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Kirchentag in Hamburg, 01. Mai - 05. Mai 2013
Messestand der Verkehrsinitiativen

Anti-Lärmbox auf dem Kirchentag: Ein voller Erfolg.

  Drei kirchliche Repräsentanten und eine Ministerpräsidentin stellten sich an die Seite, der von Verkehrslärm belasteten Menschen. Bettina Appelt ruft Kirchen zur Unterstützung bei der Aktivierung des Grundrechts der ungestörten Religionsausübung Art.4(2)GG  auf.

Mainz, 06.05.2013. Auf dem 34. Evangelischen Kirchentag wirkte die Anti-Lärmbox am Stand der Verkehrslärminitiativen wie ein Publikumsmagnet:  An drei Veranstaltungstagen erklärten sich  Besucher, davon die Mehrzahl Jugendliche, zur  Selbsterfahrung in der Box bereit, um Lärmimmissionen von  Verkehrslärm „ganz bewusst“ in seinen Auswirkungen auf „Körper, Seele und Geist“ zu erleben, zu bedenken und Erfahrungen in Gesprächen zu vertiefen.

 Die Organisatoren werteten das Mitwirken von Kirchenpräsident Dr. Volker Jung  und dem Präses der EKHN-Synode Dr. Ulrich Oelschläger bei den Rundgesprächen, sowie den Besuch der  Landesbischöfe Ralf Meister und Heinrich Bedford-Strohm in der Lärmbox als ein eindrücklichen Zeichen der Solidarität mit allen lärmbetroffenen Bürgern. Der Besuch der Ministerpräsidentin des Landes RLP Malu Dreyer sei ein Beweis, dass ein perspektivisches  Zusammenwirken aller gesellschaftlichen Akteure möglich und sinnvoll ist.

Dietrich Elsner (BBI) sprach von einem  Signal für einen notwendigen gesamtgesellschaftlichen Aufbruch hin zu einer menschenwürdigen neuen Lärmschutzgesetzgebung: „Wir brauchen die Kirchen und eine aufgeschlossene Politik für die Mitwirkung an einem breitangelegten ethischen Diskurs in der Bevölkerung. Auf diesem Kirchentag hat sich ein grundlegender Paradigmenwechsel  angekündigt, dem wir den Weg in die Gesetzgebung bahnen müssen!“

In den Rundgesprächen am Antilärmstand wuchs während des Kirchentages  in allen Bürgerinitiativen  das Bewusstsein,  dass es außer der Lärmreduzierung noch andere ethische Verpflichtung  gibt. Dazu gehört der notwendige Kampf um verlorengegangene urmenschliche Schutzgüter,  wie das Recht auf Ruhe und Stille und das Recht auf innere Einkehr. Hier sei es Aufgabe der Kirche als Grundrechtsträger, die betroffenen Schutzgüter zu definieren und deren Schutz einzufordern.  Bei der EKHN gibt es bereits einen entsprechenden Synodenbeschluss.

 Am 3.5. gab es am Antilärmstand eine beispielhafte Diskussion zum Thema Kirche und Verkehrslärm. Florian Meschkat, Stellvertretender Vorsitzender des Flörsheimer Kirchenvorstandes erklärte, der Flörsheimer Kirchenvorstand sei bereit, als Grundrechtsträger das Grundrecht der ungestörten Religionsausübung zu aktivieren.

Diese Erklärung nahm Dr. Ulrich Oelschläger, Präses der EKHN-Synode, zum Anlass sich solidarisch an die Seite des Flörsheimer KV zu stellen: „Auch wir sind bereit, für die Verwirklichung von Ruhe und Stille zu kämpfen!“ Ein entscheidendes Wort:  Nicht jede Kirchengemeinde muss auf Art. 4(2)GG klagen, jedoch ist von jedem Glied der Kirche Solidarität beim Kampf um das Recht auf Ruhe und Stille zu erwarten!

„Wir appellieren gerade auch an alle Kirchen in Deutschland, den Flörsheimer KV in seinem stellvertretenden Einsatz für das Grundrecht der ungestörten Religionsausübung zu unterstützen!“ sagt Bettina Appelt von den bundesweiten Initiativen gegen Verkehrslärm. „Dazu gehört ausdrücklich auch die Ruhe und Stille, die für Gebet und Einkehr notwendig sind.“

Besonders im Rhein-Main-Gebiet sei der Lärmpegel durch den Flughafen auf ein unerträgliches Maß gestiegen. Von der Politik müssen endlich wirksame Maßnahmen ergriffen werden, waren sich alle Teilnehmer der Veranstaltungen und Diskussionen einig. Gemäß dem Motto des Kirchentages „So viel du brauchst“ ging es bezüglich des Themas Mobilität auch  um  die Frage nach der Begrenzung von schädigenden gesellschaftlichen Suchtstrukturen. Es wurde klar: „Um weniger Lärm zu produzieren, muss das Verkehrsaufkommen nachhaltig gesenkt werden.“ Bei Neuplanungen, Erweiterungen oder Sanierung von Verkehrsstrecken, muss der Gesamtlärm mit allen Lärmquellen in die Planung mit einbezogen  und nicht, wie derzeit praktiziert, nur die hinzu kommende Lärmquelle singulär betrachtet werden. Grenzwerte müssen so definiert werden, dass sie den Anforderungen unseres Grundgesetzes genügen. Ebenso wie eine Lärmsanierung unumgänglich ist, wenn das Wachstum des Verkehrs die zulässigen Grenzwerte der Gesundheitsbelastung übersteigt.

 Das Bündnis gegen Verkehrslärm dankt allen Spendern aus ganz Deutschland, besonders der Initiative Zukunft Rhein-Main für ihre großzügige Spende, welche die Anti-Lärmbox erst möglich gemacht hat. Ein herzlicher Dank gilt besonders den vielen freiwilligen Helferinnen und Helfern der Initiative gegen Fluglärm Mainz e.V. und aus dem gesamten Bundesgebiet für die reibungslose Durchführung.

Die  „Initiativen gegen Verkehrslärm“ sind im „Aktionsbündnis Verkehrslärm“ vernetzt, dazu gehört u.a. das „Bündnis der Bürgerinitiativen, kein Flughafenausbau, für ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr“ (R/M), „Pro Rheintal“, der „AG Verkehrslärm Region Leonberg“, „Lärmschutz-Rahlstedt-ev.“ und BIG Fluglärm-Hamburg e.V., Dachverband der Bürger-Initiativen - Gegen Fluglärm Hamburg und viele andere Initiativen gegen Lärm aus dem gesamten Bundesgebiet

Pressekontakt: Bettina Appelt, Handy: 0163-3409-661

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Bündnis der Bürgerinitiativen
Kein Flughafenausbau - Für ein Nachtflugverbot von 22 - 06 Uhr