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Mainz, 04. April 2012
Evangelische Dekanatssynode Mainz
Auschuß Flughafenausbau
Presseerklärung zum Leipziger Urteil
Das in Leipzig verkündete gesetzlich geschütztes Nachtflugverbot von 23 bis 5 Uhr sei für die Entwicklung einer lebenswerten Region Rhein-Main ein erster Schritt in die richtige Richtung, so Pfarrer Harald Jaensch und Pfarrer Wolfgang Drewello. Enttäuschend sei, dass die Begrenzung der Flugbewegungen in den Nachtrandstunden auf 133 Flugbewegungen nicht den im März geweckten Erwartungen bezüglich eines strukturierten Ein-und Ausstieges in den Flugbetrieb entsprechen. Die sich auftuende große Chance für ein den Nachtschlaf schonendes "Ein- und Ausschleichen des Flugbetriebes " bei gedeckelten Flugbewegungen in den Nacht-Randstunden - sei damit vertan.
Ein Nachtflugverbot von 23 bis 5 Uhr könne den Mindestanspruch für einen gesunden Nachtschlaf nicht abdecken und die Belastung von krankmachendem Lärm am Tage nicht kompensieren.
Für das weitere Vorgehen schlagen die beiden Mainzer Pfarrer ihrer Dekanatsleitung vor, sich weiterhin zusammen mit den Bürgerinitiativen an die Seite der klagenden Stadt Mainz zu stellen, die angekündigterweise weitere rechtliche Schritte prüfen wird. Den Mainzer Kirchen gehe es erklärtermassen um die Verwirklichung von verletzten Grundrechten für alle Menschen, die in der Region unter Fluglärm leiden.
Hier sei man sich über die lang- und mittelfristien Ziele weitgehend einig:
Mit unterstützender Verbindung von Politik und Bürgerintiativen seien von kirchlichen Initiativen deshalb vorrangig folgende Ziele anzusteuern, die der gesellschaftstübergreifenden Zusammenarbeit bedürfen:
- der Schutz der gesetzlichen Nacht (22-6 Uhr) ebenso wie
- der Schutz vor unzumutbarem vermeidbarem Fluglärm am Tage, der durch die massive Belastung höchste Handlungsanforderungen an die Träger von Einrichtungen schutzbedürftiger Menschen stellt (Fürsorgepflicht z.B. für Kinder, alte und kranke Menschen in den Einrichtungen von Trägern, auch der kirchlichen Einrichtungen wie Kitas und Gemeindehäuser) (s.EKHN-Synodenbschluß von Weilburg im Mai 2011)
- Bezüglich des Schutzes von Kindern müsse es enorme Anstrengungen geben, um Eltern und Fürsorgepflichtige in eine gemeinsame erzieherische Aufgabe im Umgang mit krankmachendem, aber auch schon mit "belästigendem Fluglärm" einzubinden
- Im Blick auf perspektivisch qualitative Verbesserungen auf rechtlichem Wege weisen die beiden Pfarrer insbesondere auf Anträge der kirchlichen Basis hin (versch. kirchl. Gremien, z.B. Marienborner Kirchenvorstand), die sich für die Eröffnung einer neuen "Klagesäule" einsetzen, um ihr Grundrecht auf ungestörte Religionsausübung nach Art. 4,(1.2.)GG zu verteidigen . Zum Beispiel würden Beerdigungsfeiern in massiver, nicht hinnehmbarer Weise gestört. Anträge zur Beschreibung der zu verteidigenden Rechtsgüter - wie das Recht auf innere Einkehr uns Stille - seien bereits bei der Kirchenleitung in Darmstadt gestellt. Es gehe letztlich darum, dass Kirchengemeinden, die sich in der Ausübung ihrer ungestörten Religionsausübung beeinträchtigt sehen, wie z.B. Flörsheim, aber auch dauerbelästigte Gemeinden im Mainzer Raum, das Recht erhalten, ihr Grundrecht auf ungestörte Religionsausübung selber zu verteidigen..
Der vom Marienborner Kirchenvorstand gestellte Antrag an die Kirchenleitung der EKHN, die Voraussetzung für die Eröffnung eines neuen Klageweges nach Art.4,(1.2.)GG zu schaffen, habe die Unterstützung aller drei Fraktionen des RLP-Landestages sowie auch von Fraktionen des Stadtrates und auch beider OB-Kandidaten erhalten. "Immer deutlicher werden Erwartungen der Politik und der Öffentlichkeit an uns herangetragen, dass Kirche bei der ethischen Normenentwicklung zur Verwirklichung von Grundrechten beim Thema Lärm ihren Beitrag leiste", so die beiden Pfarrer. Fernziel sei eine einheitliche Lärmschutzgesetzgebung nach BImSchG unter Einbeziehung auch von Fluglärm.
Harald Jaensch und Wolfgang Drewello
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