Frankfurt, 01. Juni 2007
Planfeststellungsbeschluss
vor der Landtagswahl unrealistisch
BUND bezweifelt Aussage von Wirtschaftsminister Alois Rhiel
- Ungelöste Naturschutzprobleme stehen Ausbau zwingend entgegen
Der Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland (BUND) rechnet vor der Landtagswahl nicht mehr mit
der Planfeststellung zum Flughafenausbau. "Alles andere wäre
ein rechtliches Harakiri und für die Fraport AG hoch riskant",
stellt BUND Rechtsanwältin Ursula Philipp-Gerlach fest und
tritt damit der gestern von Wirt-schaftsminister Alois Rhiel gemachten
Ankündigung einer Plan-feststellung im Dezember 2007 entgegen
(FR 01.06.07). Der BUND sieht Fraport und die Landesregierung
tief in politische und rechtliche Widersprüche verstrickt.
In Sachen Naturschutz steht die Planung vor einem Scherbenhaufen.
Für den BUND Natur-schutzreferenten Thomas Norgall "passt
hier nichts mehr zu-sammen". Neuerliche Verzögerungen
drohen dem Verfahren auch wegen der von den Ausbaubefürwortern
unterstützten Verhand-lungen um einen besseren Lärmschutz.
Solche Änderungen der Planung machen eine neue Offenlage
erforderlich, weil jede der diskutierten Maßnahmen irgendwo
im Umland zu größeren Belastungen als bisher prognostiziert
führen wird.
Das Ausmaß der Planungspleite hat den
BUND überrascht. Denn während eine erneute Offenlage
üblicherweise zu Nach-besserungen und einer Verringerung
der rechtlichen Risiken führt, hat Fraport es geschafft,
die Planung gegenüber der ersten Offenlage deutlich zu verschlechtern
und gänzlich neue Probleme aufzuwerfen. BUND Vorstandssprecherin
Brigitte Martin: "Die Annahme, alle Probleme wären nach
dem Ticona-Deal gelöst, ist völlig falsch".
1. Allen beteiligten Fachleuten
war schon immer klar, dass die Naturschutzprobleme für den
Ausbau zu unüberwindlichen Hindernissen führen können.
Die Argumentationsnot des Unter-nehmens wird im Detail sichtbar:
Da sollen die rechtlich durch-schlagenden Beeinträchtigungen
und Störungen auf das EU-Vogelschutzgebiet "Untermainschleusen"
durch einen Vorhang verhindert und Spechten sollen für wegfallende
Brutmöglichkeiten Nistkästen angeboten werden, obwohl
Spechte ihre Höhlen be-kanntlich selbst zimmern. Die Hirschkäfer
sollen zwar einen Ersatzlebensraum erhalten, doch dieser ist zu
klein und liegt außerdem in staunassen Waldflächen,
die für die Art denkbar ungeeignet sind. Selbst die staatliche
Forstverwaltung lehnte die Ausgleichsplanungen der Fraport mit
harschen Worten ab, bewertet die Ausgleichplanung als neuerliche
Naturschädigung und sieht hierin einen Konflikt mit den gesetzlichen
Anforderungen an die gute fachliche Praxis der Forstwirtschaft.
2. Weiterhin unklar ist
die rechtliche Umsetzung des Nachtflug-verbots. Immerhin hat die
Landtagsanhörung im Februar 2007 zum gestern beschlossenen
Landesentwicklungsplan gezeigt, dass der Ausbau auch an diesem
Punkt scheitern kann. Zwar sei es richtig, dass die Lufthansa
und andere Airlines das Nachtflug-verbot von 23.00 bis 5.00 h
möglicherweise erfolgreich beklagen können, doch vertraten
in der Anhörung alle Juristen die Auf-fassung, dass in diesem
Fall eine negative Rückwirkung auf den Ausbaubeschluss selbst
wahrscheinlich sei. Die Lufthansa könne dann zwar nachts
weiterhin ungebremst fliegen, doch dies um den Preis, dass gar
nicht ausgebaut werden dürfe. Wie der Konflikt entschieden
wird, wissen alle Beteiligten erst nach den Gerichts-verfahren.
3. Die laufende Diskussion
um einen Vertrag zu möglichen zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen
belegt bereits, dass die bisher im Verfahren geäußerte
Position, solche Maßnahmen seien nicht möglich, nicht
durchgehalten werden kann. Kommen die Verhandlungen mit einzelnen
Kommunen zu einem positiven Abschluss, dann löst die Vereinbarung
eine Planänderung und voraussichtlich eine neue Offenlage
aus.
4. Weiterhin ungeklärt
sind die Risiken des Vogelschlags. Der BUND wartet mit großer
Spannung auf die hier notwendige ergänzende Offenlage des
angekündigten Vermeidungs-konzeptes. Die bisherige Planung
hat im Vogelschlag weiterhin eine offene Flanke. Damit ist eine
der zentralen Sicherheitsrisiken der Nordwestbahn ungeklärt.
Ein Planfeststellungsbeschluss ohne eine Lösung dieser grund-legenden
Probleme der Planung wäre nach Überzeugung des BUND
offensichtlich rechtswidrig und könnte im Rahmen einer gerichtlichen
Prüfung keinen Bestand haben.
Rückfragen beantworten Ihnen
Thomas Norgall, Naturschutzreferent des BUND Hessen
Telefon 069 – 67 73 76 14, Telefax: 069 - 67 73 76 20,
Handy 0170 - 2277238
Triftstr. 47, 60528 Frankfurt/M. - Niederrad
eMail: thomas.norgall@bund.net
www.bund-hessen.de
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