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Frankfurt, den 05. Juli 2005
CCT-Flugzeugwerft
- Landesregierung verzögert weiterhin das Gerichtsverfahren
Die hessische Landesregierung verzögert
auch weiterhin das
Gerichtsverfahren zur Flugzeugwerft der Condor Cargo Technik (CCT)
am
Frankfurter Flughafen. Die Fristsetzung des Bundesverwaltungsgerichts
im
Revisionsverfahren endete vor knapp drei Monaten. Doch bis heute
hat das
Land in dem Verfahren keine Stellungnahme abgegeben. Damit setzt
das
Land seine Verschleppungstaktik konsequent fort, lautet der Vorwurf
des
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen).
"Offenbar
fürchtet Wirtschaftsminister Rhiel eine Gerichtsentscheidung
zu Gunsten
des BUND wegen der Konsequenzen", kritisiert Brigitte Martin
vom
Vorstand des BUND. Die Verzögerungstaktik des Wirtschaftsministers
widerspricht eklatant den eigenen politischen Forderungen der
Landesregierung nach zügigen Genehmigungs- und Gerichtsverfahren.
Sie
belastet außerdem unnötig das Bundesverwaltungsgericht.
Das Land hatte bereits die Zulassung der
Revision durch verspätete
Stellungnahmen verzögert, indem es die vom BVerwG gesetzte
Frist
(18.10.04) und die Fristverlängerung bis zum 18.11.04 verstreichen
ließ.
Zusammen mit der neuerlichen Verzögerung hat das Land nicht
nur eine
Verfahrensverzögerung von einem halben Jahr zu verantworten,
es
provoziert auch eine immer schwierigere Gemengelage der
Genehmigungssituation. Denn wenn die Zulassung der CCT-Werft -
wie vom
BUND erwartet - durch das BVerwG aufgehoben oder ausgesetzt wird,
ergeben sich Verwerfungen zur übrigen Ausbauplanung des Flughafens.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hatte
dem Revisionsantrag des BUND gegen die Klagerückweisung im
Januar 2005 stattgegeben. Vorausgegangen war Abweisung der BUND-Klage
durch den Verwaltungs-gerichtshof Kassel (VGH-Kassel) am 01.06.04
gegen die Plangenehmigung der CCT-Werft, die ohne Umweltverträglichkeitsprüfung
in einem nicht öffentlichen Verfahren ohne Verbandsbeteiligung
am 14.11.03 erteilt worden war. Mit der Annahme der Revision ist
die Entscheidung in der Rechtssache wieder offen. Folgt das BVerwG
den Argumenten des BUND, ist nicht einmal der Abriss der fast
fertiggestellten Halle auszuschließen.
Die CCT-Flugzeugwerft wird unmittelbar
neben dem genehmigten Standort
der A380-Werft errichtet. Auch ihre Ausmaße sind mit 175
Metern Länge,
79,5 Metern Breite und 40,5 Metern Höhe gewaltig. Nach der
Plange-nehmigung hätte die CCT-Werft damit ausreichend Platz
zur Wartung
des A380 geboten, doch wird die Halle niedriger als zulässig
realisiert,
so dass der neue Riesenflieger nicht mehr durch die Hallentore
passt.
Rückfragen beantworten Ihnen
Thomas Norgall, Naturschutzreferent
BUND Hessen
Telefon 069 – 67 73 76 14, Telefax: 069 - 67 73 76 20
Triftstr. 47, 60528 Frankfurt/M. - Niederrad
eMail: thomas.norgall@bund.net
www.bund-hessen.de
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