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22. November 2007
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
Institut zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm (IAGL)

Ausbau des Frankfurter Flughafens
Landesregierung kurz vor dem Rechtsbruch?
BUND und IAGL: Neue Gutachten zu Nachtflügen machen neue Offenlage erforderlich

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und das Institut zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm (IAGL) fordern vom hessischen Wirtschaftsminister die erneute Offenlage der Planfeststellungsunterlagen zum Ausbau des Frankfurter Flughafens. "Mit den neuen "Nachtflug-Gutachten" ist eine völlig neue Rechtslage eingetreten", stellt die Fachanwältin für Verwaltungsrecht Ursula Philipp-Gerlach fest. Für BUND und IAGL hat die Landtagsdebatte der letzten Woche gezeigt, dass die Landesregierung kurz vor dem Rechtsbruch steht. Die beiden Vereine haben deshalb über ihre Anwältin Ursula Philipp-Gerlach beim Wirtschaftsminister den förmlichen Antrag auf eine erneute Offenlage mit aktualisierten Planfeststellungsunterlagen gestellt.

Ohne neue Offenlage haben ihre Mandanten keine Möglichkeit, sich mit dem tatsächlich geplanten Ausbauvorhaben auseinanderzusetzen. Die Offenlage der tatsächlich beabsichtigten Planung ist aber der Kern des Rechtsschutzes der betroffenen Bevölkerung im deutschen Planfeststellungsrechts. "Werden Pläne festgestellt, die nicht offen gelegen haben, sind zentrale Grundsätze des Planfeststellungsrechts verletzt", erläutert Rechtsanwältin Ursula Philipp-Gerlach

Die Ausbauplanung hat spätestens mit der Feststellung von 30 unabweisbaren Flügen und der Forderung von 37 Flügen zwischen 23-5 Uhr durch das Büro Intraplan ihren Charakter maßgeblich verändert. Hierbei ist von besonderer Bedeutung, dass das Intraplan-Gutachten von der Fraport AG vorgelegt wurde. Damit besteht nun ein unauflösbarer Widerspruch zwischen dem Fraport-Antrag auf Nachtflugverbot von 23-5 Uhr und der Fraport-Feststellung von mindestens 30 bzw. 37 unabweisbaren Nachtflügen in diesem Zeitfenster. "Mit dem Intraplan-Gutachten hat die Fraport AG als Antragstellerin ihr eigenes Lärmschutzkonzept und auch das bisher gültige Betriebskonzept objektiv verworfen", sagt Rechtsanwältin Ursula Philipp-Gerlach.

Die Dringlichkeit der neuen Offenlage ergibt sich für BUND-Vorstandssprecherin Brigitte Martin insbesondere aus einem Interview des Hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch vom 17.11.2007, das auf der offiziellen Internetseite der Landesregierung www.hessen.de nachzulesen ist. Danach steht es für Ministerpräsident Roland Koch schon fest, dass es abweichend von den veröffentlichten Planfeststellungsunterlagen kein striktes Nachtflugverbot geben wird. BUND-Vorstandssprecherin Brigitte Martin: "Es ist unglaublich, wie die Landesregierung das Verwaltungsverfahren zum Flughafensausbau im Vorfeld des Landtagswahlkampfes politisiert." BUND und IAGL meinen, dass die Ausbauparteien CDU, SPD und FDP im Hessischen Landtag Landtagswahlkampf betreiben und dabei verkennen, dass es bei der Frage der Offenlage und des Nachtflugverbotes von 23.00 - 5 Uhr um ein Rechtsproblem und nicht um politische Wünsche geht.

Rückfragen beantworten Ihnen
Thomas Norgall, Naturschutzreferent des BUND Hessen
Telefon 069 – 67 73 76 14, Telefax: 069 - 67 73 76 20,

Handy 0170 - 2277238

Triftstr. 47, 60528 Frankfurt/M. - Niederrad
eMail: thomas.norgall@bund.net
www.bund-hessen.de


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Kein Flughafenausbau - Für ein Nachtflugverbot von 22 - 06 Uhr