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[7. Dezember 2004]
Angriff von Ministerpräsident
Roland Koch gegen die Verbandsklage im Naturschutz ist völlig
überzogen
Scharf wendet sich der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
(BUND) gegen die bekannt gewordene Forderung von Ministerpräsident
Roland Koch (CDU) zum Abbau der Rechtsschutzmöglichkeiten von
Bürgerinnen und Bürgern bei Großverfahren „Die
massiven Einschränkungen des Klagerechts betroffener Privatpersonen
bedeutet eine Demontage des deutschen Planungsrechts“, befürchtet
BUND-Vorstandssprecher Herwig Winter. Nach Ansicht des BUND kollidieren
die Vorstell-ungen, die der hessische Ministerpräsident zum
Gegenstand eines Antrags auf dem laufenden CDU-Bundesparteitag gemacht
hat, mit dem Staatsziel „Umweltschutz“ im deutschen
Grund-gesetz.
Die Kritik des Ministerpräsidenten an der Verbandsklage im
Natur-schutz ist aus der Sicht des BUND nicht gerechtfertigt. Der
Verband verweist darauf, dass seit 2002 immerhin drei Verfahren
zugunsten der Naturschutzverbände entschieden wurden.
Für den BUND liegt die größte Bedeutung der Verbandsklage
weiterhin in ihrer vorbeugenden Wirkung. „Alle Erfahrungen
zeigen, dass das Naturschutzgesetz von den Genehmigungs-behörden
und der Politik nur ernstgenommen wird, wenn rechts-fehlerhafte
Entscheidungen beklagt werden können“, stellt BUND-Vorstandssprecher
Herwig Winter fest.
Rückfragen beantworten Ihnen
Thomas Norgall, Naturschutzreferent
BUND Hessen
Telefon 069 – 67 73 76 14, Telefax: 069 - 67 73 76 20
Triftstr. 47, 60528 Frankfurt/M. - Niederrad
eMail: thomas.norgall@bund.net
www.bund-hessen.de
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