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Presseerklärung , 14. April 2009
Stadt Kelsterbach tritt überraschend als Musterklägerin gegen den Flughafenausbau zurück -
Fraport AG diktiert die Entscheidungen im Magistrat
- Mißachtung des Beschlusses der Stadtverordneten zur Ausschöpfung aller Rechtsmittel
Der Magistrat der Stadt Kelsterbach hat im Interesse der Fraport AG
gegenüber dem zuständigen 11. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes einem "Ruhen des Klageverfahrens" gegen den Planfeststellungsbeschluß zum Ausbau des Flughafens Frankfurt zugestimmt und auf einen gerichtlichen Eilantrag gegen die Besitzeinweisung der Fraport AG in den Kelsterbacher Wald verzichtet.
Bleibt es dabei, scheidet die im Grundeigentum durch den Ausbau betroffene
Kommune aus dem Kreis der Musterkläger gegen die Planfeststellung zum Ausbau des Flughafens Frankfurt/Main aus. Ihr wäre im Herbst 2009 der Weg zum Bundesverwaltungsgericht und dort ein neuer Antrag auf einen Baustopp
verwehrt.
Zugleich hat der Magistrat auf das Rechtsmittel eines Eilantrags gegen die
vorläufige Besitzeinweisung der Fraport AG in den Kelsterbacher Wald
verzichtet.
"Beide Tatsachen ergeben sich aus dem mir heute ausgelieferten
Antwortschreiben des Bürgermeisters Manfred Ockel vom 7. April 2009 auf mein Schreiben vom 31. März 2009 und aus einer Verfügung des Hessischen
Verwaltungsgerichtshofs zur Rücksendung der Akten an die Stadt Kelsterbach"
erläuterte Rechtsanwalt Matthias Möller - Meinecke, der die drei
Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens gegen den Verkauf des Kelsterbacher Wald ebenso wie Musterkläger im Gewerbegebiet Taubengrund anwaltlich vertritt.
"Damit missachtet der Magistrat den vor Jahren gefassten und unverändert
gültigen Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung, alle
Rechtsmittel gegen den Flughafenausbau auszuschöpfen. Dieser Kniefall macht deutlich, dass die Fraport AG inzwischen über die Prozessstrategie der Stadt entscheidet. Brüskiert werden damit die 2.000 Bürger, gegen den Verkauf des Kelsterbacher Waldes unterzeichnet haben. Die 2.000 Bürger, das sind mehr Stimmen als SPD oder CDU bei der letzten Wahl auf sich vereinen konnten, fordern die Stadtverordnetenversammlung auf, den Rückzug des Magistrats aufzuheben und an den Tisch der muss der Kläger zurückzukehren" kommentierte Matthias Möller Meinecke die überraschende Entscheidung des Magistrats.
Ein Rechtsmittelverzicht und eine Zustimmung zum Ruhen des wichtigsten
Prozesses der Stadt seit Jahrzehnten rechtfertigt sich nicht aus der
Zustimmung der Stadtverordneten am 9. Februar 2009 zum sogenannten
Eckpunkte-Papier. Denn einerseits wird dieser Beschluß im Bürgerentscheid
aufgehoben werden und andererseits werden darin eine Klagerücknahme vom endgültigen Vertragsabschluß mit der Fraport abhängig gemacht; der steht aber aus.
Beide Schritte sind, so Matthias Möller-Meinecke, "mit schwerwiegenden
Nachteilen für die Stadt Kelsterbach verbunden.
1. Ohne den Eilantrag kann Fraport weiter rechtswidrig den Wald roden, denn
der Stadt steht ein erfolgversprechender Anspruch auf Aufhebung des
angeordneten Sofortvollzuges zu.
2. Durch ein Ruhen des Klageverfahrens wird dieses erst nach Rechtskraft der
Musterklageverfahren in einigen Jahren fortgeführt. Damit würde die Stadt
darauf verzichten,
a. ab 2. Juni 2009 ihre erfolgversprechende Verwaltungsklage in der
anberaumten Hauptverhandlung ergänzend zu begründen und zu gewinnen oder
b. hilfsweise nach einer Klageabweisung unverzüglich nach Auslieferung
der Urteilsgründe im Herbst 2009 beim Bundesverwaltungsgericht einen
erfolgversprechenden Antrag auf einen Baustopp zu stellen,
c. jedenfalls aber mit ihrer Klage und dem Antrag auf Rückgängigmachung
der Vollziehung des Planfeststellungsbeschluß (§ 113 Abs. 1 Satz 2 VwGO) vor
dem Bundesverwaltungsgericht zu obsiegen."
Matthias Möller-Meinecke
Rechtsanwalt
Fürstenberger Str. 168 F
60323 Frankfurt am Main
Tel: 069 170 88 28
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