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Frankfurt, den 27. August 2004

A380-Werft hat auch innerhalb des Flughafenzauns Platz - Fraport erweitert Genehmigungsantrag -
Verfahrensführung des Wirtschaftsminister auf rechtlich dünnem Eis

Die umstrittene Werft für den neuen Riesen-Jumbo A380 kann innerhalb des Flughafenzauns errichtet werden. Das ist für den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) das wichtigste Ergebnis der geänderten Fraport-Planung. Fraport hat den Planfeststellungsantrag überraschend erweitert. „Schritt für Schritt kommen die Fehlplanungen und Unwahrheiten ans Licht“, erklärt BUNDvorstandssprecherin Brigitte Martin. Der Umweltver-band rügt außerdem Rechtsverstöße durch die Genehmigungs-behörde. „Der Wirtschaftsminister ist an einer Stelle klar eingebrochen und bewegt sich mit dem gesamten Plan-Änderungsverfahren rechtlich auf extrem dünnem Eis“, kritisiert die Rechtsanwältin des BUND, Ursula Philipp-Gerlach. Da noch immer nicht alle Sachverständigen-Gutachten vorliegen, wird es für das Genehmigungsverfahren zeitlich sehr eng.

Die Anfang August beim BUND eingetroffenen Akten beinhalten handfeste Überraschungen. Die Flächenreduktion fällt mit 2,1 statt zunächst gemeldeter 9 Hektar Bannwald viel bescheidener aus, als zunächst verkündet (FAZ vom 15.07.04). Dafür enthalten die Unterlagen viele neue Sachverhalte und ihr Umfang stieg von sieben auf elf Ordner, von denen der BUND aber nur sieben erhielt. Überraschend hat Fraport den Planfeststellungsantrag um wasserrechtliche Zulassungen erweitert und begründet die gewaltige Größe der Werft nun gleichrangig mit einem voraussichtlichen Defizit für die Wartung erstens der Interkontinental-Maschinen und zweitens der künftigen A380-der Lufthansa. Neu ist auch, dass Fraport die bisherige Entwässerungsplanung komplett ersetzt und hierzu nun auch erstmals wasserrechtliche Genehmigungen selbst beantragt. Auf Grund der Beanstandungen des BUND wurde auch das Kapitel zu den gesetzlich geschützten Arten im alten Antrag komplett gestrichen und neu geschrieben.

Die größte Überraschung erbrachte das Zwischenergebnis zu einem neuen Fledermaus-Gutachten. Die in ganz Europa seltene und streng geschützte Bechsteinfledermaus hat im Werftbereich eine für diese Art große Kolonie mit über 30 Weibchen, die durch das Vorhaben ihren Lebensraum verlieren werden. Dieses Ergebnis hat einschneidende Konsequenzen, da die Errichtung der A380-Werft im dem europarechtlich nach der Flora-Fauna-Habitat (FFH) - Richtlinie geschützten „Mark- und Gundwald“ nun strikt verboten ist und nur unter sehr engen Voraussetzungen im Wege einer Ausnahmege-nehmigung zugelassen werden kann. Um diese Vorausetzungen zu erfüllen, musste die Fraport weitere Unterlagen vorlegen und erstmals auch Realisierungsmöglichkeiten innerhalb des Flughafens präsentieren, die das Unternehmen aus Kostengründen für „unzumutbar“ hält. Die oberflächliche Behandlung der Kostenfrage durch die Fraport - es wurden nur Einzelposten benannt, eine nachlesbare Zusammenstellung fehlt - macht den BUND zuversichtlich, dass die nun benannten Alternativen die Diskussion um die angeblichen Sachzwänge völlig verändern wird. Zudem hat die Fraport eine völlig unvollständige Alternativenbetrachtung vorgelegt, die keinen einzigen Vorschlag des BUND oder der Kommunen auch nur andiskutiert. „Da die Fraport im Erörterungstermin aber zugab, dass die CCT-Werft, die derzeit am Flughafen errichtet wird, nach einem Umbau A380-tauglich gemacht werden kann, wird die Diskussion um Standorte innerhalb des Zauns jetzt erst richtig beginnen“, ist sich Brigitte Martin vom BUND sicher. Unzureichend sind die Unterlagen nach Meinung des BUND auch in weiteren Punkten. So fehlen ein Konzept, in dem der unterschiedliche Wartungsbedarf der Interkontinentalflotte im Ausbau- und im Nichtausbaufall gegenübergestellt wird, und Erläuterungen, warum die Wartung der Interkont- und der A380-Flugzeuge zwingen in einer Werft geschehen müssen.

