Impressum Home Kontakt
  Worum geht's?  
  Darum geht's
Fakten + Argumente
Rückblick
 
  Aktuell  
  News
Termine
Presse
- BBI
- BUND
- Lesetipps
Links
Archiv
 
  Machen Sie mit!  
  Über Uns
Unsere Ziele
BI vor Ort
BI aktiv
Rechts-Institut
BI-Info
Resolutionen
Infomaterial
 
     
     
     
 



20. August 2018, Frankfurter Flughafen, Terminal 1

Zweihundertvierundfünfzigste Montagsdemonstration

Hans Schinke

Vorbemerkung zum Redebeitrag vom 20.08.2018 "Bauaufsicht Frankfurt genehmigt Flugsteig G"

Jetzt ist die Katze endlich aus dem Sack. Dass die Stadt Frankfurt den neuen Flugsteig G genehmigen würde, war ja zu erwarten. Wenn aber Mark Gellert, Sprecher des Frankfurter Planungsdezernenten den Bauantrag nicht einfach nur für genehmigungsfähig, sondern nach Meldung der FR vom 17. August sogar für "genehmigungswürdig" hält, dann schlägt das dem Fass den Boden aus, weil diese Wortwahl den vorauseilenden Gehorsam verrät, mit dem die Verwaltung den Antrag ganz offensichtlich bearbeitet hat!!!

Die OFFENBACH POST vom 17. August meldet "Neuer Flugsteig kann kommen". Es kommt aber nicht nur der neue Flugsteig G. Mit ihm kommen auch noch mehr Krach, noch mehr Gestank und noch mehr Ultrafeinstaub in die Region. Die Fraport AG rüttelt damit zugleich weiter an der Nachtflugbeschränkung zwischen 23 und 5 Uhr, sind doch seit Monaten insbesondere die Billigflieger mit ihren viel zu eng getakteten Umläufen für die Mehrzahl der Verspätungsflüge in der Mediationsnacht verantwortlich. Kein Wunder, dass der Fraportvorstand alle Vorschläge der Fluglärmkommission Frankfurt vom 20. Juni, die Nachtruhe zumindest in diesen 6 Stunden wieder herzustellen, kategorisch abgeschmettert hat. Der Billigflugsteig G wird der Fraport noch aus ganz anderen Gründen übel aufstoßen, weil er anschaulich zeigt, dass man eigentlich auch in die Luft kommen kann ohne aufwendige und teure Shopping Malls am Flughafen Allerdings bleibt dann schleierhaft, wie der Flughafenbetreiber das 200 Mio. Euro Investment refinanzieren will, wenn ihm die dringend benötigten Netto Retail Erlöse aus den Mieten und Ladenumsätzen fehlen. Weil Flugsteig G aber nicht nur billig erstellt, sondern auf Low-Cost-Niveau auch billig betrieben werden soll, kann und wird dies nicht ohne Auswirkungen auf die alte Fraport 1.0 mit ihrer Premiumausrichtung auf die Netzwerk Carrier bleiben und hier den Kostendruck weiter massiv erhöhen.

Die Marschrichtung hat Lufthansachef Carsten Spohr im Oktober 2017 schon mal vorgegeben: "Die Kosten in Frankfurt sind 20 Prozent höher als anderswo - die 20 Prozent müssen weg." Da kommt noch ganz schön was auf die Fraport AG und vor allem auf ihre Beschäftigten zu. Den beiden größten Anteilseignern, dem Land Hessen und der Stadt Frankfurt, scheint das alles allerdings völlig egal zu sein. "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen.", heißt es in Artikel 14, Abs. 2 GG. Er gilt nicht nur für Privateigentümer, sondern in erster Linie und vor allem für die öffentlichen Eigentümer der Fraport AG, hier das Land Hessen und die Stadt Frankfurt, die ihrer Gemeinwohlverpflichtung beim Flughafenbetreiber in keiner Weise nachkommen. Das ist in höchstem Maße unprofessionell, schlichtweg stümperhaft und für die von Fluglärm und der ungebremsten Expansion des Flughafens betroffenen Bürger in der Region ein einziger Skandal!!!!

