in die Behördenunterlagen für die Genehmigung von verspäteten Nachtflügen beantragt und auch wahrgenommen. Aufgrund dieser breiten Initiative drängen die Fluggesellschaften als auch Fraport mehr auf Einhaltung derselben.

Einen letzten Erfolg, der durch sieben Gemeinden und eine Stadt in Hessen und Rheinland Pfalz erreicht wurde, ist das Urteil des VGH Kassel vom 3. September 2013, in dem die sogenannte Südumfliegung abgelehnt wurde. Darin heißt es insbesondere, „dass die Festlegung eines Flugverfahrens abwägungsfehlerhaft ist, wenn die Auswahlentscheidung in Folge eines Defizits der Ermittlung auf Grundlage eines unzutreffenden Sachverhalts getroffen wird. In diesen Fällen fehlt es an einem sachlichen Grund für die aus der festgelegten Streckenführung folgende Belastung Dritter mit Lärm“. Hier hat das Gericht im Rahmen der Abwägung das Interesse der Bürger über das Interesse der Flughafenbetreiberin gestellt. In den Eilverfahren zu den Wirbelschleppen hat sie das noch anders gesehen. Obwohl „nach der bei Gericht vorzunehmenden summarischen Prüfung die zunächst im Planfeststellungsbeschluss vom 18. Dezember 2007 getroffenen Feststellungen zwar als erschüttert zu betrachten sind, hat sie dem Antrag nicht stattgegeben, weil die Konsequenzen bei dem Flugbetrieb erheblich wäre. Inwiefern das Urteil zur Südumfliegung nun doch noch Auswirkungen auf das Hauptverfahren in Sachen Wirbelschleppen hat und damit zu einem anderen Urteil kommt als der Aussetzungsbeschluss vom 29. Juli 2013 bleibt abzuwarten. Ich denke, alle diese Erfolge können sich sehen lassen, auch wenn wir unser Hauptziel noch nicht erreicht haben.

Wie geht es weiter.

In der Pipeline haben wir natürlich als erstes die von uns für unsere Musterkläger, die Eheleute Herrlein, und die von der Stadt Mörfelden-Walldorf und Offenbach eingelegten Verfassungsbeschwerden gegen das Urteil von Leipzig. Hier bleibt uns derzeit nur abzuwarten, wie Karlsruhe hier entscheiden wird. Daher nochmal den Appell… Karlsruhe beobachtet die Entwicklungen in Frankfurt sehr genau. Bitte kommen Sie weiterhin zu den Montagsdemonstrationen, zeigen Sie Beständigkeit und Konsistenz. Angestrebt ist hier, und das wäre ein erster kleiner Erfolg, wenn zu unserer Beschwerde nicht eine Kammerentscheidung wie in fast allen vergangenen Flughafenverfahren erfolgt, sondern hierzu eine Senatsentscheidung ergehen wird. Dies bleibt aber abzuwarten.

Das größere Betätigungsfeld ist die Weiterführung der sogenannten Passivkläger-bzw. ruhendgestellten Verfahren in Kassel, die nunmehr wiederaufgerufen sind. Hier ist jetzt der Gegenseite endlich eine Frist zur Klageerwiderung bis Anfang März eingeräumt worden, nachdem wir alle unsere Klagebegründungen im Frühjahr letzten Jahres eingereicht hatten. Wir werden daraufhin unsere Klage entsprechend mit zusätzlichen Argumenten bestücken und erweitern. Erweitern zum einen hinsichtlich des nunmehr vorliegenden Koalitionsvertrages. Daher bin ich hier dem VGH Kassel doch dankbar, dass er darauf noch gewartet hat. So beabsichtigen wir weitere Anträge zu stellen, die sich aus dem Koalitionsvertrag ergeben. Sofern die Landesregierung als Beklagte ihren Koalitionsvertrag ernst nimmt, müsste sie diesen Anträgen zustimmen. Dies betrifft insbesondere die Punkte der verlängerten Nachtruhe, der Lärmpausen und die Verbesserung in den Nachtrandstunden. Hier werden wir Anträge zu deren Umsetzung im Bereich der Änderung des Planfeststellungsbeschlusses und eine M odifizierung der Betriebsregelung fordern. Weiterhin sind im letzten Jahr zwei Urteile des europäischen Gerichtshofs, zur Umweltverträglichkeitsprüfung und deren Auswirkungen bei Wertminderungenergangen. Auch diesen Aspekt werden wir neu würdigen und in unsere Klageerweiterung miteinbauen.

Ein letztes Thema, dass nunmehr relativ neu in unseren Fokus gerückt ist, ist das Thema FRAConnect. Sie fragen sich sicher, was die juristische Relevanz an diesem Thema ist. Auch hier kommt die Unterstützung von europäischer Ebene. So hat der Europäische Gerichtshof im November letzten Jahres ein Urteil in Sachen „unzulässige Beihilfe“ gefällt. Dem Urteilfall zugrunde lag der Sachverhalt, dass der Flughafen Hahn eine besondere Entgeltordnung hatte, die insbesondere Ryan Air bevorteilte. Dagegen richtete sich eine Klage der Deutschen Lufthansa, die zunächst durch die Verwaltungsinstanzen in Deutschland ging und anschließend dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt wurde. Zu dieser Entgeltordnung, die gewisse Vergleiche mit der FRAConnect zulässt, hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass es sich hier um eine unzulässige Beihilfe nach dem EU Vertrag handelt. Dieser Fall ist unseres Erachtens auf die von Fraport entwickelte Maßnahme FRAConnect übertragbar. Wir werden in diesem Zusammenhang prüfen, inwiefern wir hier bei der EU-Kommission wie in der Vergangenheit ein entsprechendes Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland einleiten werden.

Sie sehen, wir ergänzen uns hier sehr gut. Sie erhöhen den Druck in der Öffentlichkeit, während ein anderer Teil in den Bürgerinitiativen den Druck im rechtlichen Apparat entsprechend erhöht. Daher wünsche ich uns weiterhin viel Erfolg mit unseren Bemühungen und fordere Sie nochmals auf…bleiben Sie bei der Stange.

Achim Fey

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Kein Flughafenausbau - Für ein Nachtflugverbot von 22 - 06 Uhr