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24. November 2008,
Pressemitteilung der WIDEMA

Missachtet VGH Kassel die Grundrechte der Bürger?
Ist der VGH Kassel noch neutral?

Mit großer Empörung stellen die von Fluglärm betroffen Menschen rund um den Flughafen Frankfurt fest, mit welch fragwürdigen Methoden der Vorsitzende Richter des 11. Senats VGH Kassel, Dr. Zysk, versucht, das Verfahren um den Ausbau des Frankfurter Flughafens in eine bestimmte Richtung zu steuern.

Parteinahme für ein großes Wirtschaftsunternehmen, blinder Gehorsam gegenüber politischen Kräften, die den Ausbau mit aller Macht durchsetzen möchten, und Missachtung der Grundrechte von Bürgern sind nur einige der Vorwürfe, die uns erreichen.

Bekanntlich hat das Gericht Anfang November schriftlich mitgeteilt, dass gerade einmal 11 Kläger in den Kreis der Musterkläger aufgenommen werden sollen. Das Gericht behält sich weiter vor, die Zahl der Musterkläger dann zu reduzieren, wenn sich in der mündlichen Verhandlung oder schon bei deren Vorbereitung herausstellen sollte, dass "Verzögerungen" zu befürchten seien. Diese Drohung, gerichtet an die Anwälte der Kläger, bedeutet: Wer sich nicht wohl verhält, den lässt das Gericht nicht zu. Das ist doch ein ganz und gar unglaublicher Vorgang, Feudalherrschaft wie im Mittelalter.

Die Auswahl der Musterkläger erscheint vielen als willkürlich, ungerecht und absolut unausgewogen. Die beiden Städte Raunheim und Rüsselsheim, die fast ineinander übergehen, sind vorgesehen, aber die Stadt Offenbach und andere Lärmbrennpunkte sollen außen vor bleiben. Rüsselsheim/Raunheim haben an 25 % der Tage eines Jahres Fluglärm durch Anflieger, die Orte im Osten, die zu 75 % des Jahres Fluglärm durch landende Maschinen aushalten müssen, werden überhaupt nicht berücksichtigt. Die Stadt Flörsheim, insbesondere der Stadtteil Wicker, und die umliegenden Gemeinden, die zu den am höchsten belasteten Gemeinden auf den Nordwest-Abflugstrecken gehören, soll richtigerweise als Musterkläger zugelassen werden. Dafür allerdings nicht ein einziger Privatkläger aus diesem Gebiet.

Es grenzt schon an Volksverdummung, wenn dieser Richter schreibt (Zitat):

"(...) Durch die Beteiligung der Kommunen sind zahlreiche öffentliche Einrichtungen und Wohnungen im Eigentum der Kommunen einbezogen, sodass eine große Zahl typischer Betroffenheiten erfasst sein dürfte.(...)"

Auch der juristische Laie weiß doch inzwischen, dass Städte für ihre Bevölkerung nicht klagen dürfen, schon gar nicht für Wohnungen in städtischem Besitz. Das ist ja geradezu absurd. Wenn also kein Privatkläger aus dem Bereich der Nordwest-Abflugrouten zugelassen wird, kehrt man damit die typische Betroffenheit einiger Tausend Menschen unter den Tisch. Das Gericht beraubt sie ihrer verbrieften Grundrechte. Die Gegebenheiten auf den Hauptabflugstrecken Nordwest sind nun mal nicht vergleichbar mit den Gegebenheiten andernorts.

Das Gericht in Kassel erscheint vielen weder als neutral noch als unabhängig.

Wie soll man sich sonst erklären, dass der Flughafenchef, Herr Bender, zu einem Zeitpunkt, an dem das Gericht sich überhaupt noch nicht geäußert hatte, in einem Interview sinngemäß verkündet, wenn das Gericht Ende Dezember 2008, davon gehe er aus, den Sofortvollzug anordnet, steht Fraport bereit, schon im Januar 09 mit der Waldrodung loszulegen.

Woher wusste er, dass das Gericht bis Ende Dezember 08 entscheiden wird, woher nimmt er die Sicherheit, dass der Sofortvollzug im Sinne von Fraport entschieden wird?

Das hat nicht nur ein Geschmäckle. Die Sache stinkt.

WIDEMA fordert daher, dass der Sofortvollzug auszusetzen ist.

Mit den Arbeiten darf erst begonnen werden, wenn eine Entscheidung in der Hauptsache vorliegt. Und dafür hat das Gericht Fraport aufzufordern, dass die Verkehrsprognose 2020 unbedingt den neuen Gegebenheiten anzupassen ist. Der Flugverkehr ist in Frankfurt und weltweit rückläufig. Die Finanzierung des Vorhabens ist in keiner Weise sichergestellt. Dies kann man doch nicht außen vor lassen. Die Menschen fragen sich besorgt: Bekommen wir nun zu der Banken- und der Opelkrise auch noch eine Richterkrise? Die Antwort: Wir haben sie doch längst. ( siehe VGH Kassel unter Richter Zysk).

Die Unabhängigkeit deutscher Richter, gibt es die noch?

WIDEMA ist daher der Ansicht, dass alle unter Fluglärm leidenden Menschen gegen diese Art einer Prozessvorbereitung und -führung und gegen die Verletzung ihrer Grundrechte öffentlich und in Schreiben an das Gericht protestieren sollten. Es möge jeder für sich entscheiden, ob er das Gericht für voreingenommen und parteiisch, oder aber keineswegs für neutral hält. Wir sind keine Juristen, es scheint sich hier aber so zu entwickeln, dass die Chancengleichheit vor Gericht nicht mehr gegeben ist.

Anschrift:

Der Präsident des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs
Brüder-Grimm-Platz 1 - 3
34117 Kassel
Telefon:0561/1007-0
Telefax:0561/1007-264

E-Mail: verwaltung@vgh-kassel.justiz.hessen.de

Bürgerinitiative Wicker · Delkenheim · Massenheim · gegen Fluglärm e.V.
(VR Nr. 4130 Amtsgericht Wiesbaden) www.widema.de

Geschäftsstelle : WIDEMA e.V. c/o Karl Heinz Schenk, Gartenstr. 20, 65439 Flörsheim

Tel/Fax: 06145-2833 · khschenk@widema.de
Kontaktstellen : Delkenheim T/F: 06122-51529 , fzimmermann @ widema.de
Massenheim Tel: 06145-2996, Fax: 941490, jdrews@widema.de
Bankverbindung: Taunussparkasse Wicker Kto.-Nr. 34001618 BLZ 512 500 00

Der WIDEMA-Vorstand

Karl Heinz Schenk Frank Zimmermann

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