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Die Festnahme

Jetzt ist es passiert. Du wirst festgenommen, weil du etwas angestellt hast, oder die Polizisten dies zumindest glauben (oder welchen Grund Polizisten auch immer haben, jemanden festzunehmen)..

Erstmal Ruhe bewahren und standhaft bleiben. Frage nach dem Grund und lass dich nicht einschüchtern. Ruf laut deinen Namen, Geburtsdatum und deinen Wohnort. Das ist wichtig, damit die umstehenden Personen diese Daten an den EA weiterleiten können.

Die Polizisten werden dich abführen, durchsuchen, zur GeSa (in Frankfurt a. M.) fahren, in eine Zelle stecken, dich befragen, vermutlich eine ED - Behandlung (ED = ErkennungsDienstlich) durchführen, wieder in eine Zelle sperren und dich nach ein paar Stunden wieder frei lassen. Meistens sind die Polizisten auf der Wache immer etwas netter als die, die dich verhaftet haben. Trotzdem kann es je nach Tatvorwurf auch etwas ruppig ablaufen, und natürlich hängt es von der Person ab, wie sie mit dieser Situation fertig wird. Wichtig ist auf jeden Fall selbstsicher und entschlossen aufzutreten und deine Erlebnisse nachher in Gesprächen zu verarbeiten; und natürlich weiter zu kämpfen, denn sonst haben die Polizisten ihr Ziel erreicht und unseren Widerstand zerschlagen.

Auf der Wache
Auf der Wache wird man dich unter anderem verhören. Hier ist es wichtig, die Aussage zu verweigern und nichts zu unterschreiben. Es ist in diesem Fall nicht wichtig, wie nett der Polizist dir gegenüber ist, oder wonach du Polizisten und deren Arbeit sonst bewertest. Fakt ist, dass die Polizei eine Verfolgungsbehörde ist und dir in diesem Moment nichts Gutes will. Ein "Freund und Helfer" verhaftet und sperrt dich nicht in eine Zelle, noch hilft er Fraport den Flughafen auszubauen. (Ein Polizist sieht das natürlich etwas anders - das ist aber auch sein Job.) Das solltest du dir vor Augen halten.

Das Einzige was du angeben musst ist deinen Vor- und Nachnamen, Meldeadresse, allgem. Berufsbezeichnung, Geburtsdatum und Ort, Familienstand und die Staatsangehörigkeit. Nichts weiter!

Anschließend kommt dann die ED - Behandlung. Das bedeutet fotografiert werden, Fingerabdrücke nehmen lassen und jede Menge Fragen. Auch hier gibst du nur deinen Vor- und Nachnamen, Meldeadresse, allgem. Berufsbezeichnung, Geburtsdatum und Ort, Familienstand und die Staatsangehörigkeit an. Sonst nichts! Lass dich auf keinen Fall durch banale Fragen zu Antworten hinreisen. Eine DNA-Entnahme verweigerst du auf jeden Fall, legst Widerspruch gegen die ED - Behandlung ein und unterschreibst natürlich nichts (auch keine Verfügungen oder Empfangsbestätigungen).

Auch bei einem Haftprüfungstermin musst du dem Richter keinerlei Angaben machen außer Vor- u. Nachnahme usw. (siehe oben).

Nach der Freilassung
Wenn du wieder draußen bist, meldest du dich beim EA ab, gehst heim, ruhst dich aus und schreibst ein Gedächtnisprotokoll. Dieses ist für eine eventuelle spätere Gerichtsverhandlung äußerst wichtig.

Du bekommst Post
Eines Morgens gehst du zum Briefkasten und findest einen Brief von der Polizei, oder der Postbote hat ein Einschreiben von der Staatsanwaltschaft für dich.

Schreibt dir die Polizei du sollst noch mal zur Aussage vorbeikommen, brauchst du nicht zu reagieren. Steht in dem Brief, dass sie die Anzeige gegen dich fallen lassen, hast du einen Grund dich zu freuen.

Bei der Post von der Staatsanwaltschaft solltest du umgehend den EA informieren, da du nur zwei Wochen Zeit hast gegen z. B. einen Strafbefehl Einspruch einzulegen.

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Bündnis der Bürgerinitiativen
Kein Flughafenausbau - Für ein Nachtflugverbot von 22 - 06 Uhr