Fraport brüskiert Fluglärmkommission Frankfurt – Drama in 3 Akten
1. Erster Akt
Wir schreiben den 20. Juni 2018. Die Fluglärmkommission Frankfurt kommt zu ihrer routinemäßigen Sitzung zusammen. In ihr sind Landkreise und Kommunen vertreten, der Hessische Industrie- und Handelskammertag, die BARIG, Condor, Lufthansa, die Fraport AG und nicht zuletzt die Bundesvereinigung gegen Fluglärm mit Dirk Treber und Dr. Berthold Fuld. Ganz aktuell geht es um die seit Monaten anhaltenden und eher noch zunehmenden Verspätungsflüge in der Mediationsnacht. Die Menschen seien hochgradig genervt, sagt Anja Wollert, Geschäftsführerin der FLK. "Noch nie haben wir eine solche Beschwerdeflut erlebt wie derzeit."
Die FLK gibt an diesem Tag drei Stellungnahmen ab. Ich fasse sinngemäß zusammen:
Erstens: Nach der Mediation von 2000 darf der Flughafen nur dann ausgebaut werden, wenn die damit verbundene gewaltige zusätzliche Taglärmbelastung ausgeglichen wird durch einen ungestörten Nachtschlaf zumindest in der Zeit zwischen 23 und 5 Uhr.

Zweitens: Nach Auffassung der Fluglärmkommission Frankfurt kann eine dauerhafte Beeinträchtigung des Nachtflugverbots durch Verspätungsflüge nicht weiter hingenommen werden.

Drittens: Die Ursachen für die bundesweit zu beobachtende Zunahme an Verspätungsflügen reichen von fehlerhaften Flugplangestaltungen der Fluggesellschaften bis hin zu Mängeln der aktuellen rechtlichen Regelungen. Weiteres Luftverkehrswachstum in Frankfurt, Deutschland und Europa muss davon abhängig gemacht werden, dass die Verspätungsproblematik offensiv beseitigt wird. Die Einhaltung der Nachtflugbeschränkungen ist sicherzustellen.

Über diese drei Stellungnahmen hinaus stellt die FLK einen Katalog mit ganz konkreten Forderungen auf. Zu den drei Kernforderungen gehören:

1. Betriebsgenehmigung/Planfeststellungsbeschluss
Die Genehmigungsbehörde wird aufgefordert zu prüfen, ob die Betriebsgenehmigung des Flughafens Frankfurt (ggf. auf Antrag der Flughafenbetreiberin) geändert werden kann. Die Regelung sollte entsprechend den Vorgaben bei verspäteten Starts so ausgestaltet sein, dass verspätet nur noch dann gelandet werden darf, wenn die Verspätung auf Gründen beruht, die außerhalb des Einflussbereichs der Fluggesellschaft liegen.

2. Kapazitätseckwert
Die Fraport AG wird aufgefordert, eine Anpassung des Kapazitätseckwertes zu veranlassen. Erkennbar ist, dass der aktuelle Kapazitätseckwert (?) nur mit systematischen Verspätungsflügen erreicht werden kann. Nach Auffassung der Kommission ist sicherzustellen, dass es auch unterhalb von 7,5 durchschnittlichen Verspätungslandungen pro Nacht nicht mehr zu systematischen Verspätungsflügen kommt.

3. Flughafenentgelte
Die Fraport AG wird aufgefordert, die Flughafenentgelte im Nachtzeitraum, und hierbei insbesondere für Verspätungsflüge nach 23 Uhr, anzuheben.

