18.03.2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu unserer PM „Ultrafeinstaub: Landesregierung streicht Erforschung der Belastungen“ von gestern erreichte uns ein Brief aus dem Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie, in dem uns vorgeworfen wird, unsere PM gehe nicht von den realen Fakten aus. (Sie finden den Wortlaut dieser Mail hier ganz unten in diesem schreiben.)
Wir weisen als Bündnis der Bürgerinitiativen gegen Flughafenausbau – für Nachtflugverbot (BBI) den Vorwurf aus dem HLNUG zurück und antworten darauf folgendermaßen:
In der HLNUG-PM vom 14.03.2025 heisst es zu Ultrafeinen Partikeln:
"Da ihre gesundheitlichen Auswirkungen noch nicht abschließend erforscht sind, hat das HLNUG 2017 ein Sondermessprogramm gestartet. Ziel ist es, den Einfluss des Flugbetriebs auf die Belastung der Luft mit ultrafeinen Partikeln an verschiedenen Standorten in der Region zu untersuchen. Für etwa ein Jahr hat das HLNUG dazu zusätzliche Luftqualitätsmessungen auch in Kelsterbach durchgeführt. Nun werden die temporären Messungen beendet."
Wir schliessen aus dieser Aussage, dass es in nächster Zeit keine "temporären Messungen" an anderen Orten geben wird. Sollte das falsch sein, bitten wir um Aussagen dazu, wann und wo der Meßcontainer für diese Messungen zum Einsatz kommen wird und welche weiteren Messungen sonst geplant sind.
In der Mail vom 17.03.2025, die uns "Fehlinformation" vorwirft, wird lediglich ausgeführt:
"Derzeit messen die Stationen Frankfurt-Schwanheim, Raunheim, Frankfurt-Oberrad, Frankfurt-Sachsenhausen, Frankfurt-Friedberger Landstraße und Frankfurt Flughafen West kontinuierlich die Konzentration von UFP in der Luft."
Dass diese stationären Meßstationen, die teilweise seit fast 10 Jahren in Betrieb sind, weiter arbeiten, haben wir für eine Selbstverständlichkeit gehalten. Dass sie Teil eines "Sondermeßprogramms" sind, war für uns nicht erkennbar.
Offenkundig ist aber, dass mit der Einstellung der "temporären Messungen" eine Einschränkung des Programms stattfindet, für die es aktuell keine Rechtfertigung gibt. Im Gegenteil wären die vor zwei Jahren angekündigten Ausweitungen der temporären Messungen an weiteren Stellen in der Region für eine umfassende Verifizierung der Modellierungen von SOURCE FFR von ganz besonderem Wert.
Wenn die temporären Messungen, anstatt wie angekündigt nach dem Stand der Technik ausgeweitet zu werden, nunmehr eingestellt werden, dann ist das für uns ein deutlicher Hinweis, dass die in unserer PM vom 15.03.2025 kritisierten Sparmaßnahmen der Landesregierung auch das Meßprogramm des HLNUG treffen. Wir erhalten diese Kritik daher in vollem Umfang aufrecht.
Knut Dörfel
i.A. Sprecher*innenteam
BBI – Bündnis der Bürgerinitiativen gegen Flughafenausbau – für Nachtflugverbot
Gesendet: 17.03.2025
Betreff: Fehlinformation in Pressemitteilung
Sehr geehrte Damen und Herren,
soeben hat uns Ihre Pressemitteilung zur angeblichen Einstellung unseres Sondermessprogramms „Ultrafeine Partikel“ erreicht. Hierbei handelt es sich um eine Fehlinformation:
Beendet wurden lediglich die temporären Messungen in Kelsterbach, dies wurde in unserer Pressemitteilung vom 14.03.2025 auch so kommuniziert.
Solche temporären Messungen wurden, wie Ihnen bekannt ist, bereits an mehreren Orten rund um den Frankfurter Flughafen durchgeführt. Sie sind immer auf einen gewissen Zeitraum (mindestens ein Jahr) ausgelegt.
Das Sondermessprogramm des HLNUG zu den Ultrafeinen Partikeln wird fortgeführt. Derzeit messen die Stationen Frankfurt-Schwanheim, Raunheim, Frankfurt-Oberrad, Frankfurt-Sachsenhausen, Frankfurt-Friedberger Landstraße und Frankfurt Flughafen West kontinuierlich die Konzentration von UFP in der Luft. Die Messdaten werden laufend im Internet veröffentlicht und können hier abgerufen werden: https://www.hlnug.de/messwerte/datenportal/ufp
Im Hinblick auf eine wahrheitsgetreue Information der Medien und der Bevölkerung wäre es wünschenswert, wenn Sie künftig vor Veröffentlichung einer solchen Mitteilung bei uns nachfragen, ob sie überhaupt der Wahrheit entspricht.
Uns haben heute mehrere Presseanfragen dazu erreicht, die wir dahingehend beantwortet haben, dass diese Information nicht korrekt ist.
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