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Frankfurt 07. März 2006
BUND: Versprechen
der Politik "Kein Ausbau ohne Nachtflugverbot" rechtlich
nicht haltbar
Antrag auf Nachtflugverbot wird von Lufthansa nicht akzeptiert:
Lufthansakonzern sieht Condor und Lufthansa Cargo in Existenz bei
Nachtflugverbot gefährdet
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sieht
sich in seinen Zweifeln am versprochenen Nachtflugverbot be-stätigt.
Vertreter des Lufthansakonzerns legten heute, am 07.03.06, beim
Erörterungstermin in Offenbach dar, dass die Nachtflugbeschränkung
von 23 bis 5 Uhr die Gesellschaften Condor und Lufthansa Cargo am
Standort Frankfurt in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährden
würde. "Spätestens jetzt sollte von der Politik endlich
das Planfeststellungsverfahren gestoppt werden", so BUND Vorstandssprecherin
Brigitte Martin. "Die Landesregierung hatte sich genauso wie
SPD und FDP darauf festgelegt, dass ein Ausbau nur mit einem Nachtflugverbot
statt-finden würde. Ein weiteres Festhalten an den Ausbauplänen
streut der Bevölkerung nur weiterhin Sand in die Augen."
In der sogenannten Mediation wurden von der Landesregierung und
der Fraport AG zugesichert, dass ein Ausbau in Frankfurt nur gekoppelt
mit ein sog. "Nachtflugverbot" von 23 bis 5 Uhr statt-finden
würde. Fraport hatte die Nachtflugbeschränkung in den
Planfeststellungsunterlagen beantragt. Ministerpräsident Roland
Koch versprach mehrfach, dass er nur einem Ausbau mit Nacht-flugverbot
zustimmen würde. Der BUND hatte schon früh darauf verwiesen,
dass erhebliche rechtliche Zweifel bestehen, dass vor Gericht bei
einer Klage der betroffenen Luftverkehrsgesellschaften dieses "Nachtflugverbot"
Bestand haben werde. "Erst wird ausge-baut, dann sagt uns die
Landesregierung, wir hätten ja gerne ein Nachtflugverbot gewollt,
durften aber nicht", befürchtet Brigitte Martin vom BUND.
Nach Ansicht des BUND wäre dieses wohl von der CDU-Landesregierung
beabsichtigte Vorgehen in Anbetracht der unverhohlenen Klageandrohung
des größten Fraport-Kunden, dem Lufthansa-Konzern, eine
unverantwortliche politische Haltung und ein Vertrauensbruch gegenüber
der betroffenen Bevölkerung.
Lufthansa verwies im Erörterungstermin darauf, dass sie künftig
1,3 bis 1,5 Prozent aller Gesamtflugbewegungen in Frankfurt in der
Zeit von 23 bis 5 Uhr abwickeln muss, um in ihrer wirtschaft-lichen
Existenz nicht gefährdet zu sein. Dass die Gerichte im Sinn
der Lufthansa urteilen und das vor Gericht maßgebende "über-wiegende
öffentliche Interesse" am Nachtflugverbot überwiegen
würde belegte Lufthansa mit Urteilen des Bundesverwaltungs-gerichtes
aus 2005 (26.4.2005 und Eilverfahren Leipzig am 19.5.2005).
Auf die Frage der Anhörungsbehörde an die Fraport, ob
denn die Luftfahrtgesellschaften vor der Beantragung des Nachtflugver-botes
über die betrieblichen und wirtschaftlichen Konsequenzen gefragt
worden seien, antwortete die Fraport mit "Nein". Eine
Verlagerung der Flüge nach Hahn oder in die Tagesrandstunden
sei schon machbar. "Unglaublich, wie vage und schlecht vorbe-reitet
die Fraport hier dieses rechtlich sehr umstrittene "Nachtflug-verbot"
beantragt hat", kommentiert die Fachanwältin für
Verwalt-ungsrecht Ursula Philipp-Gerlach. "Dies zeigt, dass
Fraport ihren eigenen Antrag auf Nachtflugverbot selbst nicht ernstnimmt."
Fraport und die Landesregierung stehen vor einem selbst ver-schuldeten
Scherbenhaufen. "Praktisch in allen bisherigen Tages-ordnungspunkten
der Erörterung ob im Naturschutz, in der Prognose der Flugentwicklung
und Kapazität, den Arbeitsplätzen und bei der Sicherheit
und jetzt beim sogenannten Nachtflugverbot konnten die Einwender
nachweisen, dass Aussagen von Fraport falsch, überholt oder
nicht haltbar sind," so die Rechtsanwältin Ursula Philipp-Gerlach.
Rückfragen beantworten Ihnen
BUND Rechtsanwältin Ursula Philipp-Gerlach,
Telefon 0163 7332552
BUND Vorstandssprecherin Brigitte Martin 0175 2344689
Thomas Norgall, Naturschutzreferent
BUND Hessen
Telefon 069 – 67 73 76 14, Telefax: 069 - 67 73 76 20
Triftstr. 47, 60528 Frankfurt/M. - Niederrad
eMail: thomas.norgall@bund.net
www.bund-hessen.de
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