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09. Februar 2012

Frankfurter Flughafen:

Realitätssinn bei Lufthansa Cargo - Notwendig ist auch ein besserer Lärmschutz von 5 bis 23 Uhr

Der Bund für Umweltund Naturschutz Deutschland (BUND) begrüßt den Verzicht der Lufthansa Cargo auf Nachtflüge zwischen 23 und 5 Uhr. BUND Vorstandssprecherin Brigitte Martin: „Mit der Umstellung des Flugplans beweist Lufthansa Cargo Realitätssinn. Nun muss die Landesregierung ihre Revision zurückziehen und den Rechtsfrieden herbeiführen.“

Das Ergebnis des 2. Fluglärmgipfels ist für den BUND enttäuschend: „Der Fluglärmgipfel des Ministerpräsidenten droht zum Gipfel der Heuchelei zu verkommen,“ befürchtet BUND Vorstandssprecherin Brigitte Martin. Der BUND fordert von der Landesregierung ein neues rechtsverbindliches Lärmschutzkonzept. „Der Planfeststellungsbeschluss muss nachgebessert werden“, lautet die Forderung des BUND.

Die Forderung nach einem besseren Lärmschutzkonzept auch für die Zeit von 5 bis 23 Uhr ist die zwingende Schlussfolgerung des BUND, nachdem heute auch der stellvertretende Ministerpräsident Jörg-Uwe Hahn öffentlich erklärt hat, dass bereits die aktuelle Fluglärmbelastung für die Bevölkerung zu hoch ist. Ebenso hatten sich bereits vor einigen Tagen Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und Wirtschaftsminister Dieter Posch (FDP) geäußert. FürdenBUNDbesteht ein dringenderHandlungszwangderLandesregierung: Wenn heute schon die rund480.000Flugbewegungen unerträglicheFolgenhaben, dann darf die Landesregierung die im Planfeststellungsbeschluss akzeptierte Steigerung auf700.000Flugbewegungenjährlich nicht tatenlos hinnehmen.

Wenn das geltende Recht den notwendigen Lärmschutz nicht gewährleistet, dann müssen die Regierung und die sie tragenden Parteien Änderungen des Bundesrechts auf den Weg bringen. Falls die Landesregierung den unverzichtbaren Interessensausgleich zwischen dem Belang des Flughafens und den Bedürfnissen seines Umlandes wirklich wolle, dann müsse sie endlich Novellen des Fluglärm- und des Luftverkehrsgesetzes in Gang setzen, damit

- die Genehmigung von Flugrouten und die Baugenehmigung von Flughäfen in einer gemeinsamen Planfeststellung erfolge und  

- die Planfeststellung von Flughäfen an Lärmgrenzwerten und Überflughöhen statt wie heute an Prognosen zur Kapazitätsgrenze der Flugbewegungen ausgerichtet werde. 

Rückfragen beantwortet Ihnen:

Thomas Norgall, Naturschutzreferent des BUND Hessen       

Naturschutzreferent/stellv. Landesgeschäftsführer
BUND Hessen
Ostbahnhofstraße 13
60314 Frankfurt

Telefon 069677376-0 (Zentrale); -14 (Durchwahl)
Mobil    0170 2277238
Fax       069 67737620
eMail    thomas.norgall@bund.net
www.bund.net

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Spendenkonto : 799 912 Frankfurter Sparkasse BLZ 500 502 01
Vereinsregister  73 VR 7003 - Amtsgericht Frankfurt

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