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AG Europa, April 2014

Lärmbedingte Betriebsbeschränkungen

Worum geht es?
Das sogenannte „airport package“ mit seinen 3 Teilen der Vergabe von Zeitnischen, der Neuregulierung der Bodenverkehrsdienste und der lärmbedingten Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der Union wurde erstellt, um die Kapazität, Effizienz und Sicherheit von Flughäfen in Europa zu erhöhen. Bei dem Vorschlag zu „lärmbedingten Betriebsbeschränkungen“ geht es nur vordergründig um den Lärmschutz, er dient überwiegend dazu, die Kapazität eines Flughafens optimal ausnutzen zu können und mit Kosteneffizienzargumenten regionale und lokale Lärmschutzforderungen abzuwehren.

Konsequenterweise wurde daher der Vorschlag über lärmbedingte Betriebsbeschränkungen in der Generaldirektion MOVE (Transport und Verkehr) erstellt – nicht in der für den Lärmschutz zuständigen Generaldirektion Environment (Umwelt). Die Einführung von Betriebsbeschränkungen, wie z.B. ein Nachtflugverbot oder eine Deckelung der Flugbewegungen, wird durch diesen Vorschlag faktisch verhindert.

Unsere Ziele
•  Die Verordnung ist zurückzunehmen, eine Novellierung der Richtlinie 2002/30/EG ist ausreichend.

•  Keine ausschließliche Bevorzugung der Kosteneffizienz bei der Abwägung von Lärmminderungsmaßnahmen.

•  Kein Ausschluss von Betriebsbeschränkungen als erste Lärmminderungsmaßnahme.

•  Obligatorische und vorrangige Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung.

•  Ersatz des so genannten „Ausgewogenen Ansatzes der ICAO“ durch einen neutralen und im Sinne des Verhältnismäßigkeitsprinzips ausgewogenen Ansatz.

 

Stand des Verfahrens
Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat dem Parlament seinen Bericht vorgelegt. Die erste Lesung im Parlament hat stattgefunden. Als nächstes werden Trilogverhandlungen zwischen dem Ministerrat, dem Parlament und der Kommission aufgenommen.
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Der Verkehrsausschuss des EU Parlaments hat am 11. Februar dem Ergebnis der Trilogverhandlungen zugestimmt. Dieser Text dient dem EU Parlament als Vorlage für die Abstimmung in der Plenartagung im April.

Presseerklärung des BBI zum Abstimmergebnis (Februar 2014):
Pressemitteilung des Bündnisses der Bürgerinitiativen (BBI)

Aktualisierung April 2014
Das Europäische Parlament ist am 16. April 2014 in der 2. Lesung der Abstimmungsempfehlung des Berichterstatters gefolgt und hat damit den Ergebnissen der Trilogverhandlungen zugestimmt.

Danach verbleibt die Einführung lärmbedingter Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der Union in der Verantwortlichkeit der lokalen Behörden. Gegenüber der Europäischen Kommission besteht lediglich eine Informationspflicht. Es wird weiterhin einen Bestandsschutz für bestehende Betriebsbeschränkungen geben. Das Parlament hat einer zwingend notwendigen Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes bei der Beurteilung der Kosteneffizienz einer Lärmminderungsmaßnahme in 2. Lesung nicht mehr zugestimmt und verweist in diesem Fall darauf, dass die Kommission beabsichtigt, ausgehend von der gegenwärtigen Arbeit der WHO hinsichtlich der Methode zur Bewertung der Gesundheitsauswirkungen der Lärmbelastung Anhang III der Richtlinie 2002/49/EG (Bewertung der Gesundheitsauswirkung, Dosiswirkungskurven) zu überarbeiten.

Die Arbeit der AG Europa (und weiterer Organisationen) hat dazu beigetragen, diese Positionen in Kommission, Parlament und Rat zu stärken.

Siehe dazu die Pressemitteilung des BBI
Pressemitteilung des BBI vom 16. April 2014

Oktober 2014:
Die Verordnung ist nach ihrer Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt in Kraft getreten. Es ist Ziel der AG Europa bei der Umsetzung der Verordnung in deutsche Verwaltungsvorschriften den Gesundheitsschutz stärker zu verankern.

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Bündnis der Bürgerinitiativen
Kein Flughafenausbau - Für ein Nachtflugverbot von 22 - 06 Uhr