Zur Umsetzung ihres Forderungskatalogs appelliert die FLK an die gesellschaftliche Verantwortung der Fraport AG. Die Bevölkerung müsse wahrnehmen, "dass sich Flughafenbetreiber und Ministerium engagiert für ein verträgliches Miteinander von Flugverkehr und Lebensqualität für die im Umfeld des Flughafens lebenden Menschen einsetzen", so der Aufruf der Kommission unter Vorsitz von Raunheims Bürgermeister Thomas Jühe laut Bericht der FR vom 28. Juni 2018.
2. Zweiter Akt
Im Zweiten Akt betritt ein neuer Schauspieler die Bühne. In seinem Lebenslauf beschreibt sich dieser Akteur selbst wie folgt:
"Die Fraport AG nimmt die berechtigten Lärmschutzinteressen der Bevölkerung im Umfeld des Flughafens Frankfurt Main sehr ernst. Neben ihrem Engagement in den zuvor genannten Bündnissen sieht sie sich als in der Region verwurzeltes Unternehmen und öffentliche Einrichtung der Daseinsvorsorge in der Verantwortung, sich nachhaltig für einen angemessenen Lärmschutz und eine gute Nachbarschaft einzusetzen und hierbei - auch international -eine Vorreiterrolle einzunehmen. Dieses Engagement betrifft nicht nur den Lärmschutz im engeren Sinne, [ ] sondern auch das Regionalsponsoring, das die kulturelle und sportliche Vielfalt der Region und das Ehrenamt fördert."

Welche Lärmschutzinteressen der Bevölkerung allerdings berechtigt sind und welche nicht, darüber entscheiden nicht etwa die lärmgeplagten Menschen in der Region, sondern allein die Fraport AG. Wie reagiert nun diese Fraport AG, die sich angeblich als öffentliche Einrichtung der Daseinsvorsorge in der Verantwortung sieht und die sich angeblich nachhaltig für eine gute Nachbarschaft einsetzt, wie reagiert nun diese Fraport AG auf die Forderungen der FLK? Diese Fraport AG, werte Mitstreiterinnen und Mitstreiter, lässt auf Anfrage der FR über ihren Sprecher Dieter Hulick kurz und bündig einfach nur mitteilen, das Unternehmen sehe überhaupt keinen Anlass, die Entgelte für Flüge in der sog. Mediationsnacht anzuheben. Auch eine Änderung des Planfeststellungsbeschlusses oder der Betriebserlaubnis sei nicht beabsichtigt.

Diese Reaktion macht wie unter dem Brennglas deutlich, wie moralisch verkommen, überheblich und verlogen das Unternehmen in Wahrheit ist. Dass es die Forderungen der FLK einfach so vom Tisch wischt, zeigt doch nur, dass sich die Fraport AG in Wahrheit einen Dreck um die Bevölkerung schert, wenn es darum geht, ihr profitgetriebenes Geschäftsmodell skrupellos auf Kosten der Gesundheit der Menschen in der Region durchzusetzen!!!!
Die Fraport AG hat aber nicht nur die Forderungen der FLK ohne Diskussion vom Tisch gewischt, nein, sie hat sogar noch eins oben drauf gesetzt. In einem Interview in der FNP vom 25. Juni hat Vorstandschef Schulte süffisant angemerkt, dass man mit dem derzeitigen Faktor 2 bei den Verspätungsflügen ja noch viel Luft nach oben habe bis zur Grenze von jahresdurchschnittlich 7,5 Verspätungslandungen pro Tag laut Planfeststellung. Nicht das geringste Bedauern kam ihm über die Lippen, dass ihm die Menschen leid tun, die nachts nicht einschlafen können oder wieder aus dem Schlaf gerissen werden. Nicht die kleinste Zusage, dass Fraport alles in ihrer Macht Stehende tun werde, die Verspätungsflüge in der Mediationsnacht abzustellen. Nichts davon, gar nichts. Dieses arrogante, mitleidlose, menschenverachtende und rein profitgetriebene Auftreten ist eine einzige Provokation für die Menschen in der Region, besonders für Alte, Kranke und Kleinkinder, die durch die Verspätungsflüge in der Mediationsnacht nicht zur Ruhe kommen oder brutal wieder aus dem Schlaf gerissen werden.!!!! Mit diesem schamlos zur Schau getragenen eiskalten Zynismus nimmt der Fraportvorstand in der Tat ganz unbestritten international eine Vorreiterrolle ein. Wenn der Flughafenbetreiber die Interessen der Menschen auf diese Weise ernst nimmt, dann kann man auch den Fraportvorstand selbst nicht länger mehr ernst nehmen, werte Mitstreiterinnen und Mitstreiter!!!!

