Impressum Home Kontakt
  Worum geht's?  
  Darum geht's
Fakten + Argumente
Rückblick
 
  Aktuell  
  News
Termine
Presse
- BBI
- BUND
- Lesetipps
Links
Archiv
 
  Machen Sie mit!  
  Über Uns
Unsere Ziele
BI vor Ort
BI aktiv
Rechts-Institut
BI-Info
Resolutionen
Infomaterial
 
     
     
     
 
Frankfurt, 22. Juni 2009

Verhandlungsergebnis weiterhin offen
102 Beweisanträge gegen den Etikettenschwindel im Naturschutz


Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) bleibt optimistisch, den Ausbau des Frankfurter Flughafens noch juristisch zu stoppen. „Das Land und die Fraport sahen vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof einfach schlecht aus“, meint BUND-Naturschutzreferent Thomas Norgall nach den Verhandlungstagen zum Naturschutz. Ermutigt durch die schwachen Argumente der Gegenseite hat der BUND über hundert Beweisanträge gestellt, über die der Verwaltungsgerichtshof morgen, am 23. Juni 2009, entscheiden wird. Der BUND wehrt sich unter anderem dagegen, dass die Reste des Schutzgebietes „Kelsterbacher Wald“ durch unsinnige Naturschutzmaßnahmen der endgültigen Zerstörung preisgegeben werden.

Die Beweisanträge betreffen alle wichtigen Problemkreise der umfangreichen Naturschutzmaterie. Sie richten sich ebenso gegen die fehlende Berücksichtigung eines besonders schützenswerten Vegetationsbestandes, wie gegen die massive Unterschätzung der Schäden, die der Flughafenausbau gleich in mehreren europarechtlich gesicherten Natur- und Vogelschutzgebieten anrichten wird. Klarer Etikettenschwindel ist für den BUND die Ausgleichsplanung, mit der die gewaltige Naturzerstörung durch die Waldrodungen zumindest auf dem Papier ausgeglichen werden soll. Statt eines klaren Ausgleichskonzeptes bietet der Planfeststellungsbeschluss leere Versprechen auf die ferne Zukunft und statt einer Wiedergutmachung an der Natur stellt er neue Risiken dar.

Besonders aufmerksam wurden die Richter beim Verwaltungsgerichtshof, als der BUND erläuterte, dass die Planung unter dem Deckmantel des Naturschutzes quasi die Hinrichtung des noch verbliebenen Kelsterbacher Waldes bedeutet. Wie skandalös leichtfertig die Planung ist, verdeutlicht für den BUND besonders das angebliche Schutzkonzept für den Hirschkäfer. Damit er und die vielen anderen Tiere alter Wälder, für die der Hirschkäfer stellvertretend einen besonders hohen Schutzstatus erhielt, sich künftig noch im Kelsterbacher Wald wohl fühlen, will man die Baumbestände auf großer Fläche auflichten. Zusätzlich sollen unter dem Stichwort „Öko-Holz“ Tausende der zuvor abgesägten Eichen und Buchen in den verbliebenen Restwaldinseln wieder aufgestellt (!) werden, damit der Käfer an den toten und künftig besonnten Bäumen seine Eier ablegen kann.

„Alles Etikettenschwindel“, sagt hierzu der BUND-Naturschutzreferent Thomas Norgall. Der BUND ist fest davon überzeugt, dass das Schutzkonzept für den Hirschkäfer und die "Aktion Öko-Holz" mit all ihren Folgen für das Boden- und Waldgefüge die Fortsetzung der Rodung mit anderen Mitteln ist. „Der Wald“, so Thomas Norgall, „der nicht sofort für den Flughafenausbau gerodet wurde, wird nun gleichsam von innen heraus zerstört.“ Der BUND stützt sich bei dieser Beurteilung auf die langjährigen Beobachtungen des zuständigen Forstamtes, das in den letzten Jahren mehrfach vor einer Auflichtung des Waldes gewarnt hat, weil hierdurch ein sprunghaftes Wachstum von Brombeeren und Landreitgras ausgelöst wird, das Naturverjüngung unterdrückt und letztlich die Auflösung der Waldbestände einleitet. Für den BUND ist es ganz bitter, dass diese Warnungen ignoriert wurden und die schleichende Zerstörung der Restwaldinseln auch noch unter dem Deckmantel des Naturschutzes geschehen soll.

Beweisanträge dienen innerhalb eines Prozesses der Klärung umfangreicher und strittiger Fragen. Gibt das Gericht einem Beweisantrag des BUND statt, dann ist damit dokumentiert, dass die jeweilige Frage für das Gericht noch offen und zugleich entscheidungserheblich ist. Lehnt das Gericht einen Beweisantrag ab, dann spricht viel dafür, dass die aufgeworfene Frage für das Gericht entweder nicht entscheidungserheblich oder bereits eindeutig geklärt ist. Ein abgelehnter Beweisantrag muss für den Kläger kein schlechtes Vorzeichen bezüglich des Urteils sein, denn das Gericht wird einen Beweisantrag auch immer dann ablehnen, wenn es sich bereits durch die Argumente des Klägers eine abschließende Meinung bilden konnte.


Rückfragen beantworten Ihnen
Thomas Norgall, Naturschutzreferent des BUND Hessen
Telefon 069 – 67 73 76 14, Telefax: 069 - 67 73 76 20,
Handy 0170 - 2277238
Triftstr. 47, 60528 Frankfurt/M. - Niederrad
eMail: thomas.norgall@bund.net
www.bund-hessen.de


zurück zur Startseite

zurück zur Presseübersicht BUND
 


     


Bündnis der Bürgerinitiativen
Kein Flughafenausbau - Für ein Nachtflugverbot von 22 - 06 Uhr