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Pressemitteilung der IGF vom 31.07.2013:

VGH-Urteil zu Wirbelschleppenschäden setzt sich über das Grundrecht der Bürger in der Rhein-Main-Region auf körperliche Unversehrtheit hinweg

Die gestrige Ablehnung  des Antrags der Stadt Flörsheim und  von vier betroffenen Bürgern auf sofortige  Sperrung der Nordwestlandebahn  für schwere Flieger wegen der zahlreichen Wirbelschleppenvorfälle innerhalb des letzten Jahres durch den Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH), ist eine grobe juristische Fehlentscheidung und ein politisches Geschenk an die CDU/FDP-Landesregierung  siebeneinhalb Wochen vor der Landtagswahl.

Wenn das Gericht in seinem Urteil feststellt, die Luftwirbel könnten „deutlich höher“ sein als in dem  2007 von der Fraport AG in Auftrag gegebenen Wirbelschleppengutachten, diese ungeklärte Fragen aber erst zu einem unbestimmten Zeitpunkt  in einem Hauptsacheverfahren geregelt werden soll, dann  drückt sich der VGH vor mächtigen wirtschaftlichen und politischen Interessen. Er setzt sich damit bewusst über das Grundrecht der Bürger in der Flughafen-Region auf körperliche Unversehrtheit hinweg, so Dirk Treber, Vorsitzender der Interessengemeinschaft zur Bekämpfung des Fluglärms (IGF) aus Mörfelden-Walldorf.

Nach dem Fraport-Gutachten von 2007 treten Wirbelschleppenschäden angeblich alle 10 Millionen Jahre einmal auf. In der Realität hat es seit dem 21. Oktober 2011 bis heute  alleine in Flörsheim (Main-Taunus-Kreis) mindestens 16  registrierte Wirbelschleppenschäden gegeben. Seit über 10 Jahren sind 96 Wirbelschleppen- und Blue-Ice-Schäden durch Flugverkehr  in Raunheim, Rüsselsheim, Bischofsheim und Neu-Isenburg bekannt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Zahlen unvollständig  sind, weil es keine neutrale Schadensstatistik und Schadensregulierung gibt.

Der Hinweis des VGH, dass „von einer schnellen und deutlichen Verringerung des Gefahrenpotentials auszugehen sei“ , weil das Verkehrsministerium  im April 2013 durch ein Planergänzungsverfahren der Fraport AG  ein Programm  zur Klammerung von 3.000 Hausdächern auferlegt hat, ist eine Verspottung aller betroffenen Bürger. Bis heute  ist erst  ein einziges Hausdach geklammert worden, es herrscht große Unkenntnis  darüber, wie dies genau geschehen soll und welche Materialien dafür verwendet werden können. In vielen Fällen wird den betroffenen Hausbesitzern vorgehalten, ihre Dächer seien nicht in Ordnung und müssten komplett neu gedeckt werden. Die davon betroffenen Menschen sollen diese Kosten selbst tragen, weil keine ausreichenden öffentlichen Mittel vorhanden sind und die Fraport-AG diese von ihr zu verantwortenden Kosten nicht tragen will.

Gewinnmaximierung geht in unserer Gesellschaft immer wieder vor Umwelt- und Gesundheitsschutz, vor Sicherheit und Lebensqualität , so Dirk Treber abschließend. Dieser Zustand muss sich ändern, sonst möge sich niemand über Politiker-, Staats- und Gesellschaftsverdrossenheit wundern.

 

Dirk Treber

Vorsitzender der Interessengemeinschaft zur Bekämpfung des Fluglärms (IGF)

Tel: 06105 – 707 98 89

E-Mail: dirk.treber@freenet.de

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