Impressum Home Kontakt
  Worum geht's?  
  Darum geht's
Fakten + Argumente
Rückblick
 
  Aktuell  
  News
Termine
Presse
- BBI
- BUND
- Lesetipps
Links
Archiv
 
  Machen Sie mit!  
  Über Uns
Unsere Ziele
BI vor Ort
BI aktiv
Rechts-Institut
BI-Info
Resolutionen
Infomaterial
 
     
     
     
 



AG Europa, Dezember 2013

Umgebungslärmrichtlinie
Worum geht es?

Mit der aktuellen EU-Umgebungslärmrichtlinie gibt es erstmals einen gemeinsamen europäischen Ansatz zur Minderung der Lärmbelastung der Bevölkerung. Dabei werden nach vergleichbaren Verfahren Lärmschwerpunkte durch eine umfassende, strategische Lärmkartierung ermittelt. Auf Grundlage der Lärmkarten werden unter aktiver Mitwirkung der Öffentlichkeit Lärmaktionspläne aufgestellt.

Das grundsätzliche Ziel der Richtlinie lautet: „Die Gewährleistung eines hohen Gesundheits- und Umweltschutzniveaus ist Teil der Gemeinschaftspolitik, wobei eines der Ziele im Lärmschutz besteht.” Hierfür ist es notwendig „schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigung, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.” Um dieses Ziel zu erreichen, sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

1. Die Belastung durch Umgebungslärm wird anhand von Lärmkarten nach gemeinsamen Bewertungsmethoden ermittelt.
2. Es wird sichergestellt, dass die Öffentlichkeit über Umgebungslärm und seine Auswirkungen informiert wird.
3. Die Mitgliedsstaaten erstellen unter Mitwirkung der Öffentlichkeit Aktionspläne, die auf Basis von Lärmkarten erarbeitet wurden. Ziel ist es, den Umgebungslärm soweit erforderlich – und insbesondere in Fällen, in denen das Ausmaß der Belastung gesundheitsschädliche Auswirkungen haben kann – zu verhindern, zu mindern sowie die Umweltqualität in den Fällen zu erhalten, in denen sie zufriedenstellend ist.

Weiterhin soll die Richtlinie dazu dienen, bisherige Maßnahmen zur Minderung der wichtigsten Lärmquellen weiterzuentwickeln und zu ergänzen. Sie soll die Europäische Kommission über die Belastung durch Umgebungslärm in den Mitgliedsstaaten informieren.
/www.umweltbundesamt.de

Unsere Ziele
1. Streichung der Sonderregelungen für Wirtschafts- und Verkehrssektoren im Interesse eines effektiven Lärmschutzes.
2. Gesamtlärmbeurteilung auf der Grundlage vereinheitlichter Lärmberechnungen und -bewertungen.
3. Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit neuer oder erweiterter Projekte anhand einer Gesamtlärmbewertung, in die alle bestehenden Lärmquellen (gewerbliche und industrielle Anlagen sowie Straßen-, Bahn- und Luftverkehr) zwingend einzubeziehen sind.
4. Einführung rechtlich bindender Lärmgrenzwerte, die sich an der Gesundheit der Menschen orientieren und
5. Einführung einer Ermächtigung zur Anordnung von Lärmschutzmaßnahmen für bestehende Projekte.

Stand des Verfahrens
Die öffentliche Konsultation der Kommission wurde am 25.10.2012 abgeschlossen
http://ec.europa.eu/environment/consultations/noise_en.htm


zurück zur Startseite
zurück zu AG Europa
zurück zur Übersicht BBI-AGs

 

 


     


Bündnis der Bürgerinitiativen
Kein Flughafenausbau - Für ein Nachtflugverbot von 22 - 06 Uhr