3. Dritter Akt
Im Dritten Akt sollten jetzt eigentlich die beiden Mehrheitseigentümer, das Land Hessen und die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH, auftreten. Zusammen halten sie ja immerhin 51,34% an der Fraport AG. Unvergessen ist uns allen das Junktim von Roland Koch "Kein Ausbau ohne Nachtflugverbot – kein Nachtflugverbot ohne Ausbau.", mit dem er die Menschen bei der Landebahn Nordwest unter Druck gesetzt und erpresst hat. Die Menschen in der Region haben allerdings auch das Versprechen von Volker Bouffier in seiner Regierungserklärung vom 29. Februar 2012 nicht vergessen: " Die Vereinbarung "Gemeinsam für die Region – Allianz für mehr Lärmschutz 2012" ist beispielgebend dafür, was man auf diesem Feld gemeinsam erreichen kann. Es soll leiser werden – und: Es wird leiser!" Stattdessen wird es jetzt durch die Verspätungsflüge in der Mediationsnacht immer lauter. Herr Bouffier, Herr Bouffier, Ihr Auftritt bitte. "Was sagen Sie als Vertreter des größten Anteilseigners zu diesem Schlamassel, den Sie ja selbst mit verschuldet haben, indem Sie dem Billigflieger Ryanair am Frankfurter Flughafen den Roten Teppich ausgerollt haben? Was tun Sie als Landesvater, dem das Wohl und Wehe seiner Landeskinder doch so sehr am Herzen liegt, damit es in der Nacht wieder leise wird?"

Sie sehen und hören, Volker Bouffier sagt gar nichts und schweigt lieber. Die Drecksarbeit überlässt er seinem Vasallen Al-Wazir. Er duckt sich weg, lässt dem Fraportvorstand völlig freie Hand und kommt seiner gesellschaftspolitischen Verantwortung als Vertreter des größten Mehrheitseigentümers in keiner Weise nach. Nun kann man einwenden, dass das Land Hessen und die Stadt Frankfurt im Aufsichtsrat der Fraport AG ja keine Mehrheit haben und deshalb auch nichts ausrichten könnten. Natürlich führt der Fraportvorstand nach dem deutschen Aktiengesetz die laufenden Geschäfte in eigener Verantwortung. Aber: Die strategische Ausrichtung eines Unternehmens bestimmt noch immer der Eigentümer und nicht sein Erfüllungsgehilfe, der Vorstand. Zu diesen strategischen Zielen gehören bei der Fraport mindestens schon mal:
1. Erhaltung und Steigerung des Unternehmenswerts
2. Erwirtschaften einer auskömmlichen Dividende
3. Internationalisierung des Geschäfts und nicht zuletzt
4. die konsequente und vollständige Umsetzung der Mediation, der möglichst leise Betrieb des Flughafens und die größtmögliche Reduzierung von Verspätungsflügen in der Mediationsnacht.

Bei ThyssenKrupp haben die Investoren Cevian Capital und Elliot Management mit nur 20% den Vorstandschef und den Aufsichtsratsvorsitzenden solange unter Druck gesetzt, bis beide entnervt vor Kurzem das Handtuch geworfen haben. Für jeden institutionellen Anleger muss es ein absolutes Armutszeugnis sein, wenn die beiden Mehrheitseigentümer mit zusammen 51,34% nicht fähig sind, ihre eigenen strategischen Ziele bei der Fraport AG durchzusetzen. Aber vielleicht wollen sie das beim Thema Mediation ja auch gar nicht. Ich jedenfalls habe keine Veröffentlichung zur Kenntnis genommen, in der Volker Bouffier allein oder gemeinsam mit Peter Feldmann seine Erwartung zum Ausdruck gebracht hätte, der Fraportvorstand möge unverzüglich die Vorschläge der Fluglärmkommission umsetzen, damit wieder Ruhe in der Mediationsnacht eintritt. Dieser beschämende und unprofessionelle Auftritt der beiden Laienschauspieler im dritten Akt und ihr kompletter Ausfall als Mehrheitseigentümer, das ist für uns fassungslose Bürger der eigentliche politische Skandal!!!

zurück zur Startseite

 


     


Bündnis der Bürgerinitiativen
Kein Flughafenausbau - Für ein Nachtflugverbot von 22 - 06 Uhr