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[07. Juni 2006]
Durch das Urteil können Lufthansa und Fraport das Meinungs-
und Versammlungsrecht auf dem Flughafengelände massiv einschränken.
Die Fraport AG lässt selbst für kleinere Kundgebungen
das Terminal von der Polizei und den eigenen Sicherheitskäften
für eine kritische Öffentlichkeit komplett abriegeln.
Das trifft nicht nur Abschiebegegner sondern auch alle, die sich
gegen die geplante Flughafenerweiterung zur Wehr setzen. So wurde
bei Demonstrationen auf dem Flughafen den Ausbaugegnern u.a. der
Zugang zum Terminal mit dem „Argument“ verwehrt, man
sei nicht „flugwillig“. Auch hier wurden Hausverbote
ausgesprochen. Fraport und Lufthansa wollen jede Kritik an ihrer
Geschäftspolitik vom Flughafen fernhalten. Die Fraport AG als
Flughafenbetreiber behauptet gar, mit Abschiebungen und dem Internierungslager
auf ihrem eigenen Gelände nichts zu tun zu haben.
Die Fraport AG ist der Meinung, dass sie
als Aktiengesellschaft keiner Grundrechtsbindung unterläge.
Das Gericht ist dem gefolgt und hat den größten Flughafen
Deutschlands zum privaten Raum erklärt. Wohlgemerkt: es geht
hier um eine Lokalität, die jedes Jahr von Millionen Passagieren
und Besuchern frequentiert wird. Es handelt sich keineswegs um
ein privates Wohnzimmer. Es ist eine nicht hinzunehmende Einschränkung
des öffentliches Raumes, wenn Aktiengesellschaften die Grundrechtsbindung
unterlaufen, zumal sich die Fraport AG mehrheitlich in öffentlicher
Hand befindet. Hier setzt sich die Tendenz der letzen Jahre fort,
durch Privatisierung öffentlicher Räume die Rechte von
Bürgern zu beschneiden. Diese Politik der Ausgrenzung manifestiert
sich in zahlreichen Versuchen, die (Innen)Städte als reine
Konsummeilen aufzubrezeln und die Stadt nicht mehr als Ort zu
sehen, an dem Öffentlichkeit, Politik und Auseinandersetzung
stattfinden. Übertragen auf den Flughafen heißt das:
Wer nicht konsumfreudig und angepaßt dazu beträgt,
den Profit von Fraport und Lufthansa zu mehren, hat nichts im
Terminal verloren. Nach dem Urteil des Landgerichts bliebe es
dann dem Gutdünken des privaten Betreibers überlassen,
ob die grundgesetzlich geschützte Meinungs- und Versammlungsfreiheit
auf dem Flughafen Geltung hätte.
Mit ihren Hausverboten versucht Fraport,
den notwendigen Protest gegen eine unmenschliche Abschiebepraxis
zu kriminalisieren, Abschiebegegner einzuschüchtern und die
Kosten für Proteste in die Höhe zu treiben. Denn hat
man erst einmal ein Hausverbot, ist es nur noch ein kleiner Schritt
zur Strafanzeige. Was versucht wird hier durchzusetzen, wird auch
Konsequenzen für die Bewegung gegen die Flughafenerweiterung
haben.
Da das Aktionsbündnis gegen Abschiebung bereits die Kosten
für die Verfahren vor Amts-und Landgericht zu tragen hat,
Außerdem würde eine Revision vor
dem Bundesgerichtshof – die vom Landgericht zugelassen wurde
– ebenfalls hohe Kosten verursachen.
Ungeachtet weiterer Prozesse werden
wir unser Recht auf Demonstration gegen die geplante Flughafenerweiterung
wie bisher wahrnehmen und dabei auch den Flughafen besuchen, wann
immer wir es für angebracht halten.
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