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[07. Juni 2006]
Durch das Urteil können Lufthansa und Fraport das Meinungs- und Versammlungsrecht auf dem Flughafengelände massiv einschränken. Die Fraport AG lässt selbst für kleinere Kundgebungen das Terminal von der Polizei und den eigenen Sicherheitskäften für eine kritische Öffentlichkeit komplett abriegeln. Das trifft nicht nur Abschiebegegner sondern auch alle, die sich gegen die geplante Flughafenerweiterung zur Wehr setzen. So wurde bei Demonstrationen auf dem Flughafen den Ausbaugegnern u.a. der Zugang zum Terminal mit dem „Argument“ verwehrt, man sei nicht „flugwillig“. Auch hier wurden Hausverbote ausgesprochen. Fraport und Lufthansa wollen jede Kritik an ihrer Geschäftspolitik vom Flughafen fernhalten. Die Fraport AG als Flughafenbetreiber behauptet gar, mit Abschiebungen und dem Internierungslager auf ihrem eigenen Gelände nichts zu tun zu haben.

Die Fraport AG ist der Meinung, dass sie als Aktiengesellschaft keiner Grundrechtsbindung unterläge. Das Gericht ist dem gefolgt und hat den größten Flughafen Deutschlands zum privaten Raum erklärt. Wohlgemerkt: es geht hier um eine Lokalität, die jedes Jahr von Millionen Passagieren und Besuchern frequentiert wird. Es handelt sich keineswegs um ein privates Wohnzimmer. Es ist eine nicht hinzunehmende Einschränkung des öffentliches Raumes, wenn Aktiengesellschaften die Grundrechtsbindung unterlaufen, zumal sich die Fraport AG mehrheitlich in öffentlicher Hand befindet. Hier setzt sich die Tendenz der letzen Jahre fort, durch Privatisierung öffentlicher Räume die Rechte von Bürgern zu beschneiden. Diese Politik der Ausgrenzung manifestiert sich in zahlreichen Versuchen, die (Innen)Städte als reine Konsummeilen aufzubrezeln und die Stadt nicht mehr als Ort zu sehen, an dem Öffentlichkeit, Politik und Auseinandersetzung stattfinden. Übertragen auf den Flughafen heißt das: Wer nicht konsumfreudig und angepaßt dazu beträgt, den Profit von Fraport und Lufthansa zu mehren, hat nichts im Terminal verloren. Nach dem Urteil des Landgerichts bliebe es dann dem Gutdünken des privaten Betreibers überlassen, ob die grundgesetzlich geschützte Meinungs- und Versammlungsfreiheit auf dem Flughafen Geltung hätte.

Mit ihren Hausverboten versucht Fraport, den notwendigen Protest gegen eine unmenschliche Abschiebepraxis zu kriminalisieren, Abschiebegegner einzuschüchtern und die Kosten für Proteste in die Höhe zu treiben. Denn hat man erst einmal ein Hausverbot, ist es nur noch ein kleiner Schritt zur Strafanzeige. Was versucht wird hier durchzusetzen, wird auch Konsequenzen für die Bewegung gegen die Flughafenerweiterung haben.

Da das Aktionsbündnis gegen Abschiebung bereits die Kosten für die Verfahren vor Amts-und Landgericht zu tragen hat, bitten wir um Spenden auf folgendes Konto:

Kontoverbindung:
Dritte Welt Haus e.V.
Postgiroamt Frankfurt
KontoNr.: 19 99 16 04
BLZ: 500 100 60
Stichwort "Hausverbot" - (bitte unbedingt angeben)

Außerdem würde eine Revision vor dem Bundesgerichtshof – die vom Landgericht zugelassen wurde – ebenfalls hohe Kosten verursachen.

Ungeachtet weiterer Prozesse werden wir unser Recht auf Demonstration gegen die geplante Flughafenerweiterung wie bisher wahrnehmen und dabei auch den Flughafen besuchen, wann immer wir es für angebracht halten.

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Bündnis der Bürgerinitiativen Kein Flughafenausbau - Für ein Nachtflugverbot
Verantwortlich: Winfried Heuser, Frankfurt/Main, Sprecher des Bündnisses