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19. Januar 2004
Behörde verschiebt
die Entscheidung der Anträge
Bickel bleibt bis auf weiteres
Verfahrensführer
Die Befangenheitsanträge und die Anträge
zum Abbruch des Verfahrens, die der Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland (BUND) und andere Einwender am vergangenen Donnerstag
stellten, haben weder das Wirtschaftsministerium noch das Regierungspräsidium
entschieden. Damit bleibt Christian Bickel trotz der massiven
Kritik an seiner Person
Leiter des Anhörungsverfahrens.
Für die Vorstandssprecherin des BUND,
Brigitte Martin, ist die
Verschleppung der Entscheidungen "völlig unverständlich".
Insbesondere die Befangenheitsanträge müssen, so die
BUND-Rechtsanwältin Ursula Philipp-Gerlach, nach dem Wortlaut
des Gesetzes "unverzüglich" entschieden werden.
Verwirrung löste der BUND-Antrag zur
Aussetzung des Ver-fahrens bis zur Integration des Verhabens "CCT-Werft"
aus. Das Regierungspräsidium verweigerte bis zur Mittagspause
die Aussage, ob und wann ihm das Genehmigungsverfahren zur CCT-Werft
bekannt wurde. Diese Werft, die unmittelbar neben der A 380-Werft
errichtet werden soll, wurde von der Fraport im vergangenen Jahr
zeitgleich zur A 380-Werft beantragt und vom
Wirtschaftsministerium im November 2003 genehmigt. Damit erstrecken
sich die Umweltauswirkungen beider Werften auf die selben Waldflächen,
ohne dass dies bisher Eingang in das A 380-Verfahren gefunden
hat. Dadurch ist die vom Gesetz gebotene gemeinsame Beurteilung
der Umweltauswirkungen zur Zeit nicht möglich.
Rückfragen beantworten Ihnen
Brigitte Martin, Vorstandssprecherin, * Handy: 0175 2 34 46 89
Thomas Norgall, Naturschutzreferent, * Handy: 0175 742 13 23
* während des Erörterungstermins Handy
* sonst: BUND Hessen, Triftstr. 47, 60528 Frankfurt/M. - Niederrad
Telefon: 069 - 67 73 76 14 - Telefax: 069 - 67 73 76 20
eMail: thomas.norgall@bund.net
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