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Frankfurt, 27. Juli 2007
Koch muss eingreifen
Der Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland (BUND) fordert Ministerpräsident Roland Koch
brieflich zum Eingreifen in die Debatte zum Nachtflugverbot auf.
Hintergrund ist der Vor-schlag des RDF-Vorsitzenden Professor
Johann-Dietrich Wörner, in der so genannten Mediationsnacht
zwischen 23.00 und 5.00 Uhr 15 Flugbewegungen zuzulassen. "Dieser
Vorschlag ist mit dem Nachtflugverbot der so genannten Mediation
nicht vereinbar. Professor Wörner hat seine Kompetenz klar
überschritten," so BUND Vorstandssprecherin Brigitte
Martin. "Wenn Minister-präsident Roland Koch jetzt nicht
eingreift, dann ist seine Glaubwürdigkeit in Sachen Nachtflugverbot
dahin."
Das Regionale Dialogforum (RDF) wurde von
Ministerpräsident Roland Koch im Juni 2000 zu seiner ersten
Sitzung einberufen, damit es die Umsetzung der Ergebnisse aus
der so genannten Mediation gewährleistet. Das Nachtflugverbot
von 23.00 bis 05.00 Uhr war das wichtigste Mediations-Ergebnis
zum Lärmschutz. Ministerpräsident Roland Koch hatte
in den vergangenen Jahren immer wieder beteuert, dass er den Ausbau
nur in Verbindung mit dem Nachtflugverbot der Mediation durchsetzen
wolle. "Kein Ausbau ohne Nachtflugverbot. Kein Nachtflugverbot
ohne Ausbau" lautet seine politische Festlegung.
Mit der Zulassung von Flügen in der Zeit zwischen 23.00 und
05.00 Uhr würde diese Zusage des Ministerpräsidenten
wertlos. Würden die von Professor Wörner vorgeschlagenen
15 Flüge zwischen 23.00 und 05.00 Uhr erlaubt, würde
unter der Überschrift "Nachtflugverbot" durchschnittlich
alle 24 Minuten ein Flug in der Nacht stattfinden. Da die Fraport
AG für die beiden Eckstunden der rechtlichen Nacht von 22.00
bis 23.00 und von 5.00 bis 6.00 Uhr bereits 150 Flüge - und
damit mehr als jemals in Frankfurt zwischen 22.00 und 6.00 Uhr
nachts stattfanden - zur Planfest-stellung beantragt hat, würde
am Flughafen Frankfurt mit dem Ausbau auch der Spitzenwert von
165 Nachflügen ermöglicht.
Das Nachtfugverbot der so genannten Mediation
wird insbe-sondere von der Lufthansa bekämpft, weil sie wirtschaftliche
Nachteile für den Luftfrachtverkehr erwartet. Statt des "absoluten"
Nachtflugverbotes von 23.00 bis 05.00 Uhr plädiert das Unter-nehmen
für ein "praktikables Nachtflugverbot", bei dem
wirtschaft-lich sinnvolle Flüge zugelassen werden. Der BUND
befürchtet, dass bereits die Zulassung eines einzelnen Fluges
zwischen 23.00 und 5.00 Uhr einen Dammbruch auslöst. "Mit
welchen Argumenten sollen denn der zweite, dritte oder der 15.
und 16. Flug abgelehnt werden, wenn das grundsätzliche Verbot
gefallen ist?", fragt BUND Vorstandssprecherin Brigitte Martin.
Rückfragen beantworten Ihnen
Thomas Norgall, Naturschutzreferent des BUND Hessen
Telefon 069 – 67 73 76 14, Telefax: 069 - 67 73 76 20,
Handy 0170 - 2277238
Triftstr. 47, 60528 Frankfurt/M. - Niederrad
eMail: thomas.norgall@bund.net
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