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Die Lärmschutzverordnung verfehlt ihren Schutzanspruch
Pressemitteilung vom 28.09.2011 von Rechtsanwalt Matthias Möller-Meinecke

Die Hessische Landesregierung hat nun eine Verordnung zum Schutz gegen Fluglärm vorgelegt. Darin werden drei Lärmschutzbereiche rund um den Frankfurter Flughafen festsetzt. Anspruch ist es, daß Eigentümer von Wohnungen und Wohnhäusern innerhalb der Bereiche gegen Fluglärm geschützt werden sollen.

Nach Bewertung von Rechtsanwalt Matthias Möller-Meinecke, der vier Musterkläger gegen den Flughafenausbau vor dem Bundesverwaltungsgericht sowie zahlreiche weitere Kläger u.a. die Stadt Hanau und den Main-Kinzig-Kreis vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof vertritt, "kommt der Lärmschutzverordnung zu spät, zudem ist sie für einen wirksamen Schutz untauglich, weshalb der Bundesgesetzgeber zu einer Korrektur gefordert ist."

1. Zeitliche Lücke beim Schallschutz

Die Landesregierung hat sich mit dem Fluglärmschutz seit Erlaß des Planfeststellungsbeschlusses 45 Monate Zeit gelassen. Erst am 17. Oktober, vier Tage vor der Inbetriebnahme der Landebahn, tritt die Verordnung in Kraft und kommt damit, so Möller-Meinecke, "zu spät. Denn tausenden von Bürgern zwischen Gelnhausen und Rheinhessen werden ab dem 21. Oktober 2011 erstmals in ihren Wohnungen bei Starts und Landungen überflogen werden ohne daß sie noch rechtzeitig eine Dachdämmung, neue Fenster oder auch nur einen Belüftungsautomat für ihre Schlafräume erhalten werden." Den so Betroffenen drohen mit Beginn des Winterflugplanes am 30. Oktober nach Bewertung von führenden Umweltmedizinern und dem Umweltbundesamt erhebliche Schäden ihrer Gesundheit durch Bluthochdruck sowie Her-Kreislauf-Erkrankungen.

Rechtlich missachtet die Landesregierung die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts, die einen wirksamen Lärmschutz zum Zeitpunkt des Beginnes der Lärmeinwirkungen einfordern.

2. Prognosefehler

Die Lärmschutzverordnung ist nach Bewertung des auf Lärm spezialisierten Anwaltes Möller-Meinecke eine "gewollte Täuschung der Bürgerinnen und Bürger in den Flugschneisen über ihren Schutz gegen Fluglärm."

Denn den Eigentümern von Wohnraum innerhalb der Isophonen der Lärmschutzbereiche der Verordnung stehen keineswegs automatisch neue Lärmschutzfenster zu. Der Schutzumfang wird vielmehr zeitaufwendig durch das Regierungspräsidium einer Prüfung unterzogen und am Ende steht für die große Mehrzahl der Betroffenen eine große Enttäuschung, weil sich der Schutz auf einen elektrischen Schlafraumbelüfter beschränken wird.

Die Verordnung beruht schon auf einem Prognosefehler, weil trickreich der zukünftige Lärm kleingerechnet wurde. Denn der Anteil der auch noch 2020 besonders lauten Flugzeuge wird bei der Berechnung unterschätzt.

3. Untauglichkeit des Fluglärmschutzes

Der sprachlich versprochene„Schutz gegen Lärm“ wird zudem mit der Verordnung nicht eingelöst.

  1. Die große Mehrheit der beim Anflug auf die Landebahn Nordwest überflogenen Betroffenen zwischen Gelnhausen und Offenbach und von Rheinhessen bis Rüsselsheim wird durch den Gesetzgeber und die Verordnung aus dem Schutz ausgeklammert; obwohl sie durch den Fluglärm ihre Terrassen nicht mehr nutzen und nicht mehr bei teilgeöffneten Fenstern schlafen können, gehen sie leer aus.

  2. Auch von jenen, die näher am Flughafen wohnen, wird selbst im Hochsommer ein Schlafen bei geschlossenem Fenster erwartet. Einen Ausgleich soll ein Elektrobelüfter im Wert von einigen hundert Euro schaffen. Dessen Betrieb verursacht eigene störende Schallemissionen. Die Gesundheitsgefährdung durch den Lärm wird für diese Bürger durch die Verordnung nicht abgewendet.

