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Frankfurt, den 13. Januar 2005

Startbahnverlängerung Hahn
Aufschiebende Wirkung angeordnet

Voll und ganz bestätigt in seiner rechtlichen Vorgehensweise sieht sich der BUND Rheinland-Pfalz durch den heute ergangenen Beschluss des OVG Koblenz zu den Rodungsmaßnahmen im Zuge der geplanten Startbahnverlängerung beim Flughafen Hahn. Dem Antrag der Rechtsanwältin des BUND auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses (sog. Hänge-beschluss) wurde vom Gericht mit folgendem Wortlaut stattgegeben:

"Die aufschiebende Wirkung der Klage . . . wird zur Erhaltung der
Entscheidungsfähigkeit und zur Verhinderung (weiterer) vollendeter Tatsachen bis zur endgültigen Entscheidung des Senats im Eilverfahren vorläufig angeordnet ( §§ 80 Abs. 5, 80 a Abs. 3 VwGO).

Von dem Verbot von Vollziehungsmaßnahmen wird infolge der bereits erfolgten Rodungen lediglich die Räumung und die Stock-rodung der gerodeten Flächen ausgenommen, soweit es sich um die Flächen handelt, auf denen die eigentlichen Baumaßnahmen für die verlängerte Start- und Landebahn (innerhalb des künftigen Flughafengeländes) stattfinden sollen".

Offenbar in Erwartung eines solchen Beschlusses hat der
Flughafenbetreiber bereits letzte Woche die so überraschend
aufgenommenen Rodungsarbeiten freiwillig wieder gestoppt.

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
Landesverband Rheinland-Pfalz e. V.
Dr. Erwin Manz - Landesgeschäftsführer
Gärtnergasse 16 - 55116 Mainz
Tel.: 06131-231973 - Fax: 06131-231971
email: erwin.manz@bund-rlp.de
Internet: www.bund-rlp.de

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Verantwortlich: Winfried Heuser, Frankfurt/Main, Sprecher des Bündnisses