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AG Europa, Juli 2014

Freihandelsabkommen USA (TTIP)

Worum geht es?
Ziel von T-TIP ist die Förderung des Wirtschaftswachstums in den Vereinigten Staaten und der EU sowie die Erhöhung der Zahl der mehr als 13 Millionen amerikanischer und europäischer Arbeitsplätze, die durch den bestehenden transatlantischen Handel und Investitionen bereits geschaffen wurden.

Insbesondere soll T-TIP

  • die EU-Märkte weiter öffnen und so das Volumen von 458 Milliarden US-Dollar an Gütern und Dienstleistungen weiter erhöhen, die die Vereinigten Staaten 2012 in die EU, ihren größten Exportmarkt, ausgeführt haben.
  • die regelgestützten Investitionen fördern, um die umfangreichsten Investitionsbeziehungen der Welt zu stärken. Die Vereinigten Staaten und die EU tätigen insgesamt bereits Investitionen in Höhe von fast 3,7 Billionen US-Dollar in der Wirtschaft des jeweils anderen (Stand: 2011).
  • alle Zölle im Handel abschaffen.
  • kostenintensive nichttarifäre Handelshemmnisse „hinter der Grenze” beseitigen, die den freien Fluss der Waren, einschließlich von Agrarerzeugnissen, behindern.
  • den Markt weiter für den Handel im Dienstleistungsbereich öffnen.
  • die Kosten deutlich reduzieren, die aufgrund unterschiedlicher Vorschriften und Standards entstehen, indem mehr Kompatibilität, Transparenz und Zusammenarbeit gefördert werden, während unsere hohen Anforderungen an Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz weiterhin erfüllt werden.
  • Regeln, Prinzipien und neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit bei Themen von globalem Interesse entwickeln, unter anderem in den Bereichen geistiges Eigentum und Marktdisziplin für staatliche Unternehmen und nichttarifäre Handelshemmnisse, die ausländische Produkte und Dienstleistungen durch Lokalisierungsauflagen diskriminieren.
  • die globale Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen fördern.

weiter

Bisher von der Öffentlichkeit wenig beachtet steht auch folgendes im Entwurfstext (Auszug Frankfurter Rundschau vom 11.11.2013, Autor Ska Keller):

Sowohl die US-Regierung als auch die EU-Kommission wollen sogenannte Investor-Staats-Klagen möglich machen und in dem Freihandels- und Investitionsabkommen verankern. Mit Hilfe dieses Mechanismus können ausländische Investoren nationale Gerichte umgehen und einen Staat vor einem internationalen Schiedsgericht verklagen, wenn sie sich in ihren Rechten verletzt sehen. Die Kommission behauptet, dies sei notwendig für den Schutz von europäischen Unternehmen, die in den USA investieren.

Demokratisch getroffene Entscheidungen kommen so unter das Messer von internationalen Schiedsgerichten. Die angeklagten Staaten haben nur zwei Möglichkeiten:

Entweder müssen sie die Entscheidungen zurücknehmen oder aber gewaltige Summen an Entschädigung an den Investor zahlen.

Wenn man sich weitere Details anschaut, wird es nicht besser. Staaten werden häufig alleine durch die Androhung von Klagen davon abgehalten, Regulierungen zu erlassen – das nennt man den „chilling effect“. Wird eine Klage anhängig, lassen sich Gaststaaten oft auf einen Vergleich ein, der die Rücknahme der Regulierungen beinhaltet, aus Angst am Ende einen hohen Schadensersatz zahlen zu müssen. Die Zusammensetzung der internationalen Gerichte erfolgt willkürlich. Darüber hinaus hat ein Staat nach einem getroffenen Urteil eines Schiedsgerichtes bisher keine Möglichkeit auf Berufung. Weder Parlamente noch Zivilgesellschaft erhalten in der Regel Informationen zu Prozess, Inhalt und Ergebnissen der Schiedsverfahren. Der Ausgang der Verfahren ist unvorhersehbar, da keine einheitliche Rechtsprechung vorliegt.

Unsere Ziele
Wir werden den aktuellen Entwurf des Abkommens hinsichtlich seiner Auswirkungen auf die national bestehenden Regeln zum Schutz vor und zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen (Fluglärm und Luftschadstoffe) prüfen und einen entsprechenden Aktionsplan entwerfen

Stand des Verfahrens
Die zweite Verhandlungsrunde wurde am 10.11.2013 in Brüssel begonnen
Die Frage des Investorenschutzes wurde vorerst bei den Verhandlungen ausgesetzt (Februar 2014)


April 2014: Die Europäische Kommission hat eine offene Konsultation zum Teilbereich Investorenschutz des geplanten Freihandelsabkommens zwischen der EU und den USA gestartet (die Konsultation wird am 06. Juli 2014 geschlossen):
ec.europa.eu/yourvoice

Die Teilnahme ist sowohl für Organisationen als auch Privatpersonen möglich. Die Konsultation ist mittlerweile abgeschlossen

Die AG Europa hatte für die Teilnahme an der Konsultation die folgenden Musterantworten zur Verfügung gestellt:

Musterantworten zur TTIP-Konsultation

Oktober 2014
Die 149399 Beiträge zur öffentlichen Konsultation wurden von Handelskommissar De Gucht als Attacke bezeichnet.

Eine von mehreren Organisationen geplante „Europäische Bürgerinitiative“, die den Stopp der Verhandlungen forderte,  wurde von der EU-Kommission aus formaljuristischen Gründen abgelehnt.

Die AG Europa fordert zur Teilnahme an den Aktionen gegen TTIP am 11. Oktober 2014 auf!



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Bündnis der Bürgerinitiativen
Kein Flughafenausbau - Für ein Nachtflugverbot von 22 - 06 Uhr