  3. Nur ganz wenige vom Lärm extrem Betroffene werden nach einem bürokratischen Prüfverfahren voraussichtlich stärkere Schallschutzfenster und eine Isolierung von Schlafräumen unterm Dach erhalten. Faktisch sind diese Hausgrundstücke aber tagsüber durch die lärmbedingten Störung der Kommunikation zukünftig unbewohnbar.

4. Forderung an Bundesgesetzgeber

Dies alles ist Konsequenz einer Schallschutzverordnung und des Fluglärmschutzgesetzes, deren Anforderungen auch aufgrund des Wirkens der Hessischen Landesregierung und der Fraport AG soweit herab gesetzt wurden, dass typische Massivbauten sie meist auch ohne zusätzliche Maßnahmen erfüllen. Das Schutzziel des Fluglärmgesetzes wird damit unterlaufen.

Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm hat - ebenso wie die Fluglärmkommissionen, Kommunen und das Umweltbundesamt - im Rahmen der Anhörung zu beiden Normen ihre Erkenntnisse substantiiert vorgetragen; die Argumente konnten sich gegen die Wirtschaftsinteressen nicht durchsetzen.

Rechtsanwalt Möller-Meinecke fordert für die zahlreichen Betroffenen "Maßnahmen des aktiven Schallschutzes durch lärmarme Flugverfahren und ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr."

5. Wertverluste

Ein weiterer Konflikt bleibt nach Bewertung des Anwaltes ungelöst: "Der Betriebsbeginn der neuen Landebahn bewirkt durch den Fluglärm eine Wertminderung für tausende von Immobilien im Rhein-Main Gebiet. Nach belastbaren wissenschaftlichen Untersuchungen sind Minderungen des Verkehrswertes von 15 % bei einer durchschnittlichen Lärmsteigerung von 15 dB(A) zu erwarten."

Aus Sparkassenkreisen im Kreis Gross-Gerau verlautete, wenn der Lärm durch den Frankfurter Flughafen zunehmen wird, drohen zum Beispiel in Mörfelden-Walldorf Wertminderungen von bis zu 25 Prozent an Häusern und Grundstücken. Dieser Wertverlust bedeute - bei etwa 1.400 Haushalte nur in Mörfelden-Walldorf - ca. 1,2 Milliarden Euro Wertverlust.

Im Vorwort des Geschäftsberichts 2001 spricht die Volksbank Mörfelden-Walldorf eG, die seit Mitte 2002 zur Frankfurter Volksbank gehört, die Absenkung des Beleihungswertes als indirekte Folge an: "Die Diskussion über Nord- und/oder Südbahn hat auf die Volksbank Mörfelden-Walldorf eG und ihre Kunden direkte wirtschaftliche Auswirkungen. Kommt im Norden eine Landbahn, ist verhältnismäßig leicht einzusehen, dass landende Flugzeuge auch wieder starten müssen. Und starten würden sie zu einen nicht unerheblichen Teil über die Startbahn West. Dies würde eine weitere Beeinträchtigung der Wohnqualität mit sinkenden Immobilienpreisen in Mörfelden nach sich ziehen. Kommt eine Südbahn, sind Beleihungen im Norden Walldorfs fast unmöglich, da die Lärmbelastung die Verkaufsmöglichkeiten von Wohnimmobilien drastisch einschränkt." Bei sinkendem Beleihungswert durch Lärm fordern die Kreditinstitute weitere Sicherheiten oder höhere Zinsen. Für viele Rentner kann das zum Verlust ihres Wohneigentums führen.

"Die Wertverluste sind eine Klagebegründung der Musterklageverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht" , erläutert Rechtsanwalt Möller-Meinecke, "Lösungen müssen aber vom Deutschen Bundestag gesetzlich geregelt werden."

Quelle:
http://www.moeller-meinecke.de/?show=lGpD

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Bündnis der Bürgerinitiativen
Kein Flughafenausbau - Für ein Nachtflugverbot von 22 - 06 Uhr