Klar rechtswidrig hat der Wirtschaftsminister gehandelt, indem er das laufende Plan-Änderungsverfahren selbst einleitete. Nach den gesetzlichen Vorgaben liegt diese Zuständigkeit eindeutig beim RP Darmstadt. Da außerdem neue rechtliche und tatsächliche Sachverhalte eingeführt werden, ist auch die Wahl des Verfahrens falsch. Statt der verkürzten Beteiligung nur von einzelnen Einwendern wie dem BUND, hätten die Unterlagen für die Öffentlichkeit neu ausgelegt werden müssen. Doch der vom Flughafenausbau betroffenen Bevölkerung wurden die erheblichen Planänderungen bislang vorenthalten. Unverständlich ist für den BUND, dass der Wirtschaftsminister ihm seit Wochen die sonst übliche Einsicht in die Verfahrensakten mit der Begründung verweigert, dass die Stellungnahme der oberen Naturschutzbehörde des Regierungspräsidiums nach dem Erörterungstermin nicht getrennt, sondern als Bestandteil der gesamten RP-Stellungnahme beim Ministerium einging. Für die Rechtsanwältin des BUND ist dieses Argument „vorgeschoben“. Denn auch der gesetzliche Anspruch auf Umweltinformationen, den der BUND hilfsweise stellte, ist seit Wochen unbeantwortet. „Solche rechtliche Kleinkrämerei tritt erfahrungsgemäß auf, wenn die Behörde unsicher ist und etwas verbergen will“, weiß die Fachanwältin für Verwaltungsrecht Ursula Philipp-Gerlach.

Zeitlich wird es nun für die Genehmigung sehr eng. Nach den neunen Antragsunterlagen soll die Rodung des Bannwaldes noch in diesem Winter kurz vor Weihnachten, am 20.12.04, erfolgen. Doch noch wartet der BUND auf fehlende Sachverständigengutachten, die er mit Bitte um die Gewährung der gesetzlich garantierten „angemessenen Frist“ schon am 10.08.04 anforderte. Damit nicht genug, hat der Verband nun auch noch erfahren, dass das Land Hessen im Hochsommer plötzlich vertiefende Untersuchungen zu den Fledermäusen anordnete. Da die Regionalversammlung erst am 05.11.04 entscheidet, ob das Vorhaben mit dem gerade wieder neu in Kraft gesetzten Regionalplan vereinbar ist, ist der vom Fraport-Vorsitzenden kürzlich in einem Interview genannte Termin für die Planfeststellung noch im Oktober nicht mehr möglich. „Wie beim Gesamtausbau verkündet Wilhelm Bender wissentlich Wunschtermine, um die Börse bei Laune zu halten“, vermutet Brigitte Martin vom BUNDvorstand.

Übersicht:

A. Folgende Plan-Änderungen wurden vorgenommen
1. Aufgabe des Parkhauses,
2. Änderung des Verlaufs der Okrifteler Straße und
3. Verlegung der geplanten Toreinfahrt 31

B. Folgende Unterlagen wurden erstmals oder geändert eingestellt
1. die Umweltverträglichkeitsprüfung
2. die Eingriffs- und Ausgleichsplanung
3. die FFH-Verträglichkeitsprüfung und
4. die Verträglichkeitsprüfung für das EU-Vogelschutzgebiet
5. die Prüfung für gesetzlich geschützte Arten
6. die Entwässerungsplanung
7. die Verkehrsbelastung der verlegten Okrifteler Straße
8. die Lärmentwicklung des Vorhabens

Obwohl das Parkhaus in den ursprünglichen Unterlagen als integraler Bestandteil der Planung ausgewiesen wurde, weil nur so die Erschließung gesichert sein, erfährt man in den neunen Unterlagen nicht, wo die Stellplätze für die Werft-Mitarbeiter künftig vorgehalten werden.

Rückfragen beantwort Ihnen
Thomas Norgall, Naturschutzreferent des Bund Hessen
BUND Hessen
Triftstr. 47, 60528 Frankfurt/M. - Niederrad
Telefon: 069 - 67 73 76 14 - Telefax: 069 - 67 73 76 20

eMail: thomas.norgall@bund.net
www.bund-hessen.de

Übersicht Presseinformation BUND
 


     


Bündnis der Bürgerinitiativen Kein Flughafenausbau - Für ein Nachtflugverbot
Verantwortlich: Winfried Heuser, Frankfurt/Main, Sprecher des Bündnisses