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AG Europa, April 2014

UVP

Worum geht es?

Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein gesetzlich vorgesehenes systematisches Prüfungsverfahren. Sie umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen eines Projekts auf

•  Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt.

•  Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft

•  Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie

•  Die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern

Sie wird unter der Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Die Genehmigungsbehörde bewertet die Umweltauswirkungen eines Projekts auf Grundlage der Prüfungsunterlagen und berücksichtigt diese Bewertung bei der Entscheidung über die Zulässigkeit des Projekts.


Unsere Ziele

•  Verankerung von Lärm als gesundheitsgefährdende Immission.

•  Berücksichtigung vorhandener Immissionsvorbelastungen bei der Bewertung eines Projekts.

•  Einführung einer obligatorischen UVP für An- und Abflugrouten in der Kontrollbereichszone von Flughäfen, die eine EU-rechtskonforme Öffentlichkeitsbeteiligung ermöglicht .

•  UVP-Pflicht für den Neu- oder Ausbau von Flughäfen unabhängig von der Flughafengröße. Zusätzliche Prüfung der Alternativen von Projekten bis hin zur „Null-Version“

•  Ausschluss der Möglichkeit, dass durch einzelstaatliche Gesetzgebungsverfahren Regelungen zur UVP unterlaufen werden können

 

Stand des Verfahrens

Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat dem Parlament seinen Bericht vorgelegt. Die erste Lesung im Parlament hat stattgefunden. Als nächstes werden Trilogverhandlungen zwischen dem Ministerrat, dem Parlament und der Kommission aufgenommen.
weiter

Der Umweltausschuss des EU Parlaments hat am 12. Februar dem Ergebnis der Trilogverhandlungen zugestimmt. Dieser Text dient dem EU Parlament als Vorlage für die Abstimmung in der Plenartagung im März.

Ergänzung, April 2014:
Der Rat hat die vom Europäischen Parlament beschlossene Fassung der UVP-Richtlinie akzeptiert. Damit ist das Verfahren abgeschlossen.

Presseerklärung des BBI zum Abstimmergebnis (Februar 2014):
PE als download (UVP)


Die auf EU-Ebene beschlossene Richtlinie muss in deutsches Recht umgesetzt werden. Die AG Europa wird diese Umsetzung begleiten und versuchen, die weiter oben beschriebenen Ziele soweit als möglich in diese Umsetzung einzubringen.


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