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[28. Juni 2005]
VGH Urteil - Bedenkliche
Begründung
Das Bündnis der Bürgerinitiativen
„Kein Flughafenausbau - Für ein Nachtflugverbot von 22
bis 6 Uhr“ (BBI) bedauert die Entscheidung des VGH, für
die A380-Werft wertvollen Bann-wald zu opfern und findet die Begründung
bedenklich.
Dass die Entscheidung so ausgefallen ist, hat nicht mehr über-rascht.
In der mündlichen Verhandlung hatte der Vorsitzende seine Sympathie
für die Ausbauseite offen bekundet, dagegen kaum Interesse
für die Argumente, z. B. des Naturschutzes gezeigt. Bedenklich
findet es der Sprecher des BBI, wenn der VGH die Vernichtung des
Bannwaldes ausgerechnet mit den Planungen der Fraport rechtfertigt:
„... eine Inanspruchnahme des Airbase-geländes scheitere
an den Planungen der Fraport dort ein drittes Terminal zu errichten.“
Das heißt im Klartext, wer frech genug plant, bekommt Recht
für seine Winkelzüge.
Unklar bleibt, wieso überwiegende Gründe des Gemeinwohls
durch die Schaffung von Arbeitsplätzen angenommen werden. Zumindest
hätte denen das Recht der Bewohner auf den Erhalt des Bannwaldes
gegenüber gestellt werden müssen. Erst vor wenigen Jahren
war dieser höchste Schutzstatus wegen dessen Unverzichtbarkeit
für die Lebensqualität in der Rhein-Main-Region eingeführt
worden.
Zu den Arbeitsplätzen hatte Fraport im Erörterungstermin
vorge-tragen, der Bau der Werft sei dringend geboten um durch Kosten-senkung
und Rationalisierung Wettbewerbsvorteile zu erreichen. Neben dem
A380 würden in der neuen Halle auch andere Groß- raumflugzeuge
gewartet, die Kapazitäten gebündelt, alte Hallen aufgegeben.
Die jetzt an mehreren Standorten im Gelände arbeitenden Spezialkräfte
in der neuen Werft zusammengezogen, wo sie rationeller und damit
kostengünstiger arbeiten könnten. Neueinstellungen könnten
so vermieden werden.
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