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IGF

Presseerklärung vom 28. September 2011

Lärmschutzzone bringt keine Entlastung für die Region

Die gestern von dem Hessischen Verkehrsminister Posch gemeinsam mit dem Fraport-Chef Schulte vorgestellte Lärmschutzverordnung zeigt, dass die Landesregierung keinerlei Interesse und Ideen für einen wirkvollen Fluglärmschutz zugunsten der Bürgerinnen und Bürger in der Rhein-Main-Region hat.

Das seit 10 Jahren von der Landesregierung versprochene Nachtflugverbot für die Rhein-Main-Region wird von ihr vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beklagt und die jetzt vorgelegte Lärmschutzverordnung bleibt in allen Belangen unzureichend und mit heißer Nadel gestrickt.

Die Landesregierung hat über vier Jahre gebraucht, um dieses bürgerfeindliche und bürokratische Schutzkonzept vorzulegen. Statt einer tatsächlichen Reduzierung der Fluglärmbelastungen, erhalten die Bürger in ihrer Mehrzahl erst nach sechs Jahren minimale Ausgleichszahlungen für Schallschutzmaßnahmen ihrer Wohnungen, aber keinen Lärmschutz für ihre Gärten, Balkone und Terrassen. „Was hier geschieht, kann nur als Käfighaltung für die Betroffenen bezeichnet werden“,  so Dirk Treber, „wirksamer Lärmschutz sieht anderes aus: Hier sind vor allem Maßnahmen des aktiven Schallschutzes und ein Nachtflugverbot von 22.00 bis 6.00 Uhr gefordert.“

Die vorgesehenen Schallschutzgebiete sind zu klein, der Schallschutz erfolgt zu spät und viele Lärmbetroffene haben auch keinen Anspruch auf das freiwillige Schallschutzprogramm der Fraport AG, da dies nur für neu vom Fluglärm belastete Stadtteile oder Straßenzüge gilt.

So müssen die meisten Bürger und Bürgerinnen in Mörfelden-Walldorf, in Büttelborn, in Weiterstadt, in Darmstadt-Nord, in Groß-Gerau, in Nauheim, in Trebur, in Rüsselsheim, in Raunheim, in Kelsterbach, aber auch in Neu-Isenburg, in Flörsheim und anderen Orten zukünftig mit weitaus mehr Fluglärm leben, ohne einen wirksamen Schutz zu bekommen.

Dirk Treber fordert daher: „ Die Hessische Landesregierung muss ihre Revision gegen die Nachtflugverbotsentscheidung des Verwaltungsgerichtshofes beim Bundesverwaltungsgericht sofort zurückziehen. Noch vor dem 21. Oktober 2011 ist ein Nachtflugverbot von 22.00 bis 6.00 Uhr für das gesamte Start- und Landebahnsystem des Frankfurter Flughafens zu erlassen.

Der Flächenverbrauch und die Flächenversiegelung für den weiteren Ausbau des Frankfurter Flughafens (Terminal 3 und Airport-City Frankfurt) sind zu unterbinden. Die Lebensqualität und die Erholungsmöglichkeiten in der Region sind aufzuwerten.

Außerdem muss die Landesregierung mit einer Bundesratsinitiative sicherstellen, dass durch eine Änderung des Luftverkehrsgesetzes die Deutsche Flugsicherung (DFS) auf eine stetige Verringerung des Fluglärms festgelegt wird.

Die Bundesregierung ist gefordert, alle Steuersubvention für den Luftverkehr zu streichen und das Kerosin zu besteuern.

Um der Beschleunigung des Klimawandels durch den Flugverkehr einen Riegel vorzuschieben, ist im Rahmen eines nachhaltigen Mobilitätskonzeptes die Zahl der Flugbewegungen kontinuierlich abzusenken.

Von der Fraport AG und der Lufthansa AG muss unter Beweis gestellt werden, dass sie der Flughafenregion tatsächlich ein guter Nachbar sind und alle technischen und wissenschaftlichen Möglichkeiten auszunutzen, den Fluglärm und den Schadstoffausstoß der Maschinen drastisch zu reduzieren.

Die Fraport AG und die Fluggesellschaften müssen sich dazu verpflichten, eine angemessene Entschädigung für die in der Flughafenregion erfolgte Immobilienentwertung bereitzustellen.“

Abschließend stellt Dirk Treber fest. „Da die Grenzen der Belastbarkeit in der Flughafenregion bereits jetzt erreicht sind, gilt es dies den Politikern, der Luftverkehrswirtschaft und ihren Lobbyisten mit einer großen Demonstration am 22. Oktober von Mainz nach Wiesbaden zu zeigen. Die IGF ruft die Bevölkerung im Kreis Groß-Gerau, im Kreis Offenbach-Land und im Main-Taunus-Kreis auf, sich in großer Zahl zu beteiligen.“

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Bündnis der Bürgerinitiativen
Kein Flughafenausbau - Für ein Nachtflugverbot von 22 - 06 Uhr