Frankfurt, den 27. Juli 2004
„Fehlentscheidung muss
korrigiert werden!“
BUND legt EU-Beschwerde wegen CCT-Flugzeugwerft ein
In seinem Widerstand gegen die Erweiterung
des Frankfurter Flughafens hat der Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland (BUND) gestern Beschwerde bei der EU-Kommission in
Brüssel erhoben. Folgt die Kommission den Argumenten des
BUND, wird sie Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erheben.
„Die Fehlentscheidung der Landesregierung muss korrigiert
werden“, begründete Vorstandsmitglied Brigitte Martin
die Entscheidung des Verbandes. Besondere Brisanz erhält
der Vorgang durch die unmittelbare Nachbarschaft der CCT-Werft
zur noch nicht genehmigten A380-Werft. Der BUND geht davon aus,
dass eine optimierte Planung beider Werften die Rodung des ökologisch
hochwertigen Bannwald weitgehend unnötig machen wird.
Angesichts der Größe der CCT-Werft
von über 70.000 Quadratmetern, von denen immerhin 50.000
vollständig versiegelt werden, und der Nähe zu ökologisch
hochwertigen Waldbeständen wirft der Verband der Landesregierung
die grobe Missachtung verbindlicher Vorgaben der Richtlinie zur
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Richtlinie) und einer
EU-Naturschutzrichtlinie vor. Die CCT-Halle selbst soll etwa 40
Meter hoch werden und 14.000 Quadratmeter überspannen. Die
Genehmigung erfolgte nach Meinung des BUND rechtswidrig, weil
sie ohne vorherige Umweltverträglichkeitsprüfung und
ohne förmliche Berücksichtigung der besonderen europarechtlichen
Schutzerfordernisse für die benachbarten Waldflächen
erfolgte. Der Wald wird u. a. für den Hirschkäfer und
die Bechsteinfledermaus als Fauna-Flora-Habitat Gebiet (FFH-Gebiet)
gemeldet. Außerdem handelt es sich um ein EU-Vogelschutzgebiet,
in dem nach Angaben der Staatlichen Vogelschutzwarte immerhin
18 bedrohte Vogelarten, wie Mittelspechte, Baumfalke oder Neuntöter,
leben. Die CCT-Werft zerstört darüber hinaus voraussichtlich
ein großes Vorkommen der Zauneidechse, obwohl für diese
Art in der EU und in Hessen besondere Schutzbestimmungen gelten.
Trotz klarer Hinweise aus früheren Jahren wurde ohne Prüfung
im Gelände unterstellt, dass das Vorkommen erloschen wäre
bzw. die „potentielle Population“ nicht beeinträchtigt
würde.
Ziel der Beschwerde ist die generelle Durchsetzung
des EU-Umweltrechtes in Hessen und nachträgliche Schadensminimierung
im konkreten Fall. Letztere kann sich auch auf die A380-Werft
erstrecken, da die EU-Vorschriften eine gemeinsame Prüfung
gleichartiger Vorhaben vorschreiben. Hingegen prüfte und
genehmigte die Landesregierung die CCT-Werft unabhängig von
der A380-Werft. Für die Rechtsanwältin des BUND Ursula
Philipp-Gerlach „ein geradezu klassischer Fall der unzulässigen
Salamitaktik“.
Im CCT-Verfahren kann der BUND vor nationalen
Gerichten nur Klage gegen die Verletzung des Beteiligungsrechtes
erheben. Derzeit bereitet der BUND den Weg zum Bundesverwaltungsgericht
vor, um die ablehnende Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes
zu korrigieren. Hat der Verband damit Erfolg, wird die Plangenehmigung
aufgehoben – auch dann, wenn die Werft bereits in Betrieb
sein sollte. „Wir rechnen fest damit, dass dann endlich
die gebotene waldsparende Realisierung der neuen Flugzeugwerften
beginnt“, sagt Brigitte Martin vom BUND.
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beantwort Ihnen
Thomas Norgall, Naturschutzreferent des Bund Hessen
BUND Hessen
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