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Frankfurt, den 04. August 2005

A380-Werft -
Rodung kann noch gestoppt werden

Über die Anfang September drohende Rodung des ökologischen wertvollen Waldes für die A380-Werft wird nun das Bundesver-waltungsgericht (BVerwG) entscheiden. Der BUND stützt seinen Antrag auf zwei jüngere Entscheidungen deutscher Oberver-waltungsgerichte, die bei vergleichbarer Rechtslage - anders als der Verwaltungsgerichtshof in Kassel (VGH Kassel) - gegen die Zerstörung europäischer Schutzgebiete entschieden hatten. "Wir hoffen, dass die Rodung noch verhindert wird", sagt BUND
Vorstandssprecherin Brigitte Martin.

Inhaltlich stützt der BUND stützt seinen Antrag auf die rechts-fehlerhafte Abgrenzung des EU-Vogelschutzgebietes und auf die
massiven Beeinträchtigungen, die im geplanten Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) Mark- und Gundwald unstrittig für die Schutzgüter "Alte Eichen auf Sandboden, "Bechsteinfledermaus" und "Hirschkäfer" stattfinden werden. Das Zerstörungsverbot für Lebensräume geschützter Vogelarten, in fehlerhaft abgegrenzten Vogelschutzgebieten hat der Europäische Gerichtshofes (EuGH) bereits vor einigen Jahren ausgesprochen. Neu ist die Rechts-prechung zu lediglich geplanten, aber noch nicht verbindlich geschützten FFH-Gebieten. Anders als der Verwaltungsgerichts-hof in Kassel (VGH Kassel) haben die Oberverwaltungsgerichte von Bayern und Schleswig Holstein in diesem Jahr die Zer-störungen dieser nur gemeldeten Gebiete unter Hinweis auf die
aktuelle Rechtsprechung des EuGH vom Januar 2005 nicht zuge-lassen. Bei dem von der Rodung betroffenen Gebiet "Mark- und Gundwald" handelt es sich ebenfalls um ein geplantes FFH-Gebiet, denn die Wälder konnten wegen der verspäteten Meldung des Landes Hessens noch nicht in die europäische Gemein-schaftsliste aufgenommen werden.

Der BUND hofft, dass das BVerwG die Schaffung vollendeter Tatsachen, die mit seiner und der Rechtsprechung des EuGH nicht vereinbar wären, im gemeldeten FFH-Gebiet Mark- und Gundwald vermeiden will und deshalb auf ein Aussetzen der Rodung dringen wird.

Um den ökologisch wertvollen Bannwald im Bereich der A380 Werft vor den Sägen zu retten, hat der BUND deshalb den Antrag auf Zulassung der Revision beim VGH Kassel bereits vor dem Erhalt der schriftlichen Urteilsbegründung eingereicht. Der VGH Kassel hat diesen Antrag erwartungsgemäß abgelehnt und dem BVerwG am 2.8.05 zur Entscheidung über die Revisionszu-lassung weitergeleitet.

Die A380-Werft kann mit geringem Zeitverzug auch auf dem Gelände des Frankfurter Flughafens errichtet werden.

Rückfragen beantworten Ihnen
Thomas Norgall, Naturschutzreferent
BUND Hessen
Telefon 069 – 67 73 76 14, Telefax: 069 - 67 73 76 20
Triftstr. 47, 60528 Frankfurt/M. - Niederrad
eMail: thomas.norgall@bund.net
www.bund-hessen.de


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Verantwortlich: Winfried Heuser, Frankfurt/Main, Sprecher des Bündnisses